Von: mk
Bozen – Der Landtag hat sich heute mit dem Beschlussantrag Nr. 323/20 befasst: Es geht um Schritte, um die vom so genannten „Ecobonus 110 %“ vorgesehenen Maßnahmen bekannter und zugänglicher zu machen (eingebracht von der 5 Sterne Bewegung am 28.08.2020). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, 1. die Durchführung von Informationskampagnen für die am ECOBONUS 110 % interessierten Personengruppen (auch unter Hinzuziehung eigener Mittel) in Betracht zu ziehen; 2. die Einführung eines außerordentlichen Investitionsplanes für das WOBI zu prüfen, um den staatlichen Bonus maximal auszuschöpfen; 3. für die Dauer dieser Maßnahme die Einrichtung eines eigenen Schalters zur Unterstützung der Personen oder Behörden zu prüfen, welche nicht über passende Strukturen verfügen, um die notwendigen Synergien zwischen Begünstigten, Handwerkern, Bauunternehmern, Montagebetrieben und Banken zu schaffen.
Der Klimawandel sei im Gange, und es sei dringend etwas zu unternehmen, meinte die 5 Sterne Bewegung und verwies auf den Starkregen von Ende August. Der “Ecobonus” gebe die Gelegenheit zur Nachhaltigkeit: Wärmedämmung von Gebäudehüllen, Austausch von Heizanlagen für Gemeinschaftsbereiche, Austausch von Heizanlagen in Einfamilienhäusern oder in funktionell unabhängigen Einheiten von Mehrfamilienhäusern. Neben den eben erwähnten Hauptmaßnahmen, fallen unter den Superbonus auch die Ausgaben für all jene Maßnahmen, die gemeinsam mit mindestens einer der Hauptmaßnahmen zur Wärmedämmung, zum Austausch der Heizanlagen oder zur Senkung des Erdbebenrisikos durchgeführt werden. All diese Eingriffe dienen der Verbesserung der Energieeffizienz und sollen die Anbringung von Photovoltaikanlagen oder von Ladestationen für E-Autos ermöglichen. Die Grünen unterstützten den Antrag. Besonders Punkt 2 sei wichtig: Das WOBI sei permanent unterfinanziert und könnte diese Unterstützung gut gebrauchen. Das Team K kündigte Unterstützung an und sah ebenfalls den Vorteil für das WOBI. Beim Ecobonus brauche es aber nicht nur mehr Aufklärung, sondern auch einen Bürokratieabbau.
Die Landesregierung sah im Ecobonus sowohl eine Umweltmaßnahme wie auch eine Wirtschaftsförderung. Das Land sei allerdings bei seinen Förderungsmaßnahmen für die Energieeffizienz von Gebäuden strenger: Hier müsse man um zwei Klimaklassen steigen, beim Staat nur um eine. Es sei sinnvoll, alle Betroffenen über die Fördermöglichkeiten zu informieren, und dazu habe man eine Arbeitsgruppe mit NOI-Techpark, IDM, WOBI, SBB, Banken, Alperia und anderen Stakeholdern eingerichtet. Die Chance des Ecobonus müsse maximal genutzt werden. Auch das Land tue dazu das Seine, unter anderem mit einem Informationsportal von KlimaHaus.
Die 5 Sterne Bewegung zeigte sich erfreut über die bisher gesetzten Maßnahmen. Zusätzlich wäre aber auch ein Schalter sinnvoll, wie im Antrag vorgeschlagen. Der Antrag wurde mit 13 Ja, 16 Nein und zwei Enthaltungen abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 324/20: Coronabonus – Den wirklich Geschädigten helfen (eingebracht den Freiheitlichen am 28.08.2020). Der Landtag möge die Landesregierung beauftragen, – die im Juli ausgelaufene finanzielle COVID-19 Soforthilfe für Einzelpersonen und Familien umgehend zu verlängern; – sämtliche verwaltungstechnische Schritte zu treffen, damit auch jene Jungunternehmen die COVID-Zuschüsse für Kleinunternehmen erhalten, welche ihre betriebliche Tätigkeit vor dem 23. September 2019 aufgenommen haben und aufgrund der getätigten Investitionen im Zuge der Betriebsgründung das Kriterium von einem durchschnittlichen Umsatz von mindestens 1.000,00 Euro für jeden Tätigkeitsmonat nicht erfüllen können; – das von der Landesregierung angekündigte „monetäre Dankeschön“ für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Weißen Kreuzes in Form einer COVID-Leistungsprämie umgehend auszuzahlen. – das von der Landesregierung im Mai angekündigte Covid-19 Familiengeld, welches die Einkommensverluste abschwächen und Mehrausgaben ausgleichen soll, umgehend umzusetzen.
