Anträge der SVP genehmigt

GIS-Bestimmung zum Tourismus verabschiedet

Donnerstag, 11. November 2021 | 16:59 Uhr

Bozen – Im Südtiroler Landtag wurde auch am Donnerstagnachmittag gearbeitet. Den Abgeordneten lagen drei Beschlussanträge zur konsolidierten Bilanz des Landes, Nachhaltigkeit bei Leader-Projekten und Schutz der Feldgüter vor

Beschlussvorschlag: Genehmigung der konsolidierten Bilanz der Gruppe Autonome Provinz Bozen für das Jahr 2020. Die Gruppe Land habe mit einem positiven Ergebnis von 145 Mio. abgeschlossen, berichtete LH Arno Kompatscher. Zur “Holding Land” gehörten 13 Körperschaften, angefangen beim Landtag. Dazu gehörten auch die Landesagenturen, die Laimburg, die Landesmuseen, WOBI u.a., die Schulen, die Gesellschaften, an denen das Land beteiligt sei.

Die konsolidierte Bilanz wurde ohne Debatte mit 17 Ja und 12 Enthaltungen genehmigt.

Beschlussantrag Nr. 489/21: Nachhaltigkeit bei Leader-Projekten (eingebracht von der Abg. Ladurner am 21.09.2021). Der Landtag möge die Landesregierung auffordern, 1. dass durch das LEADER-Programm nur mehr Projekte gefördert werden, die den Fokus auf die Nachhaltigkeit legen und den Zielen des „Green Deal” der EU, als auch der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Südtirol entsprechen; 2. die finanziellen Mittel für die Projekte des LEADER-Programms zu bündeln, um konkret Bürokratie abzubauen.

Jasmin Ladurner (SVP) erinnerte an den Green Deal der EU und die Nachhaltigkeitsziele der Landesregierung. “Wenn die Klimaerwärmung das Artensterben und die Umweltzerstörung rechtzeitig gestoppt werden sollen, gilt es öffentliche Fördergelder an die Nachhaltigkeitskriterien zu knüpfen, denen sich EU und Land Südtirol verpflichtet haben. Hier bietet sich in Südtirol besonders das LEADER-Programm an. Das LEADER-Programm ist Teil des Entwicklungsprogramms für den Ländlichen Raum (ELR) der Autonomen Provinz Bozen. LEADER wird in den Berggebieten umgesetzt, die durch ihre Randlage die stärkste Benachteiligung und überdurchschnittlich große sozioökonomische Rückstände in ihrer Entwicklung aufweisen. Die Verknüpfung von öffentlichen Fördergelder mit der Erfüllung der grundsätzlichen Nachhaltigkeitskriterien könnte so eine konkrete und schnell umsetzbare Maßnahme sein. Sukzessive könnten dann weitere Fördermittel von EU und Land Südtirol an die Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien seitens der geförderten Projekte geknüpft werden.”

Brigitte Foppa (Grüne) beantragte die getrennte Abstimmung zu den beiden Punkten.

Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) fragte, ob die Bürokratie allein durch die Bündelung der Mittel abgebaut werden könne.
LR Waltraud Deeg kündigte die Zustimmung der Landesregierung an.

Punkt 1 wurde mit 17 Ja und 8 Enthaltungen, Punkt 2 mit 17 Ja und 13 Enthaltungen angenommen.

