Aus dem Gemeinderat

Meran befasst sich mit GIS-Steuersätzen und Freibeträgen

Donnerstag, 22. Dezember 2022 | 09:58 Uhr

Meran – Gestern Abend hat der Meraner Gemeinderat die Hebesätze und die Freibeträge der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) festgelegt, die am 1. Januar 2023 in Kraft treten werden. Die Neuerungen: Der ordentliche Hebesatz steigt von 0,91 auf 1,01, der für Wohnungen, die Verwandten jeglichen Grades in gerader Linie oder bis zum zweiten Grad in der Seitenlinie zur unentgeltlichen Nutzung überlassen werden, von 0,70 auf 0,90, die für die Kategorien Zimmervermietung und Urlaub auf dem Bauernhof von 0,20 auf 0,30.

IRPEF-Zuschlag

Der bisher in Meran geltende Einkommensteuersatz (0,1) bleibt unverändert. Die Freigrenze wird ab 1. Januar 2023 von 55.000 Euro auf 28.000 Euro gesenkt.

Neue Blue-Park-Regelung

Die Verordnung wurde an die neuen Anforderungen angepasst (die vorherige Verordnung stammt nämlich aus dem Jahr 2013). Dies sind die wichtigsten Neuerungen, die eingeführt wurden, um eine größtmögliche Rotation bei der Nutzung der Parkplätze zu gewährleisten: Die maximale Länge der Fahrzeuge, die in den blauen Parkzonen abgestellt werden dürfen, wurde auf fünf Meter und 40 Zentimeter festgelegt, um zu verhindern, dass die Stellplätze von Wohnmobilen belegt werden. In den A-Zonen, d.h. in den zentralen Stadtbereichen, wird das Parken in den blauen Parkplätzen auch sonntags von 8.00 bis 19.00 Uhr gebührenpflichtig sein. Alle Bürger*innen, die keinen Parkplatz oder keine Garage im Umkreis von 500 Metern um ihre Wohnung haben, können weiterhin Abonnements kaufen, und zwar maximal zwei pro Familie.

Straßenkunst

Für ihre Darbietungen sind Straßenkünstlerinnen und -künstler von der Zahlung der Vermögensgebühr für Konzessionen zur Besetzung des öffentlichen Grundes befreit.

Von: mk

Bezirk: Burggrafenamt