UN-Konvention zu Behindertenrechten im Fokus

Menschen mit Behinderung: Treffen zwischen Tiroler und Südtiroler Monitoringausschuss

Freitag, 30. November 2018 | 17:56 Uhr

Bozen – Der Südtiroler Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen arbeitet seit Beginn seiner Aktivität mit dem Tiroler Monitoringausschuss zusammen. Die Monitoringausschüsse haben die Aufgabe, die Umsetzung der UN-Konvention in Südtirol sowie in Tirol zu überwachen.

Die regelmäßige Zusammenarbeit wird seit Beginn an gepflegt. „Anfangs haben wir von den Erfahrungen der Tiroler Kolleginnen und Kollegen profitiert, da sie mehrere Jahre Vorsprung hatten“, so die Vorsitzende des Südtiroler Monitoringausschusses Michela Morandini. „Jetzt geht es darum, Synergien zu schaffen, um Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte wie allen anderen zu garantieren.

Nachdem Mitglieder des Südtiroler Monitoringausschusses bei der öffentlichen Sitzung des Bundes und Tiroler Monitoringausschusses am Dienstag zum Thema „Die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen“ dabei waren, war heute der Nordtiroler Ausschuss mit Vorsitzender Isolde Kafka im Südtiroler Landtag zu Gast. Bei diesem Treffen erörterten die Ausschüsse, denen neben Experten auch Selbstvertreter angehören, jeweils den Umsetzungsstand der UN-Behindertenrechtskonvention in Tirol und Südtirol anhand der jeweiligen Jahresthemen und sprachen über konkrete Formen der Zusammenarbeit zur Sicherung der Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Das heurige Südtiroler Jahresthema, das selbstbestimmte Wohnen, sah auch Kafka als wesentlich: „Es geht um ein Grundrecht, mit dem sich beide Ausschüsse intensiv befassen, und beide können hier von positiven wie negativen Erfahrungen berichten.“ „Dabei steht der Aspekt der Inklusion an erster Stelle“, erklärte Michela Morandini, „die UN-Behindertenrechtskonvention sichert Menschen mit Behinderungen die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Darin liegt die Herausforderung, vieles ist noch zu tun. Der Südtiroler Monitoringausschuss wird sich 2019 schwerpunktmäßig mit dem Thema Arbeit und Mobilität beschäftigen.

Für das kommende Jahr will der Südtiroler Monitoringausschuss den Schwerpunkt auf Arbeit und Mobilität legen.

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung

Am 3. Dezember ist internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen. Seit 1992 wird jährlich an diesem Tag auf die Situation von Menschen mit Behinderungen aufmerksam gemacht, mit dem Ziel, die Öffentlichkeit für Themen von Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren und die Umsetzung ihrer Rechte zu fordern.

Die UN-Konvention, von Italien ratifiziert und damit bindend, garantiert Menschen mit Behinderungen im Artikel 1 den gleichberechtigen Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten, diesen zu fördern und zu schützen.

Wenngleich die Vertragsstaaten einige der in der UN-Konvention festgelegten Rechte umgesetzt haben – von einer vollen Inklusion und Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen ist Italien noch weit entfernt.

Das heurige Motto des internationalen Tages von Menschen mit Behinderungen ist „Stärkung von Menschen mit Behinderungen und Gewährleistung von Inklusion und Gleichberechtigung“. Ziel dabei ist es, eine inklusive, gerechte und nachhaltige Entwicklung im Sinne des Aktionsplanes „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ anzustreben. In diesem Aktionsplan sind 17 Ziele definiert, welche die Staaten innerhalb 2030 erreichen sollen. Diese umfassen unter anderem das Schaffen eines gleichberechtigen Zuganges von Menschen mit Behinderungen zu Bildung und Ausbildung, sowie zu sicheren, inklusiven und zugänglichen Grünflächen, öffentlichen Räumen und Verkehrssystemen. Ein weiteres Ziel ist das Ermöglichen menschenwürdiger Arbeit mit gleichem Entgelt für gleichwertige Arbeit.

„Auch Südtirol hat in diesen Themen noch Aufholbedarf. Zwar sehen bestehende Gesetze z. B. Formen der Entlohnung für Menschen mit Behinderungen vor, doch ermöglicht diese „Entlohnung“ kein selbstständiges Leben. Auch in Punkto Barrierefreiheit gibt es in Südtirol noch Aufholbedarf“, so die Vorsitzende des Südtiroler Monitoringausschusses, Gleichstellungsrätin Michela Morandini.

Der Südtiroler Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der beim Südtiroler Landtag angesiedelt ist, überwacht die Einhaltung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. 2018 hat er sich dem selbstbestimmten und inklusiven Wohnen beschäftigt und wird die den politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern ihre Forderungen zeitnah vorstellen. 2019 überprüft der Monitoringausschuss, was im Bereich Arbeit und Mobilität getan werden muss, um Menschen mit Behinderungen die volle Inklusion zu bieten. „Die Beispiele zeigen, dass auch hierzulande in diesen Bereichen noch Handlungsbedarf besteht. Denn eine Inklusion und Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen, wie sie in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung angestrebt wird, kann nur dann erreicht werden, wenn die noch bestehenden Barrieren schrittweise abgebaut werden“ so die Vorsitzende des Südtiroler Monitoringausschusses Morandini.

Von: mk

Bezirk: Bozen