Positives Gutachten zu Gesetzentwurf der Fünf-Sterne-Bewegung

Landtag: Ausschuss für Begrenzung von Herbizideinsatz

Donnerstag, 28. März 2019 | 15:33 Uhr

Bozen – Der II. Gesetzgebungsausschuss hat heute den Landesgesetzentwurf Nr. 7/19 – Abänderung von Artikel 19 Absatz 3 des Landesgesetzes Nr. 6/2010 (Naturschutzgesetz), eingebracht von Diego Nicolini – mit sieben Ja (Manfred Vallazza, Peter Faistnauer, Magdalena Amhof, Ricardo Dello Sbarba, Andreas Leiter Reber, Sandro Repetto und Helmut Tauber) und einer Enthaltung (Franz Locher) gutgeheißen.

Der Entwurf sah ursprünglich ein Herbizidverbot für jegliche Vegetationsflächen vor, wurde aber durch einen Antrag der Abg. Dello Sbarba und Nicolini abgeändert. Demnach bleibt die im Naturschutzgesetz enthaltene Ausnahme für landwirtschaftliche Flächen, außer bei Feldrainen, Dämmen, Straßenböschungen, Fließgewässern und Gräben, wie Ausschussvorsitzender Franz Locher berichtet. „Ebenso bleibt der Einsatz erlaubt bei Infrastrukturen, bei denen er aus Sicherheitsgründen nötig ist, wie etwa auf Bahnlinien oder Straßen.“

Eine ausführliche Debatte gab es zum Landesgesetzentwurf Nr. 3/18 – Höchstbettenzahl in Beherbergungsbetrieben, eingebracht von den Abg. Dello Sbarba, Foppa und Staffler. Der Ausschuss hat sich mit zwei Ja (Dello Sbarba, Faistnauer), fünf Nein (Locher, Vallazza, Amhof, Leiter Reber und Tauber) und einer Enthaltung (Repetto) gegen den Entwurf ausgesprochen.

„Es wurde eingehend darüber diskutiert, wie weit qualitative und quantitativ Erweiterung, vor allem im oberen Sternebereich, noch möglich ist“, berichtet Locher, „und die Mehrheit war der Meinung, dass ein genereller Bettenstopp nicht sinnvoll ist. Es gibt zum Beispiel Gemeinden mit Infrastrukturen, die nicht ausgelastet sind, etwa bestimmte Skigebiete. Man sollte zusammen mit den Gemeinden eine Regelung finden, die es erlaubt, auf die Situation der einzelnen Gemeinden einzugehen.“

 

Von: mk

Bezirk: Bozen