Beschlussantrag Nr. 490/21: Schutz der Landschaft und der Feldgüter (eingebracht vom Abg. Vallazza am 21.09.2021). Der Landtag möge die Landesregierung beauftragen, 1. wie im Naturschutzgesetz vom 12. Mai 2010, Nr. 6 nach Art. 2 Abs. 6, vorgesehen, die Ausarbeitung einer Durchführungsverordnung zum Schutz des Feldgutes festzulegen; 2. im Landschaftsplan das Bekenntnis zum Schutz der Feldgüter festzulegen; 3. Kontroll- und Sanktionsmechanismen vorzusehen, um den Schutz der Feldgüter langfristig zu gewährleisten; 4. eine Informations- und Kommunikationsinitiative zu beauftragen, welche sensibilisiert und zum respektvollen Umgang mit den Feldgütern motiviert. Weiters sollen diese Kampagnen thematisieren, welche Bedeutung den Feldgütern im Detail zukommt, welche Auswirkungen die Verschmutzung von Grund und Boden zur Folge hat und inwiefern Grund und Boden als Lebensgrundlage sowohl für Tier und Mensch als auch für das ökonomische Einkommen der Landwirtschaft von Bedeutung ist; 5. die Umsetzung der angeführten Punkte innerhalb Herbst 2022 umzusetzen.

“Feldgüter sind alle der landwirtschaftlichen Erzeugung und der Landschaftspflege dienenden unbeweglichen und beweglichen Sachen, die hervorgebracht oder verwendet werden, insofern sich diese auf offenem Feld befinden”, schickte Manfred Vallazza (SVP) voraus und unterstrich die Bedeutung der Kulturlandschaft für unser Land. “Bestehende Gesetze schützen den Landwirt kaum oder nur unzulänglich vor bestimmten Schadensfällen, im Hinblick auf Feldgüter bspw. bei Beschädigungen des Grundstückes oder Sachen, die sich darauf befinden, Diebstahl in Obst und Weingärten sowie Hundekot in Wiesen und Äckern.” Neben dem Schutz der Feldgüter sei auch ein respektvoller Umgang mit dem Weidevieh wichtig. Der Wanderer dringe in den Lebensraum der Tiere ein, der kein Streichelzoo sei. “Hierzu ist erforderlich, dass die Möglichkeit eines Betretungsverbotes und die Durchsetzung dieses Verbotes kraft Gesetzes geschaffen wird.”

Franz Locher (SVP) zeigte sich begeistert vom Antrag. Die Gäste schätzten die schöne Landschaft, aber diese müsse erst von jemandem gepflegt werden. Es brauche einen respektvollen Umgang mit diesen Gütern, egal ob durch Einheimische oder Gäste. Auch die Weidetiere hätten Recht auf Ruhe. Es sei schade, dass es bald für jeden Gehsteig ein Gesetz brauche, aber es sei anscheinend nicht anders möglich.

Peter Faistnauer (Perspektiven Für Südtirol) erinnerte an einen Gesetzentwurf der SVP zum Feldschutz, der in der vergangenen Legislatur eingebracht worden sei. Man warte immer noch auf eine gesetzliche Regelung; und er habe im Oktober einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Eine Durchführungsverordnung sei zu schwach, es brauche auch eine Reihe von Definitionen durch ein Gesetz.

Das Thema sei vielen nicht bewusst, meinte Andreas Leiter Reber (Freiheitliche), aber die Betroffenen hätten große Probleme. Früher hätten die Saltner aufgepasst, damals seien die Lebensmittel auch noch teuer gewesen. Wenn Feldgüter an Wanderwegen lägen, komme viel zusammen. Ein entsprechender Antrag der Mehrheit sei bereits einmal angenommen worden, und die Landesregierung hätte Zeit gehabt, ein Gesetz vorzulegen. Er werde zustimmen, erwarte sich aber auch Zustimmung für den Gesetzentwurf Faistnauers.

Hanspeter Staffler (Grüne) gab zu bedenken, dass der Begriff “Feldgut” in Südtirol – im Unterschied zu anderen Alpenregionen – nicht klar definiert sei. Im Antrag fehle auch eine Aussage zur Menge, ab wann man von Diebstahl sprechen könne. Das erwähnte Naturschutzgesetz enthalte übrigens auch viele Bestimmungen, etwa zur Gülle, die auch die Bauern einzuhalten hätten. Was der Antrag fordere, wäre besser in einem eigenen Feldschutzgesetz untergebracht.

