Verschönerung des urbanen Raums

Landtag spricht sich für Schulgärten aus

Donnerstag, 11. Mai 2017 | 13:11 Uhr

Bozen – Im Südtiroler Landtag wurden heute Anträge von BürgerUnion und Grünen behandelt.

Begehrensantrag Nr. 81/17: Nur Flüchtlinge mit endgültiger Asylberechtigung dürfen in die EU einreisen – Aufnahmestopp (eingebracht von den Abg. Pöder und Artioli am 21.4.2017). Parlament und Regierung werden aufgefordert, dringend Maßnahmen im Rahmen der staatlichen Zuständigkeiten zu treffen sowie Maßnahmen auf Ebene der Europäischen Union einzufordern, damit die Asylverfahren außerhalb der Grenzen der Europäischen Union eingeleitet und durchgeführt werden und nur Personen mit endgültig festgestelltem Asylrecht in die Europäische Union einreisen dürfen. Bis zur Errichtung der Aufnahmezentren außerhalb der EU-Außengrenzen ist ein genereller Aufnahmestopp von Flüchtlingen im Staatsgebiet zu verfügen. Die Abschiebung jener bereits im Land befindlichen Personen, deren Asylanträge abgelehnt wurden ist unverzüglich vorzunehmen.
Rund 80 Prozent der Asylanträge würden abgelehnt, bemerkte Andreas Pöder (BürgerUnion), das bedeute, dass die meisten nicht asylberechtigt seien. Daher sollten nur Personen EU-Boden betreten dürfen, die wirklich asylberechtigt seien, und dazu müsse die Überprüfung bereits in den Herkunftsländern bzw. jedenfalls außerhalb der EU stattfinden.

LR Martha Stocker bemerkte, dass dies bereits der vierte Beschlussantrag zum Thema in dieser Sitzung sei. Natürlich wäre eine Überprüfung des Flüchtlingsstatuts bereits außerhalb der EU wünschenswert, das sei Mehrheitsmeinung im Landtag, aber das lasse sich nicht leicht umsetzen. Auch ein Aufnahmestopp sei schwer umsetzbar, das sei staatliche Kompetenz. Auch die Landesregierung sei der Meinung, dass der Staat seine Zuständigkeit bei der Abschiebung wahrnehmen solle. Stocker kündigte die Zustimmung zum ersten Punkt an.

Der erste Teil des Antrags wurde mit 27 Ja und 2 Nein angenommen, die anderen Teile wurden mehrheitlich abgelehnt.

Beschlussantrag Nr. 681/16: Schulgärten in Südtirol (eingebracht von den Abg. Foppa, Dello Sbarba und Heiss am 19.9.2016). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, die Möglichkeit eines Schulgartens in den Schulbaurichtlinien vorzusehen; dabei soll zu diesem Zweck jedem Schulgebäude eine Fläche zugewiesen werden, welche die Schule als Garten oder Ähnliches verwenden kann und die den Schulkindern und Lehrpersonen während des Unterrichts zur Verfügung gestellt wird; wegweisende Schulprogramme und -projekte vorzusehen, mit dem Ziel, in den Südtiroler Grund-, Mittel- und Oberschulen Schulgärten einzuführen, und eine angemessene finanzielle Unterstützung zu gewährleisten; Fort- und Weiterbildungskurse für die Lehrpersonen vorzusehen, damit sie die Möglichkeit haben, die nötigen Kompetenzen für den Gartenbau zu didaktischen Zwecken zu erlangen; Gartenbau im fächerübergreifenden Angebot vorzusehen; einen Preis oder Wettbewerb vorzusehen, um jene Projekte zu fördern, die eine exzellente Zusammenarbeit mit den lokalen Institutionen pflegen und den Austausch zwischen Generationen, Kulturen und Sozialgruppen unterstützen.

“Der Garten kann ein wirksames Mittel sein, um den Kindern näherzubringen, was in unserer Natur wachsen und gedeihen kann”, erklärte Brigitte Foppa (Grüne). “Die Gärten bieten die Möglichkeit, eine neue Beziehung zwischen Außenraum und Innenraum herzustellen, zwischen Mensch und Natur, auch dort, wo diese schon vom Menschen stark geprägt wurde. Die Zeit an der frischen Luft in Kontakt mit der Natur hilft laut einigen Experten, die immer häufiger auftretenden Aufmerksamkeitsstörungen und Hyperaktivität vieler Jugendlicher abzuschwächen. Gärten sind Orte, an denen die Kinder ihre Bildung selbst in die Hand nehmen und aus eigener Initiative lernen können. Sie können in den Gärten ihre handwerklichen wie auch andere Fähigkeiten erweitern. Infolge einer Anfrage der Grünen hat sich herausgestellt, dass knapp mehr als zehn Prozent der Südtiroler Schulen über einen Schulgarten verfügen.” Gärten hätten im Sommer ihre Hochsaison, während die Schulen geschlossen seien, daher seien die Gärten in andere Projekte auf Ortsebene einzubinden.

Andreas Pöder (BürgerUnion) stimmte dem Antrag zu, außer dem letzten Punkt, der dem Anliegen nicht förderlich sei. Kinder hätten gerne mit Pflanzen zu tun, hätten Freude am Setzen und Ernten.

