Stellungnahmen von Grünen und SVP

Nachtragshaushalt im Landtag weiter debattiert

Donnerstag, 30. Juli 2020 | 11:27 Uhr

Bozen – Heute Morgen wurde im Landtag die Debatte zum Nachtragshaushalt und den damit zusammenhängenden Bestimmungen fortgesetzt: Landesgesetzentwurf Nr. 57/20: Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 2020 und für den Dreijahreszeitraum 2020-2022 und Landesgesetzentwurf Nr. 58/20: Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt der Autonomen Provinz Bozen für das Finanzjahr 2020 und für den Dreijahreszeitraum 2020-2022 (beide vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag des Landeshauptmannes).

Ein Vertreter der Grünen hob einige kritische Punkte im Begleitgesetz hervor, angefangen bei der Urbanistik, bei der es um viele Interessen gehe. Art. 13 eröffne die Möglichkeit, 20 Prozent der Flächen von öffentlichem Interesse, darunter auch öffentliche Parkplätze, Privaten zu überlassen, für Handel, Gastgewerbe usw. Hinter dieser Bestimmung stehe sicher ein Einzelinteresse. Ein weiteres Problem gebe es bei der Konventionierungspflicht für neue Kubatur in Gemeinden mit über 10 Prozent Zweitwohnungen, damit eine Wohnung für Einheimische noch leistbar ist. Mit Art. 13 werde von diesem Prinzip in mehreren Fällen abgewichen: Die Erhebung werde vom Land vorgenommen, nicht von den Gemeinden, für die Einstufung als Zweitwohnung gelte die Aufenthaltssteuer, nicht mehr der Wohnsitz – damit variiere die Zahl der Zweitwohnungen mit dem Tourismusaufkommen -, die Höchststrafe werde auf 45.000 Euro begrenzt, auch wenn jemand 20 Jahre lang das Gesetz missachtet habe. Diese beiden Punkte machten das Gesetz auch anfechtbar. Ein weiterer Punkt sei der Einheitsschalter für Urbanistik in den Gemeinden. Man habe erkannt, dass man nicht genügend Fachpersonal finden werde, und flicke nun an der Bestimmung herum.

Die SVP wehrte sich gegen den Vorwurf des Informationsvorsprungs. Wenn die Landesräte nicht mehr Abgeordnete sein müssten, dann würde sich ein solcher Verdacht gar nicht stellen. Es sei in dieser Krisensituation doch gelungen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die SVP-Fraktion werde weiterhin vorausschauend arbeiten und die entsprechenden Bestimmungen vorschlagen. Sie trage auch Verantwortung und könne nicht einfach nach außen kommunizieren, dass alles falsch sei. Mit diesem Haushalt habe man versucht, im Rahmen des Möglichen auf alle Bedürfnisse einzugehen. Die Landesregierung sei oft kritisiert worden wegen verspäteter Auszahlungen. Gewisse Maßnahmen bräuchten ihre Zeit. Fehl am Platz sei auch die Kritik, dass man allen auch ohne Nachweis eines Verlusts Beiträge geben wolle; noch wisse man ja nicht, wer einen Verlust habe. Eine Befreiung des Tourismus von der GIS mache insgesamt 32 Mio. Euro aus, ca. 4.000 Euro pro Betrieb. Die Tourismusbetriebe hätten heuer drei Monate geschlossen gehabt, der Umsatzrückgang liege auf der Hand. Wenn man 8-10.000 Betriebe prüfen müsste, dann seien Aufwand und Kosten erheblich. Für die gewerblichen Betriebe habe man die Kontrolle nicht gestrichen, denn einige hätten auch in der Krisenzeit gut verdient. Nun wolle man mit Abänderungsantrag dasselbe Modell auf alle ausdehnen. Ungerechtfertigt sei auch die Kritik an den Bestimmungen zu den Mietwagen. Wichtig sei auch hier die Förderung lokaler Kreisläufe. Der Landtag habe eine wichtige Kontrollfunktion, diese sollte aber nicht für politische Spielchen genutzt werden. In den letzten Wochen sei nur gesagt worden, was falsch sei. Auch der Vergleich mit anderen Regionen, auch nördlichen, zeige, dass man in Summe die richtigen Entscheidungen getroffen habe. In vielen Punkten werde man korrigieren müssen, nicht wegen der Fehler, sondern um es in Zukunft noch besser zu machen.