Landschaft sei ein Grundrecht der Bevölkerung, erklärte LR Maria Hochgruber Kuenzer. Es brauche, wie es der Antrag fordere, eine Kommunikationsinitiative, um den Wert der Landschaft zu vermitteln. Es sei auch sinnvoll, den Schutz der Feldgüter im Landschaftsplan festzuhalten. Durch die Freizeitnutzung werde die Landschaft oft beeinträchtigt. Sie plädiere dafür, mit der Sensibilisierungskampagne zu beginnen, um dann zur Regelung zu kommen.

Manfred Vallazza dankte für die Zustimmung. Der Weg über eine Durchführungsbestimmung sei kürzer als über ein Gesetz. Es sei auch für den Tourismus wichtig, wenn man die Gäste auf den Wert der Landschaft hinweise. Eine Mengendefinition sei nicht nötig, Diebstahl dürfe nicht passieren.

Der Antrag wurde mit Teilabstimmungen zu den einzelnen Punkten mehrheitlich (20-27 Ja) angenommen.

GIS-Bestimmung zum Tourismus verabschiedet

Landesgesetzentwurf Nr. 96/21: Änderung des Landesgesetzes vom 23. April 2014, Nr. 3, „Einführung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)“ und andere Bestimmungen (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag des Landeshauptmannes Arno Kompatscher). Der III. Gesetzgebungsausschuss hatte die meisten Artikel aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf gestrichen, die später mit einem anderen Gesetzentwurf vorgelegt werden. Wie LH Arno Kompatscher erklärte, ermöglicht der verbliebene Art. 8 die Befreiung von touristisch genutzten Immobilien von der ersten Rate der Gemeindeimmobiliensteuer. Finanziert werde dies mit Mitteln des Staates.
Paul Köllensperger (Team K) bemängelte, dass jegliche Bindung an einen Umsatzrückgang fehle. Das sei ein zweifelhaftes Vorgehen.
Helmut Tauber (SVP) verteidigte die Übernahme der staatlichen Maßnahme, die auch keine Bindung an den Umsatzrückgang enthalte. Die Betriebe seien wegen des Lockdowns lange Zeit geschlossen gewesen.

Die Art. 1-7 und 9 waren vom Gesetzgebungsausschuss gestrichen worden.

Art. 8 betrifft die GIS-Befreiung für touristische Immobilien.
LH Arno Kompatscher legte einen Änderungsantrag zur finanziellen Deckung vor, die mit der Übernahme staatlicher Mittel erreicht werde. Der Antrag wurde angenommen.
Der Artikel wurde mit 18 Ja und 13 Enthaltungen genehmigt.

Art. 10 enthält die Finanzbestimmung.
LH Arno Kompatscher legte einen Ersetzungsantrag vor, der aufgrund der abgeschlossenen Finanzverhandlungen mit dem Staat nötig war. Damit werden die von der Vereinbarung betroffenen Posten aus dem Haushalt gestrichen, die Gegenstand der Anfechtung waren. Die Vereinbarung sehe die Verringerung des Beitrags für die Staatsfinanzen um jährlich 103 Mio. vor, die Anerkennung von Forderungen auf die Spielabgaben (100 Mio. Nachzahlung und 14 Mio. jährlich), und die Rückerstattung dessen, was die Regierung Monti zu viel verlangt habe (20 Mio. jährlich). Die Heizölakzisen seien noch genauer zu definieren. Die vorliegende Bestimmung sei ein Eingriff in den laufenden Haushalt und müsse deshalb innerhalb November Gesetz werden. Der Ersetzungsantrag wurde mit 22 Ja und 8 Enthaltungen angenommen.

Art. 11 zum Inkrafttreten wurde ohne Debatte genehmigt.

Der Gesetzentwurf wurde mit 18 Ja und 13 Enthaltungen genehmigt.

Damit war die Tagesordnung erschöpft. Präsidentin Rita Mattei schloss die Sitzung um 16.45 Uhr.

Von: luk

Bezirk: Bozen