SGB/CISL äußert sich kritisch

“Lohnt sich ein Landesgesetz, nur um ein paar Tage früher zu öffnen?”

Samstag, 09. Mai 2020 | 13:08 Uhr

Bozen – Der Südtiroler Gewerkschaftsbund SGB/CISL ist skeptisch was das Südtiroler Corona-Landesgesetz betrifft. Die Gewerkschaft warnt vor Problemen beim Schutz der Arbeiter. Dem Gesetz seien zwar Sicherheitsprotokolle zum Schutz der Arbeitnehmer angehängt worden, ob diese aber vom nationalen Unfallversicherungsinstitut INAIL anerkannt werden, sei unsicher, schreibt die Gewerkschaft.

“Nach der Verabschiedung des Landesgesetzes können viele wirtschaftliche Tätigkeiten hierzulande wieder starten. Was die Regierung, bei der die ausschließliche Zuständigkeit für die öffentliche Ordnung liegt, für das gesamte Staatsgebiet geplant hat, wird in Südtirol mit der Verabschiedung des Gesetzes in Rekordzeit um ein paar Tage vorgezogen.
In den Anlagen zum Gesetz finden sich zwar auch die Sicherheitsprotokolle zum Schutz der Arbeitnehmer. Die Zweifel, ob sie in diesem Übergangszeitraum vom Arbeitsunfallinstitut INAIL auch anerkannt würden, sind aber mehr als berechtigt. Die Sicherheitsprotokolle betreffen auch nur bestimmte Sektoren, und nicht all jene, in denen das Land die Wiederaufnahme der Tätigkeiten erlaubt”, so die Gewerkschaft SGB/CISL.

“Die Ansteckung mit dem Covid-19-Virus kann als Arbeitsunfall anerkannt werden. Ein Arbeitsunfall ist üblicherweise ein Ereignis, das zu einem bestimmbaren Zeitpunkt an einem feststellbaren Ort passiert. Anders verhält sich dies bei der allgemeinen Ansteckungsgefahr mit dem Covid-19-Virus, und daher riskieren alle Arbeitgeber, dass das INAIL eventuelle Arbeitsunfallmeldungen nicht anerkennt, weil Ort, Tag und Zeitpunkt des „Ereignisses“ ungewiss wären. Außerdem verbietet der Staat, der die Zuständigkeit hierfür hat, derzeit noch bestimmte wirtschaftliche Tätigkeiten. In diesem Fall würde das Rückgriffsrecht des INAIL auf den Arbeitgeber zum Tragen kommen, und dasselbe würde im
Falle eines „klassischen“ Arbeitsunfalls passieren”, so die Gewerkschaft.

“Der Staat wird das Landesgesetz anfechten, aber bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs bleibt es für einige Monate in Kraft. War es das wert? Das werden wir erst in ein paar Wochen wissen. In der Zwischenzeit bleibt zu hoffen, dass die Infektionszahlen nicht wieder steigen. Falls dem aber so sein sollte, könnte sich die schwere Wirtschaftskrise weiter verschärfen, und viele keine Aussichten auf einen Wiederaufschwung mehr haben”, heißt es abschließend.

Von: luk

Bezirk: Bozen