Von: luk
Bozen – In einer außerordentlichen Sitzung am 13. Juni hat die Landesregierung den Gesetzesentwurf zum Nachtragshaushalt 2025 genehmigt. Dieses enthält bereits den Überschuss aus dem Jahr 2024 sowie die neu berechneten Einnahmen und deren Aufteilung entsprechend den politischen Vorgaben und Rückmeldungen der Ressorts. Nach der Genehmigung der Rechnungslegung durch den Rechnungshof Anfang Juli wird der Gesetzentwurf an die zuständige Gesetzgebungskommission übermittelt. Die Verabschiedung durch den Landtag wird Ende Juli erwartet.
Der Nachtragshaushalt stellt für das Haushaltsjahr 2025 773 Millionen Euro, für 2026 277 Millionen Euro und für 2027 296 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel resultieren aus dem bedeutenden Haushaltsüberschuss 2024 sowie aus der positiven Entwicklung der Steuereinnahmen auf Landes- wie auch auf Staatsebene – begünstigt durch die gute wirtschaftliche Lage.
Mit dem ersten Haushaltsänderungsgesetz waren die Ausgabenermächtigungen für Investitionen in den Jahren 2026 und 2027 zugunsten der vollständigen mehrjährigen Deckung der Pflichtausgaben gekürzt worden. Im Rahmen des Nachtragshaushalts können diese Mittel nun – auch mithilfe von DANC-Fonds (autorisierte, aber nicht aufgenommene Schulden) – wiederhergestellt und sogar erhöht werden.
“Mit diesen Mitteln wird die Kollektivvertragsverhandlung finanziert, mit einer Erhöhung auf bis zu 340 Millionen Euro für das Jahr 2025 und 260 Millionen Euro für die folgenden Jahre”, erklärt Landeshauptmann und Finanzlandesrat Arno Kompatscher. Dies ist 2025 ein Plus von 135 Millionen Euro mehr. “Mit den 773 Millionen Euro aus dem Nachtragshaushalt 2025 können auch wichtige Investitionen der Gemeinden, im Hochbau, im Wohnbau und im Infrastrukturbereich sowie in Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Bevölkerungsschutz finanziert werden.”
40 Millionen Euro sind für Prävention und Gesundheit vorgesehen, 10 Millionen Euro für den Bildungsbereich.
Die Landesregierung hat sich zudem verpflichtet, weitere Mittel für das geplante Depot für Kulturgüter, zusätzliche Investitionen im Kultur- und Museumsbereich, Infrastrukturprojekte sowie für die Stabilisierung des Lehrpersonals bereitzustellen.
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