Von: luk
Bozen – Präsidentin Rita Mattei hat die Aufgaben der Volksanwaltschaft der derzeitigen Gleichstellungsrätin übertragen. Diese wird sie neben ihren bereits bestehenden Funktionen bis zur Ernennung einer neuen Volksanwältin/eines neuen Volksanwalts kommissarisch ausüben. Gemäß Landesgesetz erfolgt die Ernennung zu Beginn der neuen Legislaturperiode.
Mit dem Landesgesetz Nr. 8 vom 12. Mai 2023 zur Änderung des Landesgesetzes Nr. 11 vom 9. Oktober 2020 „Bestimmungen über die beim Landtag angesiedelten Ombudsstellen“ wurde die Möglichkeit geschaffen, einen Ersatz für eine Ombudsfrau/einen Ombudsmann zu ernennen, die/der innerhalb der letzten neun Monate der Legislaturperiode aus dem Amt geschieden ist.
Nach Abwägung der verschiedenen Optionen und nach Gesprächen mit dem Landtagspräsidium und den Fraktionsvorsitzenden des Südtiroler Landtags hat Landtagspräsidentin Rita Mattei beschlossen, die Aufgaben der Volksanwältin, deren Stelle derzeit unbesetzt ist, der Gleichstellungsrätin Michela Morandini zu übertragen, die diese zusätzlich zu ihren bisherigen Aufgaben wahrnehmen wird: “Ich hielt dies für die angemessenste Lösung, zumal es sich um eine Übergangszeit handelt. Ich bin der Gleichstellungsrätin Morandini dankbar, dass sie sich vorbehaltlos zur Verfügung gestellt hat”, so Mattei.
Morandini wird die beiden Ämter der Gleichstellungsrätin und der Volksanwältin bis zur Wahl der neuen Amtsinhaberin/des neuen Amtsinhabers ausüben, die laut Gesetz zu Beginn der Legislaturperiode vorgesehen ist.