Plenarsitzung

Landtag befasst sich mit Islam, therapeutischen Gärten und E-Autos

Mittwoch, 09. Mai 2018 | 08:47 Uhr

Bozen – Der Landtag hat sich am Mittwoch mit dem Beschlussvorschlag: Ordentliche Feststellung der Rückstände und Festsetzung des zweckgebundenen Mehrjahresfonds aufgrund der Bestimmungen des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 118 vom 23.6.2011, befasst. Wie Präsident Roberto Bizzo erklärte, handelt es sich um eine Reihe von buchhalterischen Änderungen am Landtagshaushalt. Auf Nachfrage von Bernhard Zimmerhofer zu den Ausgaben für Zeitungen und Telefonspesen antwortete er, dass erstere in den Entscheidungsbereich der Fraktionen fielen und dass man bei den Telefonspesen das günstigste Angebot auswähle. Der Beschlussvorschlag wurde mit 19 Ja und elf Enthaltungen angenommen.

Beschlussantrag Nr. 697/16: Ständige Kontrolle über den Islamunterricht durch “Islamische Vereine” und periodischer Bericht dazu im Südtiroler Landtag (eingebracht von den Abg. Stocker S., Blaas, Leitner, Mair, Oberhofer und Tinkhauser am 28.10.2016). Der Landtag möge die Landesregierung auffordern, umgehend mit den zuständigen Stellen Kontakt aufzunehmen, um – die islamischen Vereine in Südtirol unter ständige Kontrolle zu stellen; – islamische Jugendliche in Südtirol vor radikalen Glaubensbrüdern zu schützen; – dem Südtiroler Landtag einen periodischen Bericht abzuliefern.

“Des Öfteren haben wir Freiheitliche Informationen über die „islamischen Vereine“ in Südtirol verlangt”, bemerkte Sigmar Stocker (Freiheitliche). “Leider ohne Erfolg, da die Landesregierung daran kein Interesse bekundet (siehe diverse Landtagsanfragen). Immer wieder weist sie darauf hin, dass dies Aufgabe des Staates sei. Die Landesverwaltung habe keine Zuständigkeit für Vereine, welche religiöse Zielsetzungen bzw. Aktivitäten wie Religionsunterricht aufweisen. Das ist natürlich eine inakzeptable Begründung. Ein Landeshauptmann und eine Landesregierung müssten eigentlich größtes Interesse haben, über die islamischen Vereine in Südtirol informiert zu sein. Aus Gründen der Sicherheit und der Rechtsstaatlichkeit müssen wir doch wissen, welchen Islamunterricht diese Vereine ihren Kindern anbieten. Auch wenn es religiöse Vereine sind, soll uns das nicht gleichgültig sein. Gewalt und Terrorismus gehen in Europa derzeit von radikalen Islamisten aus und viele islamische Vereine und Moscheen sind ein fruchtbarer Nährboden hierfür. Dass unsere Forderungen nach ständiger Kontrolle der Islamischen Vereine berechtigt sind, zeigt nun auch eine Studie der Stadt Wien, wonach 27 Prozent der jungen Muslime latent radikalisierungsgefährdet sind! Da die Landesregierung mit Landeshauptmann Arno Kompatscher und Integrationslandesrat Philipp Achammer hier keine Notwendigkeiten einer Kontrolle erkennen, muss dieses brisante Thema – auch zum Schutz islamischer Jugendlicher in Südtirol – nun im Landtag diskutiert werden.”

Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) fragte, wie die Sicherheitsorgane die Situation einschätzten. Man erhalte die Informationen von den Medien und projiziere oft vieles nach Südtirol.

LH Arno Kompatscher bemerkte, dass sich die damalige Anfrage auf die eingetragenen beschränke, was nicht aussagekräftig sei. Die in Meran ausgehobene Zelle zum Beispiel sei kein eingetragener Verein gewesen. Die staatlichen Behörden würden die Vereine aber unabhängig von der Rechtsform beobachten, dazu gebe es eine klare Anweisung und es sei auf dieser Grundlage auch oft zu Interventionen gekommen. Bei den Sicherheitskonferenzen mit den Ordnungskräften werde auch über terroristische Bedrohung gesprochen, nur werde das nicht publik gemacht. Derzeit gebe es keine Informationen über Bedrohungssituationen, Hassprediger usw., was aber nicht bedeute, dass es kein radikales Gedankengut gebe. Das Land werde von den Sicherheitskräften die entsprechenden Maßnahmen auch einfordern, im Rahmen der eigenen Zuständigkeit werde man in der Integrationsarbeit aktiv bleiben.
Der Antrag wurde mit 20 Nein und 12 Ja abgelehnt.

