Generaldebatte zum Omnibusgesetzentwurf

Landtag: Opposition kritisiert Omnibusmethode

Donnerstag, 05. März 2020 | 18:53 Uhr

Bozen – Im Südtiroler Landtag wurde heute die Generaldebatte zum Omnibusgesetzentwurf ausgetragen.

Landesgesetzentwurf Nr. 45/19: Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Kultur, Berufsbildung, örtliche Körperschaften, Ämter- und Personalordnung, Verbraucherschutz, Beziehungen des Landes zur Europäischen Union, Denkmalpflege, Bildung, öffentliche Veranstaltungen, Gewässernutzung, Energie, Landschafts- und Umweltschutz, Jagd und Fischerei, Landwirtschaft, Tourismus, Handwerk, Gastgewerbe, Wirtschaft, Handel, Hygiene und Gesundheit, Schulbauten, Kommunikation, Arbeit und Transportwesen (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag des Landeshauptmanns).

Die Grünen bemerkten, dass die Landesregierung in dieser Legislaturperiode 19 Gesetzentwürfe vorgelegt habe, und 17 davon stammten vom Landeshauptmann. Der Umweltlandesrat hätte z.B. ein Gesetz zur UVP und zur strategischen Umweltprüfung vorlegen können, stattdessen habe man daraus einen Artikel im Omnibus gemacht. Der Gesetzentwurf nehme Anpassungen an die staatliche Gesetzgebung vor, aber bei einigen Dingen hätte man auf die autonome Zuständigkeit pochen können. Hoffentlich komme man von dieser Omnibusgesetzgebung ab, sonst komme die Arbeit der Landesräte nie zum Vorschein.

Die Süd-Tiroler Freiheit kritisierte die Vorgangsweise bei den Arbeiten im Gesetzgebungsausschuss. Immer wieder seien in letzter Minute Änderungsanträge von der Landesregierung eingelangt. Der Entwurf enthalte Bestimmungen zur Verbraucherzentrale, deren Unabhängigkeit gewahrt bleiben müsse. Die Änderungen seien mit der VZS abgesprochen. Unverständlich sei die Aufhebung der Unvereinbarkeit von Dienst und Wahlamt für Schulführungskräfte, und das kurz vor den Wahlen. Schuldirektoren hätten einen anspruchsvollen Beruf, entweder die Schule oder die Gemeinde würden unter dem Doppelamt leiden. Ein Last-Minute-Antrag der Landesregierung betreffe die Sicherheit bei den Veranstaltungen; auch die Gemeinden seien darüber nicht informiert worden. Die Erleichterungen seien nur Kann-Bestimmungen. Die Landesregierung sollte Abstand nehmen von Omnibusgesetzen. Viele Bestimmungen gehörten in ein eigenes Gesetz.

Auch im IV. Gesetzgebungsausschuss sei man mit der Vorgangsweise nicht zufrieden gewesen, berichteten die Grünen. Man frage sich, wie in der Landesregierung gearbeitet werde.

Die Süd-Tiroler Freiheit forderte eine Aufklärung zu Art. 7, wo bestimmte Zuständigkeiten vom Land auf den Staat übertragen werden.
Die Grünen berichteten auch von den Arbeiten im III. Gesetzgebungsausschuss, wo es um Tourismus, Handwerk und andere Wirtschaftsthemen gegangen sei. Dabei sei die Omnibusmethode so angewandt worden, wie sie gedacht sei: Anpassungen statt neue Gesetze, die als Artikel getarnt wurden. Die besten Gesetze habe man in den 70-ern und 80-ern geschrieben, kurze und klare Gesetze. Demnach seien sie immer komplizierter und nebulöser geworden, z.B. das Raumordnungsgesetz.
Die Omnibusgesetze seien eingeführt worden, um die Haushaltsgesetze von den blinden Passagieren zu befreien, antwortete die Landesregierung., das sei Ergebnis eine gentlemen agreement. Diese Regel habe man bis auf einen Änderungsantrag eingehalten. Einige Änderungsanträge lege man auch vor, um auf Verhandlungen und mögliche Anfechtungen zu reagieren. Für manche Bereiche seien eigene Gesetze nicht sinnvoll, auch wegen der Anfechtbarkeit. Eine andere Hürde sei der Rechnungshof, der derzeit fast schon eine politische Funktion habe. Zu Art. 7 erklärte die Landesregierung, die Kontrollen durch den Sanitätsbetrieb seien kein Vorteil fürs Land. Trotz der Streichung der Bestimmung zur Gemeindefinanzierung erreiche man das Ziel genauso, dazu brauche es kein Gesetz. Bei der Gesetzgebung gebe es oft bestimmte Dringlichkeiten, auf die man reagieren müsse, man könne den Entwurf nicht 14 Tage unberührt lassen, nur damit ihn jeder in Ruhe durchlesen könne. Daher sei die Kritik an der Omnibusmethode übertrieben. Auf Nachfrage erklärte der Landeshauptmann, dass man in der Regionalregierung beraten werde, ob eine Verschiebung der Gemeindewahlen ins Auge gefasst werde. Es sei noch zu früh, das könne man noch nicht sagen. Da das Referendum vom 29. März vertagt wurde, müsste auch die “Par condicio” außer Kraft sein, dann aber mit der Ausrufung der Gemeindewahlen wieder in Kraft treten.

Die Debatte wird morgen mit der Behandlung von Tagesordnungen zum Gesetzentwurf fortgesetzt.

Von: luk

Bezirk: Bozen