Von: mk
Bozen – Der neue Landeskollektivvertrag für das Lehrpersonal der Schulen staatlicher Art für den Zeitraum 2016-2018 ist unterschrieben. Er tritt noch in diesem Jahr in Kraft.
Die Lehrergewerkschaften und die öffentliche Delegation haben gestern Abend den endgültigen “Landeskollektivvertrag für das Lehrpersonal und die Erzieher/Erzieherinnen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols für den Dreijahreszeitraum 2016-2018” unterzeichnet. Der Vertrag tritt nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region noch in diesem Kalenderjahr in Kraft.
Dieser Landeskollektivvertrag bringt Neuerungen im Bereich der Ergänzungsvorsorge des Lehrpersonals, passt die Landeszulage aufgrund der Erhöhung der staatlichen Grundgehälter an, gewährt eine höhere Landeszulage für das Lehrpersonal der Grundschule mit dem Abschlussdiplom der Lehrerbildungsanstalt und regelt die Vergütung der Aufholmaßnahmen in den Oberschulen.
Für den Abschluss dieses Landeskollektivvertrages hat die Landesregierung Geldmittel in Höhe von 11,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, und zwar: 3,8 Millionen Euro für das Jahr 2019, 3,8 Millionen für das Jahr 2020 und 3,8 Millionen Euro für das Jahr 2021.
Verhandlungen für Zeitraum 2019-2021 starten 2020
Bei der Vertragsunterzeichnung erklärte der Generaldirektor des Landes Alexander Steiner, dass der gestern unterzeichnete Vertrag den Jahreszeitraum 2016 bis 2018 abschließt. Nun geht es darum auszuhandeln, auf welche Weise die Ergebnisse des kürzlich abgeschlossenen bereichsübergreifenden Kollektivvertrages in den neuen Vertrag für das Lehrpersonal der Schulen staatlicher Art einfließen können. Die entsprechenden Verhandlungen zum Landeskollektivvertrag für den Zeitraum 2019 bis 2021 werden im neuen Jahr aufgenommen.
Bereits am 19. November hatten sich Lehrergewerkschaften und öffentliche Delegation nach intensiven Verhandlungen auf die Inhalte des Landeskollektivvertrages geeinigt. Nachdem inzwischen auch die Landesregierung dem Vertragsentwurf zugestimmt und das Unterrichtsministerium das nötige positive Gutachten erteilt hat, war der Weg für die gestrige Unterzeichnung frei.