Beschlussantrag Nr. 770/17: Nutz- und Ziergärten in Krankenhäusern, Pflege- und Altersheimen (eingebracht von den Abg. Foppa, Dello Sbarba und Heiss am 10.5.2017). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, 1. in den Baurichtlinien für Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Pflege- und Altersheime eine Mindestfläche im Freien für jeden Patienten/Bewohner als Park, Nutz- oder Ziergarten vorzusehen, die allen Patienten/Patientinnen, sowie Bewohnern/Bewohnerinnen und Besuchern/Besucherinnen zugänglich sind. 2. Projekte zur Förderung des Gartenbaus als zusätzliches therapeutisches Mittel neben den vorgesehenen medizinischen Behandlungen in Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, Pflege- und Altersheimen, die daran Interesse haben, zu unterstützen. Diese Projekte werden zwecks Datenerhebung und Erfassung der Ergebnisse überwacht.

“Zier- und Nutzgärten haben auf den Menschen einen positiven Effekt auf psychologischer, sozialer, emotionaler und spiritueller Ebene”, erklärte Brigitte Foppa (Grüne). Gärten ermutigen zu körperlicher Bewegung, wecken die Neugier und alle Sinnesorgane, fördern die soziale Interaktion, stärken die Abwehrkräfte und unterstützen in vielen Fällen eine eventuelle medizinische Behandlung.” Foppa zitierte eine Reihe von Studien über die Auswirkungen der Gärten auf den Heilungsprozess. Sie erinnerte daran, dass es bereits einen Vorstoß zur Regelung gegeben habe: “Die für Alters- und Pflegeheime geltenden Baurichtlinien wurden vom Land bereits 2007 verfasst, allerdings wurden diese nie genehmigt. Art. 7 sah Folgendes vor: ‘Für jeden Einwohner sollte eine Grünfläche von circa 20 m² verfügbar sein’. Die Verantwortungsträger und die Verwaltung sind sich also dessen bewusst, wie wichtig Grünflächen in den verschiedenen Pflegeeinrichtungen sind, allerdings fehlen diesbezüglich genaue und verbindliche Angaben.”

Der therapeutische Nutzen solcher Gärten sei unbestritten und habe Tradition, meinte Bernhard Zimmerhofer (STF). Leider seien in der Vergangenheit viele Fehler bei öffentlichen Gebäuden gemacht worden, und so seien Gärten nicht vorgesehen worden.

Andreas Pöder (BürgerUnion) unterstützte den Antrag ebenfalls. Derzeit gebe es anscheinend keine diesbezüglichen Vorschriften. Veronika Stirner (SVP) sah im Antrag vieles, was sie teilen könne. Gärten und Grünflächen hätten eine positive Auswirkung auf die Psyche. Jeder könne das selbst bei der Arbeit im Garten feststellen, man könne sich dabei wieder “erden”.  Sven Knoll (STF) erklärte seine grundsätzliche Zustimmung, zweifelte aber, ob man die Pflege der Gärten den Patienten überlassen sollte. Der Bozner Stadtpark sei sich selbst überlassen worden und heute kein Aushängeschild.

Oswald Schiefer (SVP) bezeichnete den Vorschlag als gut gemeint, sah aber auch die Bedenken Knolls. Bei den psychiatrischen Einrichtungen seien Gärten bereits vorgesehen, bei den Altersheimen werde es praktiziert, falls Platz zur Verfügung stehe. Man sollte das aber nicht von oben verordnen, sonst würde man einzelne Einrichtungen in Schwierigkeiten bringen.

Ulli Mair (F) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion an. Eine Überwachung müsse aber nicht sein, die Gestaltung solle man den einzelnen Einrichtungen überlassen. Sie selbst habe die Gartentherapie erlebt und sei von ihrem Nutzen überzeugt: Ein Gartenbeet sei besser als ein Krankenbett.

