4.246 Nicht-EU-Bürger und Staatenlose waren wahlberechtigt

Meran: Beirat für Integration und Migration neu bestellt

Montag, 13. März 2023 | 12:36 Uhr

Meran – Gestern fanden in den Räumlichkeiten des Meldeamtes die Wahlen zur Neubesetzung des Beirats für Integration und Migration statt. Von den insgesamt 4.246 wahlberechtigten Nicht-EU-Bürger und Staatenlose mit Wohnsitz in Meran gingen 177 Personen an die Urnen.

Bei den letzten Wahlen im Jahr 2018 hatten von den insgesamt 3.513 Wahlberechtigten insgesamt 161 Bürgern von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht. Gestern gaben 85 Männer und 92 Frauen ihre Stimme ab, fünf Stimmzettel waren ungültig. Hier die Vorzugsstimmen der fünf gewählten Kandidat*innen: Arseola Mullameti (Albanien, 61 Stimmen), Nataliia Ravliv (Ukraine, 56), Samiha El Abriki (Marokko, 40), Mohammad Ali Salik (Afghanistan, 13), Fatima Chlibakh (Marokko, 6).

Der Beirat für Integration und Migration setzt sich aus neun Personen zusammen: Jene fünf, die gestern aus dem Kreis der Bürger*innen mit Migrationshintergrund gewählt wurden, und vier weitere, die nun von den lokalen Verbänden, die sich mit Zuwanderung und Integration befassen, ernannt werden.

Die Mitglieder des Beirats arbeiten ehrenamtlich und ihre Amtszeit fällt mit der des Gemeinderats zusammen. Das Gremium fördert die Begegnung und den Austausch mit fremden Kulturen. Insbesondere schafft er Gelegenheiten für Information, Begegnung und Austausch mit Menschen und Gruppen, die an der Thematik der Einwanderung interessiert sind.

Der Beirat fördert die volle Eingliederung der Nicht-EU-Bürger*innen in Meran, schützt ihre Rechte, fördert ihre Schulbildung, Gesundheit und Beschäftigung sowie ihren Zugang zu den sozialen Dienstleistungen. In diesen Bereichen werden Informationen gesammelt und Untersuchungen auch in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung durchgeführt. Besonderes Augenmerk gilt der Eingliederung ausländischer Frauen. Außerdem ergreift der Beirat vorbeugende Initiativen gegen Rassismus und Ausländerfeindlichkeit.

Das Recht an den Arbeiten der Versammlung des Beirats teilzunehmen haben auch zwei Ratsmitglieder, die vom Gemeinderat damit beauftragt werden, einer davon in Vertretung der Mehrheit, der andere in Vertretung der Opposition. Sie haben aber ebenfalls kein Stimmrecht. Auch in diesem Fall sollte möglichst eine ausgewogene Vertretung durch Frauen und Männer gewahrt werden.

Von: mk

Bezirk: Burggrafenamt