Bozen – Volksanwältin Gabriele Morandell hat heute bei Landtagspräsidentin Rita Mattei ihren Rücktritt eingereicht. Wirksam wird der Schritt mit 19. April. Weil sie für die SVP bei den kommenden Landtagswahlen im Herbst antritt, muss sie mindestens ein halbes Jahr vorher ihr Amt abgeben.
„Ich habe diese Entscheidung des Rücktritts nach reiflicher Überlegung getroffen”, teilte Morandell am Vormittag in einer Presseaussendung mit. In den vergangenen Jahren habe sie mit sehr großer Leidenschaft und Widmung für die Rechte und Interessen der Bürgerinnen und Bürger Südtirols gearbeitet. Es sei ihr eine große Freude und Ehre gewesen, diese wichtige Position neun Jahre lang ausüben zu dürfen, erklärte die scheidende Volksanwältin.
Eine große Herausforderung war laut Morandell die Zeit der Corona-Pandemie. Dabei sei es darum gegangen, noch stärker Informationen weiterzugeben und gleichzeitig ein Sprachrohr der Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen und Beschwerden zu sein.
Landtagspräsidentin Mattei zum Rücktritt der Volksanwältin
Doch wie geht es nun weiter? Nun da der offizielle Rücktritt eingetroffen ist, beabsichtige man, die bestehende Regelung dahingehend zu ändern, dass der Zeitraum, innerhalb dessen eine vorübergehende Neubesetzung stattfinden kann, auf neun Monate verlängert wird, erklärt Landtagspräsidentin Rita Mattei.
Morandells Rücktritt ermöglicht nun den Start des Nachbesetzungsverfahrens. „Bevor ich die offizielle Mitteilung von Dr. Morandell erhalten habe”, erklärt Landtagspräsidentin Rita Mattei, „konnte ich keinerlei Maßnahmen in dieser Hinsicht ergreifen. Und hätte ich es dennoch getan, hätten diese angefochten werden können. Nachdem Frau Dr. Morandell nun ihren Rücktritt mitgeteilt hat, wäre nach geltendem Recht eine Neuwahl erforderlich. Doch das Ausscheiden aus dem Amt erfolgt kurz vor Anfang der letzten sechs Monate der Legislaturperiode. Einerseits würde eine neue Auswahl viel Zeit in Anspruch nehmen, andererseits bestünde die Gefahr, dass sich niemand bewerben würde, da die Ernennung nur für einige Monate gelten würde.“
Aus diesem Grund, so die Präsidentin weiter, werde sie gemeinsam mit Vizepräsident Josef Noggler einen Gesetzentwurf zur Abänderung der aktuellen Regelung (Landesgesetz Nr. 11/2020) vorlegen, um die Frist auf neun Monate zu verlängern. „Dies wird eine vorübergehende Neubesetzung ermöglichen, bis der neue Volksanwalt oder die neue Volksanwältin zu Beginn der nächsten Legislaturperiode gewählt wird”, so Mattei.
Der Gesetzentwurf werde voraussichtlich nächste Woche im I. Gesetzgebungsausschuss des Landtags behandelt, sodass er bereits im Mai auf die Tagesordnung des Plenums gesetzt werden könne.
Von: mk
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23 Kommentare auf "Morandell tritt als Volksanwältin zurück"
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Ich hoffe, dass sie nicht in den Landtag gewählt wird.
Warum ist man dagegen, dass eine erfolgreiche und sehr motivierte, fleißige Frau nicht gewählt wird?
@inni:obr lei weil sie fir der svp kandidiert
@ebbi
weil sie als Hinterbänklerin der von der Wirtschaft bestimmten SVP-Fraktionsdiszipin gehorchen werden muss und gar nichts bewirken werden können. Letzteres ist ein Irrglaube.
@ebbi
lass mich raten: sicher wegen der vorherrschenden latenten Frauenfeindlichkeit in der Südtiroler Gesellschaft, gelle?
@Savonarola ich denke, Sie unterschätzen diese Frau. Wen würden Sie denn gerne anstatt ihrer sehen?
@Savonarola Frauen wollen nicht wegen der Quote gewählt werden, sondern wegen ihrer Fähigkeiten. Diese Frau hat Fähigkeiten. Sie stören sich doch sicherlich nicht an fähigen Frauen, oder?
…sowas führt die Volksanwaltschaft ad absurdum…aus einem Organ, das die supra partes Interessen des Volkes gegenüber dem Machtapparat der öffentlichen Verwaltung vertreten sollte, ist ein Erfüllungsgehilfe eben dieser Machtfülle geworden, dem es nicht mal zu billig ist, sein Amt nieder zu legen, um auf der Liste der Mehrheitspartei zu kandidieren…somit sieht ein jeder, mit welchem Mangel an Seriosität und Überparteilichkeit dieses Amt ausgeübt wird…solche Peinlichleiten sollte man der Südtiroler Bevölkerung ersparen und diese Feigenblatt sofort abschaffen…
Genau meine Rede 👍
@ Doolin
Meine Worte 👍👍👍👍
So unabhängig war diese Volksanwältin also nie.
Sehr interessant, sie hat das Amt niedergelegt. Warum sollte sie nicht kandidieren? Vielleicht ist es sogar positiv, da sie weiß, wo der Bevölkerung der Schuh drückt.
@ebbi
glaubst du, ihr wird die Freiheit zugestanden werden, etwas zu bewirken? Die wurde vom Kompatscher doch nur als Stimmenfängerin auf die Liste gesetzt.
@Savonarola hmmm 🤔 und woher kommt diese Erkenntnis? ich kann mich nur wiederholen, kennen Sie diese Frau und ihre Fähigkeiten? wen hätte Kompatscher denn an ihrer Stelle denn auf die Liste setzen lassen sollen, natürlich nicht nur für Stimmenfang?
bis gestern gegen die Bürokratie, ab morgen deren Befehlsempfänger.
Die Volksanwaltschaft ist aber nicht grundsätzlich gegen die Bürokratie.
@ebbi
und offensichtlich auch Parteimitgliedschaften grundsätzlich nicht abgeneigt.
Wenn der Landes-Futtertrog ruft 🤔
@Savonarola was willst du denn? fordern, dass wenn 1x Volksanwaltschaft, dann auf ewig Volksanwaltschaft. Warum darf diese Frau nicht Tätigkeit wechseln? schau doch mal, wie viele Männer in ihrer Karriere mal wieder Tätigkeit wechseln.
Die Bedeutung der Volksanwältin wird total überschätzt. Es sollte eigentlich die Bezeichnung geändert werden, da es hier nicht um einen Rechtsbeistand zur Stärkung und Unterstützung der Bürgerrechte geht, sondern nur um eine harmlose Mediation. Als Bürger darf man sich davon nicht viel erwarten. In meinen Augen ist diese „Mediationsstelle“ eher ein Feigenblatt der Landesregierung.
Kann ich zu 100% bestätigen. Sie selbst bezeichnete sich als “Schlichterin”, nicht als “Anwältin fürs Volk”.
Rücktritt,das Beste was Sie machen kann.Das Büro der Volksanwaltschaft ist sowieso nur zu Gunsten des Landes da, und nicht für den Bürger.
Die Gesetzgebung hat dafür zu sorgen, daß solch wichtige Posten für die Volksvertretung niemals unbesetzt sind.
In der Politik rückt ja auch sofort der Nächstgewählte nach. Aber dort geht es ja “nur” um Parteistimmen.
welche sind die Gründe für diesen Rücktritt?