Riccardo Dello Sbarba (Grüne) zeigte sich verwundert über die Äußerungen Schiefers, eines Bauernvertreters. Der Antrag schaffe eine Möglichkeit für jene, die sie nutzen wollten.

Die Möglichkeit sei bereits seit Jahren gegeben, antwortete LR Martha Stocker. Die Altersheime hätten bis auf wenige Ausnahmen schöne und gut genutzte Gärten, zugeschnitten auf therapeutische Zwecke. 2017 habe man das in den Richtlinien für Pflegeheime präzisiert. Weitere Bestimmungen würden eine Bürokratisierung bedeuten. Nun schaffe man mit der sozialen Landwirtschaft eine neue Möglichkeit. Brigitte Foppa betonte, dass es er nicht um ein bisschen Auslauf gehe, sondern um eine Therapieform, die es bereits weltweit gebe. Viele Altersheime würden das praktizieren, in ihrem Heimatdorf sei das zum Beispiel nicht der Fall. Der Antrag wurde mit 16 Ja und 17 Nein abgelehnt.

Beschlussantrag Nr. 877/18: Förderung der Umrüstung auf Elektro-Autos (eingebracht von den Abg. Zimmerhofer, Knoll und Atz Tammerle am 22.1.2018). Die Landesregierung wird aufgefordert, sich mit den zuständigen Interessensvertretungen in Verbindung zu setzen, um gemeinsam eine gezielte Förderung der Umrüstung auf Elektro-Autos – sei es zu Gunsten der Autowerkstätten, sei es zu Gunsten der Kunden und damit insgesamt zu Gunsten der Umwelt – zu erarbeiten und umzusetzen.

“Der Wartungsbedarf bei Elektroautos ist viel geringer, da zur Herstellung wesentlich weniger bewegliche Teile benötigt werden”, bemerkte Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit). “Um einen sanften bzw. sozial verträglichen Übergang auf alternative Antriebsformen zu ermöglichen, sollten sowohl für Autowerkstätten als auch für Kunden gezielt Anreize geschaffen werden. Gefördert werden sollten z. B. so genannte Umrüstkits (Retrofits), mit denen Autos, die noch in gutem Zustand sind, von herkömmlichen Verbrennungsmotoren auf Elektroantrieb umgestellt werden können. Diese Umrüstkits sind mittlerweile zwar verfügbar, allerdings zu einem relativ hohen Preis. Die Vorteile für diese gezielte Förderung liegen auf der Hand: 1. Den Werkstätten böte sich die großartige Chance, sich gezielt sich in die neue Elektro-Auto-Technik einzuarbeiten. 2. Gute Fahrzeuge würden nicht verschrottet. 3. Arbeitsplätze würden erhalten bleiben. 4. Die Wertschöpfung bliebe weiterhin im Land. Für Südtirol ergibt sich der zusätzliche Vorteil, dass bereits die meisten Betriebe den Meisterbrief besitzen und somit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, um die Umrüstung von einem Auto mit einem Verbrennungsmotor in ein Elektro-Auto durchzuführen.” Sven Knoll (STF) verwies auf das Potenzial, das Südtirol diesbezüglich habe, als Stromerzeuger und als Tourismusland. Südtirol könnte in der Elektromobilität eine Vorreiterrolle einnehmen und gleichzeitig wirtschaftliche Ressourcen generieren.

LR Florian Mussner meinte, Südtirol sollte alles tun, um den Umstieg auf erneuerbare Energien zu fördern. Aber die genannten Umrüstungen müssten von den peripheren Ämtern des Verkehrsministeriums genehmigt werden, unsere Handwerksbetriebe seien noch nicht so weit und der Umrüstkit noch sehr teuer. Der Umbau betreffe nicht nur den Motor, sondern alle Steuerungselemente des Fahrzeugs, Sicherheitsanlagen usw. Mussner schlug vor, zunächst mit der Berufsinnung zu sprechen. Bernhard Zimmerhofer erklärte sich mit Mussners Vorschlag einverstanden und bat um Vertagung.

Von: mk

Bezirk: Bozen