Gegen Qualzuchten

Möpse und Nacktkatzen: Unterberger begrüßt Maßnahmen des Europäischen Parlaments

Mittwoch, 29. April 2026 | 17:01 Uhr

Von: luk

Rom – „Das Maßnahmenpaket zum Schutz von Hunden und Katzen, das vom Europäischen Parlament verabschiedet worden ist, stellt eine wichtige Initiative für das Tierwohl dar. Dies betrifft besonders eine Form der Misshandlung, die immer noch zu wenig beachtet wird: die Qualzucht.“ Das schreibt Senatorin Julia Unterberger, Vorsitzende der Autonomiegruppe, in einer Mitteilung.

„Zu den verabschiedeten Maßnahmen gehören die verpflichtende Identifizierung von Hunden und Katzen mittels Mikrochip, sowie ihre Registrierung in nationalen, miteinander verknüpften Datenbanken. Dies auch um den Onlinehandel transparenter zu gestalten. Es werden EU-weite Mindeststandards für gewerbliche Züchter, Verkäufer und Tierheime eingeführt, mit Vorgaben zu Haltung, Fütterung, Pflege, tierärztlicher Versorgung und Schutz vor Misshandlung. Das Maßnahmenpaket verbietet zudem die Zucht zwischen verwandten Tieren, Kreuzungen mit Wildtieren, schränkt das Anbinden ein und untersagt den Einsatz von Würgehalsbändern”, so Unterberger.

Besonders wichtig sei die Bestimmung, die die Zucht von Hunden und Katzen mit extremen körperlichen Merkmalen verbietet, wenn diese Gesundheitsrisiken verursachen.
“Dabei spricht man von der sogenannten Qualzucht. Tiere werden gezielt auf ein ästhetisches Ideal hin gezüchtet. Der Preis dafür ist häufig, dass sie ein Leben mit Schmerzen, gesundheitlicher Anfälligkeit und dauerhaften Einschränkungen führen müssen”, so Unterberger.

“Nacktkatzen beispielsweise leiden besonders unter klimatischen Bedingungen, da ihnen die Möglichkeit fehlt, sich vor Hitze und Kälte zu schützen. Zudem weisen sie erhebliche Einschränkungen der Sinnesfunktionen auf und haben Schwierigkeiten bei der Orientierung. Möpse hingegen leiden aufgrund ihrer extrem verkürzten Schnauze unter Atemproblemen, häufig verengten Nasenöffnungen und anhaltendem Tränenfluss. Die Europäische Verordnung ist ab Verabschiedung durch den Europäischen Rat in zwei Jahren in allen Mitgliedsländern gültig, auch wenn für einzelne Bestimmungen längere Übergangsfristen vorgesehen sind. Den Mitgliedsländern steht es jedoch frei bereits früher zu handeln. In den Niederlanden etwa ist die Zucht von Rassen mit gesundheitsschädigenden Merkmalen seit langem verboten, und seit dem 1. Januar dieses Jahres ist auch deren Import untersagt. Daran sollte sich Italien ein Beispiel nehmen”, schließt die Senatorin.

Bezirk: Bozen

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