Von: mk
Bozen – Der Landtag hat sich heute auch mit dem Beschlussantrag Nr. 737/23 Wohnbauinstitut: Energetische Sanierung des Altbestandes durch die Mieterinnen und Mieter (eingebracht vom Team K am 24.08.2023) befasst: Der Landtag möge laut Antrag die Landesregierung verpflichten, 1. einen entsprechenden Artikel in das Landesgesetz „Öffentlicher und sozialer Wohnbau“ Nr. 5 vom 21.07.2022 Wohnen einzuarbeiten; 2. die Mieter:innen über die Möglichkeit des Modells „Energetische Sanierung durch den Mieter“ zu informieren; 3. die entsprechenden Genehmigungen auszustellen, die Arbeiten bei Bauende zu überprüfen, und den Erlass der Mietzahlungen für die Interessierten zu gewähren.
In der Diskussion brachten sich Abgeordnete der SVP (es wurde von einem “wichtigen Antrag” gesprochen und auf die Komplexität von energetischen Sanierungen hingewiesen, Kritik wurde am Ansatz des Antrags geübt und angeregt, stattdessen das Wobi besser zu finanzieren) und der Grünen (der etwas zu hohe Leerstand von Wobi-Wohnungen wurde kritisiert und nach der Anzahl von renovierungsbedürftigen Wobi-Wohnungen gefragt; hingewiesen wurde auf die mögliche Überforderung von Wobi-Mietern durch eine energetische Sanierung der “eigenen” Wohnung) ein.
Die Landesregierung unterstrich die Wichtigkeit des Themas Wohnen – alle Anregungen zum Thema seien willkommen, müssten aber zunächst auf Praxistauglichkeit geprüft werden. Das Wobi saniere eigene Gebäude bereits über verschiedene Finanzierungsprogramme, keines sehe eine Delegierung der Arbeiten an den Mieter vor. Bei einer solchen gebe es zudem die Problematik der Haftungsfragen sowie die grundsätzliche Frage, ob die Mieter eine solche auch wollten. In Fällen von absoluter Notwendigkeit hätten Wobi-Mieter in der Vergangenheit bereits einzelne Fenster austauschen dürfen. Die ordentliche Instandhaltung dürften Mieter – wie auch am privaten Mietmarkt – schon heute selbst machen. Der Antrag wurde mit 14 Ja und 14 Nein abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 739/23 Seilbahnboom: Wo öffentliche Förderung, da öffentliche Nutzung! (eingebracht von den Grünen am 25.08.2023, Änderungsantrag vom 11.09.2023): Der Landtag möge die Landesregierung beauftragen, 1. sämtliche Aufstiegsanlagen, die mit öffentlichen Geldern subventioniert wurden, verbindlich Sommer wie Winter in das SüdtirolPass-System zu integrieren. Die Preise für SüdtirolPass-Nutzer:innen sollen dabei dem üblichen Tarifsystem des SüdtirolPasses entsprechen; 2. neue Seilbahnprojekte grundsätzlich einem extern durchgeführten Klimacheck zu unterziehen; 3. die Bevölkerung in den betroffenen Gemeinden in den gesamten Planungsprozess von Aufstiegsanlagen zu integrieren; 4. für die kommenden zehn Jahre keine Kapazitätserhöhungen an Aufstiegsanlagen durchzuführen, die ihrerseits mit einer Kapazitätserhöhung der umliegenden Strukturen (Parkplätze, Hütten, Straßen, Hotels usw.) einhergehen würden.
Nach der Präsentation des Antrags im Plenum war die der Opposition vorbehaltene Zeit zu Ende. Die Grünen ersuchten darum, den Antrag – ohne Diskussion und ohne Replik der Landesregierung – abzustimmen, um ihn am Ende der Legislatur nicht offenzulassen. Die Freiheitlichen erinnerten daran, dass es im Laufe des Tages einige Sitzungsunterbrechungen wegen institutioneller Fragen gegeben habe. Es gab dennoch keine Zustimmung zum Vorschlag der Einbringerin und so wurde die Sitzung – auf Antrag der SVP – für eine weitere Fraktionssprechersitzung unterbrochen. Die Arbeiten werden morgen ab 10.00 Uhr mit der der Mehrheit vorbehaltenen Zeit wieder aufgenommen.