Von: mk
Bozen – Der I. Gesetzgebungsausschuss hat heute die in seine Zuständigkeit fallenden Art. 1, 3 und 6 des Landesgesetzentwurfs Nr. 97/21 – Bestimmungen zur Erfüllung der Verpflichtungen der Autonomen Provinz Bozen, die sich aus der Zugehörigkeit Italiens zur Europäischen Union ergeben (Europagesetz des Landes 2021), vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LH Arno Kompatscher – behandelt und mit vier Jastimmen (Magdalena Amhof, Gerhard Lanz, Franz Locher und Carlo Vettori) und zwei Enthaltungen (Myriam Atz Tammerle und Alex Ploner) gutgeheißen.
Wie Ausschussvorsitzende Magdalena Amhof erklärt, geht es bei den behandelten Artikeln zum einen um die Beteiligung des Landes (gemeinsam mit Tirol und dem Deutschen Alpenverein) an einer Stiftung zum Betrieb der Europa-Hütte (ehem. Landshuter Hütte) an der Grenze zwischen Italien und Österreich.
Zweitens soll, wie bei bestimmten staatlichen Verwaltungsstrafen, auch im Bereich der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie der Lebensmittelsicherheit der Betrag um 30 Prozent gekürzt werden, wenn die Zahlung binnen fünf Tagen erfolgt. Drittens wird in der Personalordnung des Landes die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige als Grundsatz vermerkt, sodass er künftig in weiteren Bestimmungen – wie etwa Kollektivverträgen – berücksichtigt wird.