Kandidatur bei den Landtagswahlen

Morandell tritt als Volksanwältin zurück

Freitag, 14. April 2023 | 17:16 Uhr

Bozen – Volksanwältin Gabriele Morandell hat heute bei Landtagspräsidentin Rita Mattei ihren Rücktritt eingereicht. Wirksam wird der Schritt mit 19. April. Weil sie für die SVP bei den kommenden Landtagswahlen im Herbst antritt, muss sie mindestens ein halbes Jahr vorher ihr Amt abgeben.

„Ich habe diese Entscheidung des Rücktritts nach reiflicher Überlegung getroffen”, teilte Morandell am Vormittag in einer Presseaussendung mit. In den vergangenen Jahren habe sie mit sehr großer Leidenschaft und Widmung für die Rechte und Interessen der Bürgerinnen und Bürger Südtirols gearbeitet. Es sei ihr eine große Freude und Ehre gewesen, diese wichtige Position neun Jahre lang ausüben zu dürfen, erklärte die scheidende Volksanwältin.

Eine große Herausforderung war laut Morandell die Zeit der Corona-Pandemie. Dabei sei es darum gegangen, noch stärker Informationen weiterzugeben und gleichzeitig ein Sprachrohr der Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen und Beschwerden zu sein.

Landtagspräsidentin Mattei zum Rücktritt der Volksanwältin

Doch wie geht es nun weiter? Nun da der offizielle Rücktritt eingetroffen ist, beabsichtige man, die bestehende Regelung dahingehend zu ändern, dass der Zeitraum, innerhalb dessen eine vorübergehende Neubesetzung stattfinden kann, auf neun Monate verlängert wird, erklärt Landtagspräsidentin Rita Mattei.

Morandells Rücktritt ermöglicht nun den Start des Nachbesetzungsverfahrens. „Bevor ich die offizielle Mitteilung von Dr. Morandell erhalten habe”, erklärt Landtagspräsidentin Rita Mattei, „konnte ich keinerlei Maßnahmen in dieser Hinsicht ergreifen. Und hätte ich es dennoch getan, hätten diese angefochten werden können. Nachdem Frau Dr. Morandell nun ihren Rücktritt mitgeteilt hat, wäre nach geltendem Recht eine Neuwahl erforderlich. Doch das Ausscheiden aus dem Amt erfolgt kurz vor Anfang der letzten sechs Monate der Legislaturperiode. Einerseits würde eine neue Auswahl viel Zeit in Anspruch nehmen, andererseits bestünde die Gefahr, dass sich niemand bewerben würde, da die Ernennung nur für einige Monate gelten würde.“

Aus diesem Grund, so die Präsidentin weiter, werde sie gemeinsam mit Vizepräsident Josef Noggler einen Gesetzentwurf zur Abänderung der aktuellen Regelung (Landesgesetz Nr. 11/2020) vorlegen, um die Frist auf neun Monate zu verlängern. „Dies wird eine vorübergehende Neubesetzung ermöglichen, bis der neue Volksanwalt oder die neue Volksanwältin zu Beginn der nächsten Legislaturperiode gewählt wird”, so Mattei.

Der Gesetzentwurf werde voraussichtlich nächste Woche im I. Gesetzgebungsausschuss des Landtags behandelt, sodass er bereits im Mai auf die Tagesordnung des Plenums gesetzt werden könne.

Von: mk

Bezirk: Bozen