Von: mk
Bozen – Die Landesregierung hat am 29. Mai auf Vorschlag von Umwelt-, Natur- und Klimaschutzlandesrat Peter Brunner verschiedene Änderungen am Landesgesetz „Raum und Landschaft“ Nr.9/2018 auf den Weg gebracht. Der entsprechende Landesgesetzesentwurf wurde von der Landesregierung genehmigt und wird nun dem Südtiroler Landtag zur weiteren Behandlung übermittelt.
„Es handelt sich um Anpassungen an den veränderten normativen Rahmen auf gesamtstaatlicher Ebene“, erklärt Landesrat Peter Brunner. Gemeint sind einige Neuerungen, die durch das Dekret “Salva Casa” eingeführt wurden: Damit wurden 2024 Änderungen am staatlichen Einheitstext im Bereich Bauwesen genehmigt, die der Rechtssicherheit dienen, die Richtigstellung von Liegenschaften erleichtern und auf eine Vereinfachung des Rechtsrahmens im Bereich Bauwesen abzielen.
„Auch in anderen Regionen Italiens wurde mit der Umsetzung des „Salva Casa“-Dekrets bereits begonnen“, erklärt Landesrat Brunner. „Ziel ist es, neben einer Vereinfachung und Entbürokratisierung, den Bodenverbrauch zu reduzieren und bestehende Kubatur wiederzugewinnen und zu nutzen.“ Auch die Ermöglichung von leistbaren Wohnformen stehe im Mittelpunkt, so Brunner.
Zudem wurden im Zuge dieser Anpassungen weitere Möglichkeiten geschaffen, um Dachböden wiederzugewinnen und Wintergärten im landwirtschaftlichen Gebiet zu errichten. Ebenso sollen Garagen und Autoabstellplätze im landwirtschaftlichen Gebiet ermöglicht werden, während der Parkplatznachweis bei Änderung der Zweckbestimmung fallen soll. Nicht zuletzt sollen Mitarbeiter-Unterkünfte im Tourismus und Gastgewerbe ohne Änderung der Zweckbestimmung möglich sein.




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