Von: mk
Bozen – Die Freiheitlichen deckten jüngst eine seit Jahren andauernde Verletzung der im Artikel 99 des Autonomiestatuts festgeschriebenen Gleichstellung der deutschen mit der italienischen Sprache durch die Kammer für Krankenpfleger auf. Prompt kündigte Landeshauptmann Arno Kompatscher an, die Sache mittels Durchführungsbestimmung aus der Welt schaffen zu wollen. Zwar begrüße man dieses schnelle Reagieren, doch sei dies gleichzeitig Ausdruck eines unschönen Erwachens aus einem autonomiepolitischen Dornröschenschlaf des Landeshauptmanns, meint Freiheitlichen Obmann Andreas Leiter Reber.
„Bis dato müssen sich ausländische Antragsteller für die Eintragung in die Berufskammer der Krankenpfleger einer schriftlichen und mündlichen Italienisch-Sprachprüfung unterziehen. Die Kammer beruft sich hierbei auf staatliche Bestimmungen, ohne das Autonomiestatut einzuhalten, welches die Gleichwertigkeit der deutschen und italienischen Sprache vorschreibt. Für Krankenpfleger aus Österreich, Deutschland oder Osteuropa sind Italienischkenntnisse oft eine unzumutbare Hürde, da sie italienisch häufig erst erlernen, wenn sie in Südtirol leben und arbeiten. Dies hat zur Folge, dass deutschsprachiges Personal rechtswidrig ausgeschlossen wird, obwohl es in Südtirol einen gewaltigen Mangel an Pflegepersonal gibt. Diese von uns Freiheitlichen offengelegt Diskriminierung scheint einige in der Landesregierung wachgerüttelt zu haben. Noch am selben Tag gestand Landeshauptmann Arno Kompatscher den Missstand ein und kündigte an, mittels Durchführungsbestimmung gegen diesen autonomiepolitischen Verstoß vorzugehen“, so der Freiheitliche Landesparteiobmann Andreas Leiter Reber.
„Wir begrüßen das rasche Handeln vom Landeshauptmann, doch zeugt dieser Vorgang von einem leider Gottes in Südtirol immer wiederkehrenden politischen Handlungsmuster, wenn es um die Einhaltung von grundlegenden autonomiepolitischen Bestimmungen geht. Die Landesregierung scheint in Fragen des Autonomierechts nach dem Motto ‚Wo kein Kläger, da kein Richter‘ zu agieren. Solange kein ausreichendes Maß an öffentlichem und politischem Druck vorherrscht, nimmt man Verstöße gegen das Autonomiestatut offenbar billigend in Kauf. Es herrscht auf Regierungsseite keinerlei Überblick über die vielen Baustellen bei der Einhaltung der Sprachenrechte im Land“, so Leiter Reber.
„Dem Problem der in vielen Fällen fehlenden Gleichstellung der deutschen mit der italienischen Sprache bei öffentlichen Institutionen, Körperschaften und Konzessionären öffentlicher Dienste in Südtirol muss endlich proaktiv begegnet werden. Wir Freiheitliche haben kürzlich einen Beschlussantrag im Landtag eingereicht, in welchem wir die Schaffung einer handlungsstarken Sprachenstelle in der Zuständigkeit des Landeshauptmanns fordern. Diese soll mit umfassenden Kompetenzen ausgestattet sein, wozu neben der Kontrollfunktion auch die Ahndungsbefugnis bei Verstößen gegen die Zwei- und Dreisprachigkeitsbestimmungen zählt. Die Sprachstelle soll Bürgern, die sich in ihren Sprachenrechten verletzt fühlen, als Ombudsstelle dienen. 30 Jahre nach Inkrafttreten des Dekrets zur Gleichstellung der deutschen mit der italienischen Sprache ist dies eine längst überfällige Maßnahme, die in der vielgepriesenen Südtirol Autonomie eine Selbstverständlichkeit darstellen sollte“, so Leiter Reber.