Plenarsitzung

Landtag: Wintersportwoche, Breitband, Ortsnamen

Mittwoch, 29. November 2017 | 19:25 Uhr

Bozen – Der Landtag hat sich heute mit dem Beschlussantrag Nr. 842/17: Gesamt-Tiroler Wintersportwoche an Pflichtschulen (eingebracht von den Abg. Zimmerhofer, Knoll und Atz Tammerle am 13.11.2017) befasst. Die Landesregierung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit Vertretern von Schulen, Eltern, Seilbahnen und dem Bundesland Tirol, die Möglichkeit einer Gesamt-Tiroler Wintersportwoche an den Pflichtschulen zu prüfen und bei positivem Befund umzusetzen.

“Im Bundesland Tirol werden inzwischen unter der Initiative „Skifahr’n“ alle bisherigen schulischen Ski-Aktionen zusammengefasst und durch einen umfassenden Serviceblock ergänzt”, erklärte Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit). “Partner dieser Initiative sind der Landesschulrat für Tirol, das Land Tirol, die Tiroler Seilbahnen, der Tiroler Skilehrerverband, der Österreichische und der Tiroler Skiverband, Sport 2000 sowie die Tiroler Wasserkraft. Außerdem besteht eine Zusammenarbeit zwischen Skigebieten und Hotels, die den Schülern Wintersportwochen anbieten. Das Land Südtirol sollte ebenfalls die Initiative ergreifen, indem es an den Pflichtschulen eine Wintersportwoche einführt. Während dieser Zeit könnten die Schüler beispielsweise abwechselnd einen Tag auf der Piste verbringen und an einem anderen Tag Vor-Ort-Unterricht zur Sensibilisierung für die Bedürfnisse von Flora und Fauna im Winter und dann wieder an einem anderen Tag Unterricht in Lawinenkunde zur Sensibilisierung für die Wintergefahren absolvieren. Eine gemeinsame Organisation der Wintersportwoche mit dem Bundesland Tirol würde zudem den Schüleraustausch fördern, wodurch die Schüler die einzelnen Landesteile besser kennenlernen würden. Auch würde die Zukunft des Wintersports als wichtiger Wirtschaftsfaktor in unserem Land gesichert.” Hannes Zingerle (Freiheitliche) fand den Antrag interessant. An manchen Orten gebe es bereits solche Winterwochen.

Sven Knoll (STF) wies auf den doppelten Vorteil hin, die Begegnung zwischen den Schülern beider Landesteile und die Pflege des Skisports. Hans Heiss (Grüne) fand Wintersport für Schüler grundsätzlich gut, der Antrag ziele aber einseitig auf Alpinski ab. Skifahren sei auch ein teurer Sport. Seine Fraktion werde sich der Stimme enthalten.

LR Philipp Achammer wies auf den Gesamttiroler Wintersporttag der Hauswirtschaftsschulen hin. Grundsätzlich sei es aber eine Angelegenheit der autonomen Schulen. Es gebe einige sehr gelungene Beispiele von Wintersportwochen, für die vor allem die Eltern aufkommen würden, aber es gebe da sehr günstige Lösungen. Da werde übrigens nicht nur Skisport angeboten. Achammer schlug vor, den Antrag so umzuformulieren, dass die Autonomie der Schulen berücksichtigt wird. Bernhard Zimmerhofer berichtete, dass in Tirol die Winterwochen von der Tiwag finanziell unterstützt werden. In Südtirol könnte den Part die Alperia übernehmen. Er zeigte sich mit Achammers Vorschlag einverstanden und bat um Vertagung.

