Von: mk
Bozen – Auf Vorschlag von Energie- und Umweltlandesrat Giuliano Vettorato hat sich die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung mit dem Gewässerschutzplan des Landes befasst und diesen mit den vom Umweltbeirat vorgeschlagenen Änderungen genehmigt. “Es handelt sich um einen wichtigen Schritt, um die Ressourcen unseres Landes zu erhalten”, unterstreicht Landesrat Giuliano Vettorato. “Wasser ist ein strategisches Gut, ohne Wasser ist keine Form des Lebens möglich. Da die Wirtschaft im Allgemeinen und die Landwirtschaft und der Tourismus im Besonderen direkt davon abhängig sind, gewinnt diese Ressource und damit auch der Gewässerschutzplan immer mehr an Bedeutung.”
Der Gewässerschutzplan enthält Bestimmungen zum Schutz und zur Verbesserung der Südtiroler Gewässer (Oberflächengewässer und unterirdische Gewässer), um die gute Qualität weiterhin zu erhalten und das Erreichen der Umweltziele zu sichern. Er setzt sich aus sieben Bänden und drei Anlagen zusammen und ist ein Teilplan des 2017 genehmigten Gesamtplans für die Nutzung der öffentlichen Gewässer (Wassernutzungsplan – WNP) in Südtirol. Beide dienen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die die Verpflichtung beinhaltet, der quantitativen und qualitativen Verschlechterung der Gewässer vorzubeugen, den Zustand der Gewässer zu verbessern und deren nachhaltige Nutzung zu garantieren.
Umfassender Partizipationsprozess
Der heutigen Genehmigung in der Landesregierung war ein breiter Partizipationsprozess vorausgegangen. So war der Entwurf zum Gewässerschutzplan und der entsprechende Umweltbericht vom 30. Jänner bis 20. August 2020 zur öffentlichen Einsichtnahme hinterlegt worden. In diesem Zeitraum hatten Bürger, Gemeinden und Interessensvertreter Zeit, ihre schriftlichen Stellungnahmen bei den Gemeinden oder der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz abzugeben. Insgesamt sind 215 schriftliche Vorschläge und Bemerkungen zum Entwurf des Gewässerschutzplans eingereicht worden. Wie Landesrat Vettorato betont, “ist der Beitrag eines jeden einzelnen von uns wichtig, um die Qualitätsstandards der Gewässer auf hohem Niveau zu halten.”
Im Rahmen der strategischen Umweltprüfung (SUP) hat die zuständige Arbeitsgruppe zu den eingereichten Vorschlägen und Bemerkungen Stellung genommen. Die Stellungnahmen wurden einzeln aufgearbeitet und die behandelten Themen den unterschiedlichen Themenbereichen des Gewässerschutzplanes zugeordnet. Der daraus entstandene Untersuchungsbericht bildete die Grundlage für das Gutachten des Umweltbeirats, das den nächsten Schritt im SUP-Verfahren darstellt.
“Vom Umweltbeirat befürwortet wurden Änderungsvorschläge und Stellungnahmen, die die Themenbereiche des Gewässerschutzplanes betreffen und aufgrund einer besseren Verständlichkeit oder inhaltlich als zweckmäßig erachtet wurden und dem Rahmen der übergeordneten Pläne und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen oder Richtigstellungen betreffen”, erklärt Flavio Ruffini, Direktor der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz. “Nicht berücksichtigt werden konnten hingegen zahlreiche Stellungnahmen zum Wasserrechtsverfahren (Ausdehnung der Ableitungszeiträume, verfahrenstechnische Änderungsvorschläge), zum Restwasser, zur Forderung der Ausweisung der Trockengebiete usw., da diese durch bestehende Gesetze oder den Gesamtplan für die Nutzung der öffentlichen Gewässer geregelt sind.”
Der genehmigte Gewässerschutzplan wird auf dem Webportal des Landes Südtirol im Bereich Umwelt unter dem Thema Gewässerschutzplan veröffentlicht.