Heizperiode kann bei Nachtemperaturen unter zehn Grad verlängert werden

Meran: Es darf noch geheizt werden

Dienstag, 16. April 2019 | 12:57 Uhr

Meran – Das Amt für Umwelt und die Vereinigung der Kondominiumsverwalter ANACI haben einen neuen Modus zur Regelung der Heizperiode vereinbart: Die diesbezügliche Anordnung des Meraner Bürgermeisters nimmt nun eventuelle Maßnahmen für die vom Gesetz festgelegten Übergangzeiten in den beiden ersten Oktober- und letzten beiden Aprilwochen vorweg.

Wird vom Wetterdienst der Provinz Bozen (www.provinz.bz.it/wetter/suedtirol.asp) eine Kaltfront angekündigt, dürfen die Verwalter der Kondominien ohne zusätzliche Genehmigung durch die Gemeinde die Heizanlagen für sieben Stunden pro Tag einschalten. Die Heizungen müssen dabei in den Morgen- und Abendstunden laufen, während sie über Mittag, wenn die Temperaturen am höchsten sind, ausgeschaltet werden müssen. Das kühle Wetter muss allerdings mindestens für drei Tage angekündigt sein, wobei die Temperaturen nachts unter zehn Grad und tagsüber unter 18 Grad liegen müssen.

“Da in diesen Tagen ein solcher Fall – mit Nachtemperaturen um acht Grad – eingetreten ist – dürfen Heizkörper in den Zimmern noch laufen, aber nicht länger als sieben Stunden am Tag”, erklärte Energy-Manager Bruno Montali.

Die Kondominiumsverwalter werden dazu aufgefordert, vor Ostern die Wetterprognose für die Woche vom 22 bis 27. April http://wetter.provinz.bz.it/burggrafenamt-meran.asp zu überprüfen und dementsprechend zu handeln. “Wir werden auf jeden Fall über die Medien bekannt geben, wie der Heizanlagenbetrieb in den nächsten Tagen geregelt wird”, so Montali, der auch an die am 26. April im Pavillon des Fleurs (Beginn um 20.30 Uhr) stattfindende Autorenbegegnung mit dem Meteorologen Luca Mercalli erinnerte.

Von: mk

Bezirk: Burggrafenamt