Die Bevölkerung habe sauer reagiert, als bekannt worden sei, dass auch Abgeordnete um den Bonus angesucht hätten, während man nicht bereit gewesen sei, die Jungunternehmer zu unterstützen, erklärten die Freiheitlichen. Ebenso würden immer noch viele Familien unter dem Verdienstausfall, nachdem die Soforthilfe mit Juli ausgelaufen sei. Das Team K gab den Freiheitlichen recht. Die Beschränkung der Soforthilfe auf drei Monate sei nicht nachvollziehbar, wenn die Notsituation andauere. Da gebe es viel Unmut, auch wegen der unklaren Bestimmungen. Die Süd-Tiroler Freiheit kündigte ebenfalls Zustimmung an. Die Coronagelder hätten aber auch einen problematischen Effekt: In manchen Fällen sei Krisenbetrieben das Leben etwas verlängert worden, aber damit würden die Konkurse verzögert und dann als Welle kommen.
Die Hilfeleistung sollte schnell, unbürokratisch, gerecht und zielführend sein, erklärte die Landesregierung, und das sei gleichzeitig schwer zu bewerkstelligen. Wenn man schnell an alle ausschütte, dann erreiche das Geld natürlich auch Unberechtigte. Die Soforthilfe von mindestens 500 Euro hätten 1.200 Personen bekommen. Dazu habe es einen Sondermietbeitrag gegeben für Personen mit Einkommenseinbußen oder Arbeitsausfall. Den Familien seien die Darlehensraten gestundet worden. Die Soforthilfe habe man auslaufen lassen, da nach drei Monaten Einkommenseinbußen die finanzielle Sozialhilfe greife. Falls man im Herbst sehe, dass manche durch das soziale Netz nicht aufgefangen würden, werde man nachbessern. Beim Familienbonus seien auch jene berechtigt, die bisher noch nicht angesucht hätten. Bei Krisen werde immer nach schneller Hilfe gerufen, aber alle Staaten hätten sich dafür entschieden, Kriterien anzuwenden. Insgesamt funktioniere das mit den Sozialpartnern abgesprochene Paket gut. Die Freiheitlichen erwiderten, dass dies noch nicht ganz ihren Forderungen entspreche. Man müsse sich auch bewusst sein, dass es für manche eine Hemmschwelle gebe, Sozialhilfe anzunehmen.
Der Antrag wurde mit 14 Ja und 16 Nein abgelehnt.
Landesgesetzentwurf Nr. 7/19: Änderungen zum Landesgesetz vom 12. Mai 2010, Nr. 6, „Naturschutzgesetz und andere Bestimmungen“ (vorgelegt von der 5 Sterne Bewegung). Der Gesetzentwurf, der den Pestizideinsatz in bestimmten Gebieten (im Bereich von Feldrainen und Dämmen sowie Böschungen von Straßen, Fließgewässern und Gräben) verbieten will, war bereits im Februar andiskutiert worden.
Die Grünen verwiesen auf das Gerichtsverfahren zu den Pestiziden und sahen den Gesetzentwurf als Schritt in die richtige Richtung. Man sollte den Stellungskrieg abbrechen und gemeinsam zu einer immer mehr ökologischen Landwirtschaft kommen. Auch im Gesetzgebungsausschuss habe man sich aufeinander zubewegt. Die Freiheitlichen betonten, dass die im Ausschuss gefundene Formulierung auch Dank des Entgegenkommens der konventionellen Landwirtschaft möglich gewesen sei. Es sei klar, dass neben Gewässern und an den Feldrainen keine Pestizide eingesetzt werden dürften. Ökologische und konventionelle Landwirtschaft stünden sich viel näher, als von manchen behauptet.
Die Praxis sei aber anders, erwiderten die Grünen. Es würden sehr oft Pestizide neben den Gräben eingesetzt. Corona habe uns gelehrt, auf die Selbstversorgung zu achten und auf die Wissenschaft zu hören, erklärte Landesregierung. Der Pflanzenschutz sei laut renommierten Wissenschaftlern wie Prof. Backhaus unabdingbar für eine ausreichende Lebensmittelproduktion. Der Südtiroler Obstbau setze seit Jahrzehnten das Prinzip des schonenden Pflanzenschutzes um, der Einsatz chemischer Mittel sei immer weiter zurückgefahren worden. Der Gesetzentwurf bringe aber eine Präzisierung, der man zustimmen könne.
Die 5 Sterne Bewegung betonte, dass der Gesetzentwurf nur eine kleine, aber notwendige Änderung darstelle. Man wolle damit nicht die Bauern in ein schlechtes Licht rücken. Sie sorgten für die Ernährung, wenn auch nicht der ganzen Welt. Der einzige Artikel des Gesetzentwurfs wurde einstimmig genehmigt.