Von: mk
Bozen – In einem Austausch mit Gewerkschaften und Sozialorganisationen hat Landesrätin Waltraud Deeg informiert, wie die Vorbereitungsarbeiten zur neuen Covid-Hilfe 21 laufen. “Um einen reibungslosen Ablauf bei Ansuchen und Auszahlung der Leistungen für die Bürgerinnen und Bürgern zu garantieren, braucht es eine gute interne Abstimmung sowie die Zusammenarbeit mit allen beteiligten Partnern. Manchmal, und so leider bei den Corona-Hilfen, erfordert dies etwas mehr Vorbereitungszeit als ursprünglich geplant, weshalb die Covid-Hilfe 21 erst im Juni starten werden”, sagt die Landesrätin. Für die Umstellung der Antragseinreichung auf digitalem Weg sei noch eine interne Abklärung im Hinblick auf den Datenschutz sowie eine personelle Aufstockung im zuständigen Landesamt nötig. Diese beiden Aspekte seien für einen reibungslosen organisatorischen Ablauf wichtige Voraussetzungen.
Ansuchen mit SPID online einreichen
Was die Voraussetzungen der Covid-Hilfe 21 betrifft, so wurden die Grundparameter bereits gesetzt und mit den beteiligten Partnern, wie Gewerkschaften, Sozialsprengel, Patronate und Sozialverbände besprochen. Die Ansuchen für die Leistungen werden künftig nicht mehr über den Sozialsprengel eingereicht, sondern online. Dafür wird die digitale Identität SPID nötig sein, der bereits vorab bei unterschiedlichen Anbietern kostenlos eingerichtet werden kann.
Informationen dazu gibt es beispielsweise in den Südtiroler Poststellen, in den Gemeinden oder der Handelskammer Bozen oder online unter https://my.civis.bz.it/public/de/spid.htm. “Auch wenn wir hoffentlich die kritischste Phase der Pandemie hinter uns haben, gilt es nach wie vor Unterstützungsleistungen anzubieten, vor allem für jene, die bisher keinen Zugang zu Leistungen hatten”, ist Landesrätin Deeg überzeugt. Im Laufe des Monats Mai wird über die Kriterien der neuen Leistung ausführlich informiert und es wird Schulungen für die Patronate geben, welche an der Umsetzung der Leistung mitarbeiten. Grundsätzlich wird die Leistung zwei getrennte Schienen vorsehen: eine rückwirkende Aufstockung für alle Bezieher, die ab Dezember die Corona-Sonderleistungen der Sozialsprengel erhalten haben sowie die Möglichkeit einer Antragstellung für alle, die diese Leistungen bisher nicht bezogen haben.
20,2 Millionen Euro bis Ende März ausbezahlt
Bis Ende April konnte um die Corona-Sonderleistungen Soforthilfe und Sondermietbeitrag beziehungsweise Sonderbeitrag für Wohnungsnebenkosten bei den Sozialsprengeln angesucht werden. Seit Dezember haben bis Ende März insgesamt 10.193 Bürgerinnen und Bürger um die Soforthilfe angesucht, insgesamt wurden dafür 15 Millionen Euro ausbezahlt. Rund 5700 Bürgerinnen und Bürger haben insgesamt 5,2 Millionen in Form des Sonderbeitrags für Miete und Wohnungsnebenkosten bisher bezogen. Aufgrund der verbesserten allgemeinen, pandemischen und wirtschaftlichen Lage wurde festgelegt, dass die Soforthilfen momentan nicht verlängert werden.