Beschlussantrag Nr. 843/17: Die Zukunft des landesweiten Breitbandnetzes (eingebracht vom Abg. Köllensperger am 13.11.2017). Die Landesregierung soll verpflichtet werden, 1. mit der strategischen Entwicklung des landesweiten Breitbandnetzes fortzufahren, und zwar durch eine landes- und gemeindeeigene In-House-Gesellschaft, die aufgrund eines mit dem Land Südtirol abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages tätig ist; 2. den Beschluss der Landesregierung Nr. 743/17 dahingehend abzuändern, dass die Abschnitte, welche die Zusammenlegung von Infranet und Alperia vorsehen, gestrichen werden. 3. auf jeden Fall sicherzustellen, dass künftig Land und Gemeinden weder öffentliche Ausschreibungen für den Ankauf des sich derzeit im Besitz von Infranet befindlichen Breitbanddienstes sowie des zusätzlich errichteten und mit öffentlichen Mitteln finanzierten Breitbandes durchführen noch diesen Dienst auf dem freien Markt von Gesellschaften mit Gewinnabsicht erwerben müssen.

Mit dem Ausbau des Netzes sei die rein öffentliche Gesellschaft Infranet beauftragt, die aus der Brennercom ausgegliedert wurde, bemerkte Paul Köllensperger (5 Sterne Bewegung). Er riet aber davon ab, die Infranet der Alperia anzugliedern, die keine In-House-Gesellschaft sei, wodurch das Land künftig keine Direktaufträge mehr vergeben könne. Und bei einer Ausschreibung würden große Player mit günstigeren Angeboten aufwarten können. Man steure da auf eine Sackgasse zu, man riskiere, die Kontrolle über das Breitbandnetz zu verlieren.

Das Land wolle einen flächendeckenden Ausbau mit modernster Technologie, erklärte LR Waltraud Deeg. Das Eigentum dieser Infrastruktur müsse in öffentlicher Hand sei, entweder des Landes, einer In-House-Gesellschaft oder einer Gesellschaft, die zu hundert Prozent im öffentlichen Eigentum sei, aber die Rechtslage sei komplex, in Rom wie in der EU. Im restlichen Italien sei die Struktur in staatlichen Händen, nur in Südtirol nicht. Seit einem Jahr sei man in ständigem Kontakt mit der EU-Kommission, um eine Ausnahme für den ländlichen Raum zu erreichen. Das Ergebnis wolle man erst abwarten, bevor man sich auf eine Lösung festlege.

Paul Köllensperger fragte, wie man bei der heutigen Rechtslage, Kapitalerhöhungen vornehmen oder Assets in die Gesellschaft einbringen wolle. Mit Alperia riskiere man eine Ausschreibung und damit den Einzug privater Gesellschaften in die Netzinfrastruktur. Dann müsste das Land Private zahlen, um das von ihm bezahlte Netz nutzen zu können. Die drei Teile des Antrags wurden in getrennten Abstimmungen mehrheitlich abgelehnt.

Antrag auf Änderung des Autonomiestatuts Nr. 2/15: Ortsnamengebung ohne Verpflichtung zur Zweisprachigkeit (vorgelegt vom Abg. Pöder).
Die Abschaffung dieser Pflicht würde nicht bedeuten, dass es keine Doppelnamen mehr geben würde, erklärte Andreas Pöder (BürgerUnion). Man würde aber mehr Rechtssicherheit schaffen. Der Pariser Vertrag sehe jedenfalls keine Zweisprachigkeit bei den Namen vor.

Sven Knoll (STF) sah darin einen Akt der Gerechtigkeit. Die Pflicht zur Zweinamigkeit bestehe de facto gar nicht. Lana, Pöders Heimatgemeinde, habe nur einen Namen, ebenso Plaus und Gais. Es gebe auch keine Pflicht für zwei Straßennamen, in Ladinien hätten viele Straßen nur einen Namen. Die Landesregierung weiche hier immer einer Antwort aus. Auch in Aosta sei das möglich, auch im Fassatal. Was die sog. Pflicht zur Zweisprachigkeit wirklich bedeute, sollte man einmal fachlich ausloten. Wenn man sich selbst nicht benennen dürfe, dann könne man nicht von Freiheit sprechen.

Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore) widersprach dem. Eine Mehrheit könne nicht über die Minderheit abstimmen. Die Autonomie sei ein Pakt zwischen verschiedenen Seiten. Es gebe in Südtirol nicht nur die Rechte der Süd-Tiroler Freiheit, sondern auch jene Artiolis, Bizzos, Dello Sbarbas usw. Der erste Gesetzentwurf, den er im Landtag eingebracht habe, habe die Anerkennung der deutschen Ortsnamen vorgesehen, Knoll hingegen wolle die Rechte anderer beschneiden. Wenn Kompatscher der Landeshauptmann aller sein wolle, müsse er das berücksichtigen. Pöders Antrag sei insofern widersprüchlich, als er nicht auf Art. 101 des Statuts eingehe, der ebenfalls die Zweisprachigkeit bei den Ortsnamen vorsehe. Rechtlich gesehen seien Lana, Plaus und Gais die italienischen Ortsnamen, die deutschen seien bekanntlich noch nicht offiziell. In Aosta habe man einen ganz anderen Zugang zum Thema, das sei nicht vergleichbar. Die Aostaner hätten die Wiedereinführung der ursprünglichen Namen nach dem Krieg als Bestätigung ihrer Identität gesehen, nicht als Unterscheidung von Italien.

Riccardo Dello Sbarba (Grüne) mahnte, in solchen Fragen vorsichtig vorzugehen. In ganz Europa habe man es nach dem Krieg mit dem Erbe des Faschismus und Nationalsozialismus zu tun gehabt, in Südtirol sei die Aufarbeitung besonders schwierig gewesen. In der Ortsnamensfrage sei die Diskussion schon weiter als der heutige Antrag. Es gehe nicht um die totale Abschaffung der Zweisprachigkeit, sondern um die Frage, ob sie bis zum letzten Hof hinauf Pflicht sei. Bereits heute seien viele der 161.000 erhobenen Ortsnamen nur deutsch oder nur italienisch. Für die restlichen 9.000 wolle man das Kriterium des effektiven Gebrauchs. Das sei der Weg, um zu einer Lösung zu kommen, ohne das Prinzip der Zweisprachigkeit über Bord zu werfen.

LH Arno Kompatscher bestätigte, dass auch die SVP die Pflicht zur Zweisprachigkeit nicht als Pflicht zur Zweinamigkeit sehe. Daher brauche man den Artikel des Statuts nicht zu ändern, es genüge eine Durchführungsbestimmung. Es sei aber eine andere Frage, wie man das Ganze regeln wolle. Das Beispiel Lana führe nirgendwohin, man habe nur verzichtet, zweimal Lana auf das Schild zu schreiben. Der Entwurf zur Durchführungsbestimmung, die das Prinzip des effektiven Gebrauchs einführe, setze voraus, dass die Zweinamigkeit nicht durchgehend Pflicht sei. Die Einführung der tolomeischen Namen seien historisches Unrecht, aber viele Namen, die sich über Jahrzehnte eingebürgert hätten, hätten eine ganz andere Bedeutung. Urzìs Beispiel von Aosta könne er nicht nachvollziehen, da werde zum Kriterium, wie man zu Italien stehe. Die angepeilte Lösung ziele darauf ab, dass Südtirol seine Namen selbst regeln könne, aber im Geist der Zusammenarbeit, damit Südtirol auch Heimat für alle Sprachgruppen sein könne. Pöders Antrag diene nur dazu, eine Fahne zu hissen.

Laut Statut sei der Landtag für die Ortsnamen zuständig, erwiderte Andreas Pöder, mit einer Durchführungsbestimmung gebe man diese Zuständigkeit aus der Hand. Die SVP habe nie den Mut gehabt, diese Zuständigkeit zu nutzen, um dieses Unrecht zu tilgen. Die Italiener könnten ihre Namen weiter verwenden, das könne man ihnen nicht verbieten. Wenn man sich einig sei, dass Zweisprachigkeit nicht Zweinamigkeit bedeute, dann könne man das Thema ohne Umwege in Angriff nehmen. Dann brauche es keine Durchführungsbestimmung. Der Antrag wurde mit 10 Ja und 21 Nein abgelehnt.

Die Sitzung wird morgen wieder aufgenommen.

Von: mk

Bezirk: Bozen