Von: mk
Bozen – In seiner jüngsten Sitzung hat die Meraner Stadtregierung die überarbeitete Taxiordnung gutgeheißen, wobei neue Voraussetzungen für die Zuweisung der entsprechenden Betriebslizenz festgelegt wurden. Dies verkündete bei der heutigen Pressekonferenz Stadträtin Gabriela Strohmer.
Wer in Meran die Ausstellung oder die Übertragung einer Taxilizenz beantragt, muss in Zukunft eine angemessene Kenntnis der beiden Landessprachen, Grundkenntnisse der englischen Sprache sowie den Besitz eines Elektro- oder Hybridautos vorweisen. Weiters muss der Nachtdienst gewährleistet werden. Das sind die wichtigsten Neuerungen, die in der überarbeiteten Taxiordnung enthalten sind. Diese wird demnächst dem Meraner Gemeinderat zur Genehmigung unterbreitet.
“Meran hat einen internationalen Ruf und wird von TouristInnen aus allen Ländern besucht. Taxifahrer sind für manche Gäste, die gerade in der Stadt angekommen sind und sich orientieren wollen, die ersten wichtigen Ansprechspartner. Deshalb ist es auch sinnvoll, dass sie imstande sind, nützliche Informationen weiter zu vermitteln”, sagte Stadträtin Strohmer.
“Wir wollten aber auch ein weiteres Zeichen für den Klimaschutz setzen und haben deshalb für interessierte BürgerInnen, welche in Zukunft die Ausstellung oder die Übertragung einer Taxilizenz beantragen, die Pflicht vorgesehen, den Dienst mittels eines Elektro- oder Hybridautos auszüben. Wir wollen in Sachen Umweltschutz mit gutem Beispiel vorangehen”, so Strohmer.
Meran setzt auf alternative Antriebe
Erst vor Kurzem wurde Meran die Auszeichnung KlimaGemeinde in Bronze verliehen. Und die Stadtregierung setzt ihren Kurs weiter fort. Heute präsentierte Bürgermeister Rösch die neuesten Maßnahmen zur Förderung alternativer Antriebe.
Meran will ein mit Wasserstoff betriebenes Fahrzeug für die Abfallsammlung ankaufen. Der Ausschuss hat gestern den Vorschlag der Stadtwerke aufgegriffen und sich für eine Beteiligung an einem internationalen Projekt mit dem Namen REVIVE entschieden. Ziel des von der EU-Kommission mitfinanzierten Projekts, an dem unter anderem die Städte Amsterdam, Zürich, Breda und Antwerpen teilnehmen, ist die Entwicklung und Erprobung von emissionsfreien Fahrzeugen für die Abfallsammlung.
„Wir müssen für die Schwerfahrzeuge im Stadtzentrum Lösungen finden, um die Luftverschmutzung und den Lärm möglichst zu reduzieren“, sagte Rösch. „Die Gesundheit und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger ist unsere Priorität.“ Für die Finanzierung des Ankaufs, werde man neben einem EU-Beitrag nun um einen Beitrag beim Land Südtirol ansuchen.
Elektroautos im Fokus
In Meran setzt man voll auf alternative Antriebe. Neben der überarbeiteten Taxiordnung, in die ein entsprechender Passus eingefügt wurde (siehe eigenständiger Bericht), hat der Meraner Gemeinderat erst am Montag auch die Gemeindebauordnung um einen Artikel ergänzt: Dadurch ist bei Neu- oder größeren Umbauten von Gebäuden in Zukunft die Verlegung von Leerrohren zu den Parkplätzen verpflichtend vorgesehen, mit denen zu einem späteren Zeitpunkt eine E-Ladestation eingerichtet werden könnte. „Die Infrastrukturen ändern sich nicht von heute auf morgen. Deshalb müssen wir langfristig und vorausschauend planen. Mit der Verlegung der Leerrohre, die bei einem Neubau leicht eingeplant werden kann, sind 90% der Kosten für die Einrichtung einer Ladestation bereits abgedeckt“, sagte Bürgermeister Paul Rösch.
