Wiedereinführung von “Alto Adige” in den Gesetzestext

Landtag: Korrekturen zum Europagesetz 2019 verabschiedet

Freitag, 29. November 2019 | 22:44 Uhr

Bozen – 29 Ja, 3 Nein und 2 Enthaltungen. Wiedereinführung von “Alto Adige” in den Gesetzestext. Nur Süd-Tiroler Freiheit beteiligt sich an der Debatte.

Landesgesetzentwurf Nr. 35/19: Änderung zum Landesgesetz vom 17. Oktober 2019, Nr. 10, „Bestimmungen zur Erfüllung der Verpflichtungen der Autonomen Provinz Bozen, die sich aus der Zugehörigkeit Italiens zur Europäischen Union ergeben (Europagesetz des Landes 2019)” (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LH Arno Kompatscher). Der Gesetzentwurf, der aus zwei Artikeln besteht, nimmt eine Änderung am Europagesetz vor, das im Oktober verabschiedet wurde. Dabei sollen der deutsche und der italienische Text in Übereinstimmung gebracht werden: (“Südtirol” bzw. “Alto Adige”).

Während LH-Stv. Arnold Schuler und Gesetzgebungsausschussvorsitzende Magdalena Amhof auf weitere Erläuterungen verzichteten, verlas Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) ihren Minderheitenbericht, in dem sie auch an die Debatte im Landtag und auf die Reaktionen im ganzen Staatsgebiet erinnerte. Im Bericht enthalten ist eine Expertise des Sprachwissenschaftlers Cristian Kollmann zur Entstehung des Namens “Alto Adige”, zu seiner Verwendung im Faschismus und danach und mit dem Schluss, dass die korrekte italienische Bezeichnung des Landes nur “Sudtirolo” lauten könne.

Alle seien sich bewusst, dass der Name des Landes ein sensibles Thema sei, erklärte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit). Gerade bei solchen Themen sei es wichtig, fachlich zu argumentieren, mit einem Blick auf die Geschichte. Bei der Abstimmung im Oktober habe jeder Abgeordnete gewusst, worüber er abstimme. Und es sei nicht das erste Mal, dass “Alto Adige” durch “Provincia di Bolzano” in einem Gesetz ersetzt worden sei. Unsere Autonomie sei eine ethnische Autonomie, und sie könne nur verteidigt werden, wenn sie etwas Besonderes sei – und das könne auch der Namen erklären. Beim Besuch des Staatspräsidenten hätte man das klar machen können, dass die Südtiroler keine Italiener seien und dass Südtirol 1919 nicht “zurück” zu Italien gekommen sei. Er sei kein “altoatesino”, auch nicht Franz Innerhofer, der von Präsident Mattarella als “sudtirolese” bezeichnet wurde. Wenn schon der Staatspräsident dieses Wort verwende, gebe es keinen Grund, hierzulande “Alto Adige” zu verwenden. In vielen Landesgesetzen werde bereits stattdessen “Provincia di Bolzano” verwendet.

Myriam Atz Tammerle bemerkte, dass bei den Kolleginnen und Kollegen kaum Interesse für das Thema bestehe, obwohl es um die Heimat gehe. Beim Paket habe man um jeden Beistrich gekämpft. Man müsse standhaft bleiben, das könne sogar friedensstiftend sein. Im Gesetzgebungsausschuss habe es damals 7 Ja-Stimmen und nur die Gegenstimme von Urzì zur Ersetzung von “Alto Adige” durch “Provincia di Bolzano” gegeben. Man dürfe nicht nachgeben, genauso, wie es die Vorfahren getan hätten.

Art. 1 ändert Art. 1 im Europagesetz vom Oktober zur Vertretung in Brüssel.
Atz Tammerle und Knoll legten dazu Änderungsanträge vor, um “Südtiroler Institutionen, Einrichtungen und Verbände” im italienischen Teil mit “istituzioni, enti e associazioni altoatesini/sudtirolesi” bzw. “sudtirolesi” zu übersetzen. Ebenso sollte Südtirol im italienischen Teil “Alto Adige/Südtirol” bzw. “Sudtirolo” werden. Sven Knoll verwies auf die Bezeichnung “Alto Adige-Südtirol” in der Verfassung. Seine Großmutter sei in Österreich geboren und könne nicht als “altoatesina” bezeichnet werden. Mit der Doppelbezeichnung könnten beide Sprachgruppen leben, während die Einzelbezeichnung besser sei. Beide Anträge wurden mit 2 Ja, 2 Enthaltungen und 30 Nein abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 30 Ja, 2 Nein und 2 Enthaltungen genehmigt.

Art. 2 zum Inkrafttreten wurde ohne Debatte genehmigt.

In seiner Erklärung zur Stimmabgabe kündigte Sven Knoll das Nein der Süd-Tiroler Freiheit zum Gesetz an. Die SVP habe jedes Gespür für Autonomie verloren, wenn sie sich von Rom so behandeln lasse.

Der Gesetzentwurf wurde mit 29 Ja, 3 Nein und 2 Enthaltungen genehmigt.

Von: ka

Bezirk: Bozen