Ulli Mair (Freiheitliche) sah den Vorteil vor allem für die Kinder in den Städten, die oft keinen Garten hätten. Noch nie habe es so viele Fernsehsendungen zum Thema Garten gegeben, das Interesse sei also da. Eine Abstimmung mit dem Schulprogramm könnte ohne größere Probleme erfolgen. Das Beispiel nordischer Länder zeige, dass Schulgärten auch eine Hilfe für Kinder mit Lernschwierigkeiten seien.

Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) unterstützte den Antrag ebenfalls. In vielen Dörfern liege die Schule neben dem Widum, das heutzutage oft verwaist sei; man könnte auch diese Gärten nützen.

Sven Knoll (STF) meinte, in den Landgemeinden sei der Vorschlag leichter umzusetzen, weniger in den Städten, es gebe aber gute Beispiele in Berlin und Wien. Die Schulgärten sollten nicht irgendwo am Stadtrand liegen, in Bozen könnte z.B. der Bahnhofspark genutzt werden.

Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore) zeigte sich skeptisch. Bei Bürgerkunde gebe es mehr Nachholbedarf. Der Vorschlag habe seine Faszination, aber er werde dem Auftrag der Schule nicht gerecht. Es habe wenig Sinn, Stadtkinder zur Gartenarbeit zu erziehen, wenn sie dann später keinen eigenen Garten hätten.

Sigmar Stocker (F) lobte den Antrag, außer den letzten Punkt. Man müsse darauf achten, dass der Garten dauerhaft gepflegt wird, auch im Sommer. Mit der Gartenarbeit würden die Kinder auch die Lebensmittel schätzen lernen.

Maria Hochgruber Kuenzer (SVP) lobte die Absicht, die Kinder zur Natur zurückzuführen. Es sei wichtig, den Kindern mehr Alltagskompetenzen zu vermitteln. Um nicht zusätzliche Kosten zu verursachen, sollten die Schulen sich mit der Gemeinde zusammensetzen, um nach geeigneten Möglichkeiten zu suchen. Punkt 3 des Antrags sei der zielführendste Vorschlag, den  man ohne weiteres umsetzen könne.

Durch solche Projekte könnten Kinder altes Wissen wiedererwerben, das heute viele schon verloren hätten, meinte Myriam Atz Tammerle (STF). Auch die Anthroposophie sehe ein solches Konzept vor, das in Kontakt mit der Natur Wissen und Wohlbefinden gefördert wird. Skeptisch zeigte sich Atz Tammerle zum vorgeschlagenen Wettbewerb.
Riccardo Dello Sbarba (Grüne) wies auf den therapeutischen Aspekt der Gärten hin, aber auch auf den urbanistischen, denn mit den Gärten könne man sich den städtischen Raum wieder zurückerobern. Die Gärten seien auch als Aspekt der Bürgerkunde zu sehen, als Unterricht im verantwortungsvollen Umgang mit der Natur.

Hans Heiss (Grüne) sah in den Gärten auch eine Verschönerung des urbanen Raums. Zu überlegen wäre, wie diese Gärten auch von der öffentlichen Hand gestaltet werden können, um eine durchgehende Pflege zu garantieren.

Aus seiner Erfahrung als Bürgermeister von Kurtatsch wisse er, dass solche Projekte auch ohne eigenes Gesetz möglich seien, erklärte Oswald Schiefer (SVP). Dort habe man einen Schulacker eingerichtet, der mit Freude genutzt werde, im Sommer sorgten pensionierte Bauern für die Pflege. Schiefer sprach sich daher gegen eine weitere Bestimmung aus, das Thema könne man der Eigeninitiative der Schulen überlassen.

Dem stimmte Veronika Stirner (SVP) zu. Es brauche mehr eine Sensibilisierung zum Thema. Die Idee mit den Schulgärten sei an sich gut, aber man brauche das nicht zu reglementieren. Außerdem sei in Südtirol die Gartenkultur gut verbreitet. Gartenarbeit habe für sie und ihre Kinder immer einen beruhigenden Effekt.

Alle Initiativen zur Förderung der Gartenkultur seien unterstützenswert, erklärte LR Christian Tommasini. Der Antrag müsste in einigen Punkten aber geändert werden, damit er umgesetzt werden könne. Im heurigen Schulplan sei ein Kurs zum Gartenanbau enthalten. Bei solchen Vorschlägen sei immer auch die Autonomie der Schulen zu berücksichtigen. Die gesetzliche Möglichkeit für einen Garten im Schulgelände gebe es bereits.

Dies bestätigte auch LR Philipp Achammer, es gebe sogar Richtlinien zur Bepflanzung der Schulhöfe. Ebenso sei der Gartenbau Teil des Fortbildungsprogramms für die Lehrpersonen der Naturkundefächer. Er unterstütze den Grundgedanken des Antrags, der aber nicht in allen Punkten angenommen werden könne.

Nicht alle Kinder in Südtirol seien mit dem Garten vertraut, meinte Brigitte Foppa, vor allem nicht in den Städten. Knolls Vorschlag, Parkanlagen in der Stadt zu nutzen sei interessant. Der Wettbewerb wäre nützlich, die Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Schule zu fördern. Die Lehrpersonen wünschten sich mehr Unterstützung für solche Initiativen. Sie wolle nichts vorschreiben, sondern anregen.

Der Antrag wurde anschließend im Einvernehmen mit der Landesregierung umformuliert und in mehreren Teilabstimmungen mehrheitlich (der Hauptteil mit 28 Ja und 1 Enthaltung) angenommen.

Anschließend wurde die gemeinsame Behandlung der Gesetzentwürfe zur Wahl des Landtags aufgenommen.

Von: luk

Bezirk: Bozen