Wie wichtig dieser erste Schritt ist, zeigt sich nun auch im Rathaus selbst, wo man ebenfalls gewillt ist, auf Elektromobilität umzusteigen: Denn zunächst müssen die Leitungen und Anschlüsse verlegt werden. Rund 20.000 Euro kostet deshalb die Errichtung von vier Ladestationen in der Garage und im Innenhof des Rathauses, die in diesen Tagen in Auftrag gegeben wird. Im kommenden Jahr soll dann die Umstellung der ersten Fahrzeuge auf Elektro- oder Hybridantrieb erfolgen. „Die öffentliche Verwaltung sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen. Damit leisten wir nicht nur einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz: Der Lärm wird reduziert und die Luftqualität verbessert – eine echte Steigerung der Lebensqualität“, so Rösch abschließend.
Sinich: Wiedergewinnungsplan genehmigt
Die Meraner Stadtregierung hat am 19. Dezember den Wiedergewinnungsplans für das historische Zentrum von Sinich genehmigt – ein Meilenstein, im gemeinsam mit der Bevölkerung durchgeführten Prozess zur Aufwertung des Stadtviertels.
Die Bevölkerung von Sinich wurde 2017 gleich mehrmals eingeladen, um für das Stadtviertel prägende Planungsinstrumente zu diskutieren, und zwar den Verkehrsplan, den Wiedergewinnungsplan für die Siedlung „Borgo Vittoria“ und zur Neugestaltung des Platzes. Im Jahr 2018 sind weitere drei Treffen angekündigt mit dem Ziel, die Nutzung und Gestaltung des Platzes gemeinsam zu planen. Ergebnis dieses bisherigen Prozesses sind, neben zahlreichen Treffen zwischen BürgerInnen und Verwaltung, 15 bei der Gemeinde schriftlich abgegebene Bemerkungen bzw. Einwände mit insgesamt 72 Einzelvorschlägen zum Entwurf des Wiedergewinnungsplans. Jetzt hat die Stadtverwaltung alle Rückmeldungen gesichtet, bewertet und am Plan einige Änderungen vorgenommen. 21 Vorschläge wurden teilweise und ein Vorschlag vollständig berücksichtigt. Die übrigen 50 Vorschläge wurden abgelehnt, größtenteils weil sie nicht die Zuständigkeiten des Plans selbst betreffen. Der so genehmigte Wiedergewinnungsplan schafft nun die Voraussetzungen für die Sanierung und Renovierung der historischen Gebäude, für die Schaffung von privaten Parkplätzen und die Errichtung von ordnungsgemäßen Schuppen zu Lagerung privater Gegenstände.
„Im Januar 2018 werden alle Personen, die einen Einwand bzw. eine Bemerkung hinterlegt haben, zu einem Gespräch in die Gemeinde eingeladen. Die Techniker werden dann auf Wunsch jedem Betroffenen persönlich die jeweilige rechtliche und städtebauliche Lage erklären“, so Madeleine Rohrer, Stadträtin für Urbanistik. „Die große Anzahl und die Qualität der Vorschläge ist auch darauf zurückzuführen, dass der Entwurf des Plans der breiten Öffentlichkeit vorgestellt wurde und die Bevölkerung in Sinich sich bisher an diesem Prozess zur Aufwertung des Zentrums rege beteiligt hat“, so Rohrer. Die Erstellung eines Wiedergewinnungsplans ist im städtischen Bauleitplan vorgesehen. Da bisher ein solcher Plan fehlte, ist es auch deshalb in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten zu einem Wildwuchs an Bauten gekommen, der eine effiziente Nutzung des zur Verfügung stehenden Grundes verhindert und den Wert der Immobilien stark mindert.
Der Plan teilt die verfügbare Fläche hinter den Wohngebäuden nun möglichst effizient in Gärten, Parkplätze und Abstellräume ein. Damit steigt sowohl die Größe der Grünflächen und Gemüsegärten als auch die bebaubare Fläche. Der Wert der Immobilien steigt damit. Bei der Ausarbeitung des Plans hat sich gezeigt, dass von der bisher verbauten Kubatur von ca. 16.500 m³ gemäß den Unterlagen der Gemeinde nur etwa 15.300 m³ überhaupt existieren dürften. Die Zubauten zu den 1927 errichteten Gebäuden sind wahrscheinlich entstanden, weil es in der Zone keine Keller und Garagen gibt.
Der Wiedergewinnungsplan schafft nun Abhilfe: „Das Urbanisitkgesetz sieht vor, dass der Plan eine neue Kubatur von höchstens 5% der rechtmäßig bestehenden Baumasse zuweisen kann. Diese Möglichkeit wurde vom Plan übernommen. Damit erhöht sich das maximal mögliche Bauvolumen in der Zone auf beinahe jene Kubatur, die heute schon besteht“, erklärte der von der Gemeinde beauftragte Planer Giorgio Marchi. Die Flächen hinter den Wohngebäuden erhalten dank des Plans eine bestimmte Kubatur pro Quadratmeter, ungeachtet dessen, wie die Fläche heute genutzt wird. Dazu kommt noch die Kubatur jener Schuppen dazu, für die die Eigentümer eine Baukonzession vorweisen konnten. Wer also einen Schuppen auf seinem Grundstück haben will, muss über die notwendige Kubatur verfügen, auch durch Abkauf von Anderen (wie üblich in allen Bauzonen der Stadt) und eine Baukonzession beantragen. Schuppen, für welche keine Bauermächtigung vorhanden ist und für welche man zu keiner Baukonzession gelangen kann, obwohl die Ausstellung einer Baukonzession im Sanierungswege laut Plan zulässig wäre, müssen entfernt werden, weil widerrechtlich errichtet. Somit ergibt sich folglich der Vorteil, dass nach deren Abbruch die entsprechende Fläche für die Bebauung von Bauvolumen auch für neue Bauten verwendet werden kann.
„Darin liegt die Besonderheit und Innovation dieses Wiedergewinnungsplans: Er beschäftigt sich fast ausschließlich mit den Flächen am Rücken der Gebäude und stellt dort eine rationale und organische Planung sicher“, so Nicola de Bertoldi vom Amt für Stadtplanung.
Neubau für Steinachplatz
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 19. Dezember die Änderung am Wiedergewinnungsplan für das Steinachviertel angenommen und damit die Voraussetzungen geschaffen, dass das seit Jahren geschlossene Gebäude (Ex Bar Ferdy) wieder zum Leben erweckt wird.
Es ist eine von zehn Änderungen an verschiedenen, bereits genehmigten Wiedergewinnungsplänen, die vom Amt für Stadtplanung im Laufe des Jahr 2017 bearbeitet wurden. Und es ist eine ausgefallene Änderung: Am Steinachplatz werden die urbanistischen Voraussetzungen geschaffen, damit das heute unbewohnte und seit mehreren Jahren leerstehende Gebäude, in dem sich die Bar Ferdy befand, umgebaut werden kann. Das Gebäude wird um zwei Stockwerke auf die Höhe des Nachbargebäudes erhöht; die Kubatur dafür stammt aus bisher nicht verwendeter Kubatur und aus dem Bonus für energetisches Sanieren.
Architekt Alessio Condotta hat für den Zubau eine ausgefallene Formsprache gewählt: Die Fassade ist durch eine verspielte Struktur verkleidet, die je nach Bedarf teilweise wie ein Fenster geöffnet werden kann. Das Dach hingegen greift in den Materialien die Bauweise der umliegenden Dächer auf, damit auch der Dachlandschaft der Altstadt Rechnung getragen wird. Das Projekt wurde, wie vom Verfahren vorgesehen, dem Denkmalamt und der Baukommission der Gemeinde vorgelegt, die das Vorhaben insgesamt positiv begutachteten. Aufgrund der besonderen Architektur wurde auch der Gestaltungsbeirat um ein Gutachten gebeten.
„Indem die urbanistischen Voraussetzungen für einen Umbau dieses Gebäudes geschaffen wurden, möchte die Stadtregierung einen Anreiz für die Belebung der Meraner Altstadt leisten, so Madeleine Rohrer, Stadträtin für Urbanistik.
Alle Interessierten haben ab Veröffentlichung der Unterlagen im Bürgernetz die Möglichkeit, innerhalb von 20 Tagen bei der Gemeinde ihre Einwände schriftlich zu hinterlegen. Das Amt für Stadtplanung und der Gemeindeausschuss müssen sich anschließend mit allen Einwänden befassen, bevor der Wiedergewinnungsplan genehmigt werden kann. Die Mitarbeitenden der Urbanistik der Gemeinde Meran haben 2017 an zehn Änderungen bereits bestehender Wiedergewinnungspläne gearbeitet und die Erarbeitung weiterer fünf neuer Pläne begleitet. Wiedergewinnungspläne sind laut Bauleitplan für einige Stadtteile vorgesehen und die Voraussetzung dafür, dass Gebäude saniert und umgebaut werden dürfen.