Anschließend wurden die Arbeiten für eine Beratung in der SVP-Fraktion unterbrochen.

Replik der Landesregierung

Der Landeshauptmann ging in seiner Replik auch auf Details in den einzelnen Stellungnahmen der Abgeordneten ein. Der Beitrag der Region zur Sanierung des Staatshaushalts sei für Südtirol höher, weil er noch ein Guthaben aus dem Vorjahr enthalte. Der Staat übernehme die Ausfälle bei den staatlichen Steuereinnahmen, auch für 2021. Die Anzahlung betrage 370 Mio., der Gesamtbetrag werde bei rund 500 Mio. liegen – damit sei der “Vorschuss”, den sich das Land mit dem ersten COVID-Gesetz genehmigt habe, gedeckt. Zur Vergabe des Schülertransports betonte er, dass ein Wettbewerb eben ein Wettbewerb sei. Tundo habe alle Voraussetzungen erfüllt und bei Preis und Qualität das beste Angebot gemacht. Ob das Versprechen eingehalten werden, könnten erst nachträgliche Kontrollen zeigen, und man werde genau nachschauen. Zum Gießkannenprinzip: Krisenmaßnahmen müssten schnell greifen, aber man versuche einen Mittelweg zwischen Differenzierung und Geschwindigkeit. Bei der GIS-Reduzierung um 50 Prozent behandle das Land alle gleich und verlange den Verlustnachweis von 20 Prozent; beim Tourismus verzichte der Staat zusätzlich auf seinen Anteil. Die Bestimmung sei im Gesetz zwar detailliert, aber für den Nutzer recht einfach. Die Sprachstelle werde von einem vierköpfigen Team besetzt. Die Mittel für Soziales seien als zu gering bezeichnet worden: Es seien stattliche Beträge, mit denen auch zusätzliche Dienste finanziert werden könnten. Man könne Dienste und Beiträge nicht einfach der Wirtschaft oder der Familie zuordnen. Das Kriterium sei, was der allgemeinen Wohlfahrt diene. Das Land stocke den staatlichen Lohnausgleich auf, aber wichtig sei, dass die Arbeitsplätze im Herbst noch da seien, und dafür nehme man entsprechende Mittel in die Hand. Sehr viele Entscheidungen seien der Exekutive überlassen worden: Das sei in dieser Phase konsequent, aber die Exekutive habe sich nicht an die Stelle der Legislative gesetzt, über Gesetze entscheide weiter der Landtag. Es sei eine inakzeptable Unterstellung, dass die Landesregierung auf Einzelinteressen schaue, z.B. bei der Urbanistik. Den Artikel zu Zonen für öffentliche Einrichtungen mit Privatinitiative gebe es seit Jahrzehnten, er werde nun wiederhergestellt. Auch Private könnten für die öffentliche Hand Einrichtungen von öffentlichem Interesse vorschlagen und durchführen, wenn sie nicht in der öffentlichen Planung bereits enthalten seien. Das Unternehmerrisiko liege beim Anbieter, die öffentliche Verwaltung entscheide. Dazu gebe es noch die Vertragsurbanistik und die Durchführung und Führung öffentlicher Einrichtungen durch Private unter Bedingungen, die von der öffentlichen Hand festgelegt werden. In diesen Fällen könne man nicht die Bedienung von Einzelinteressen unterstellen. Die Regelung zur Zweitwohnung sei klar und stringent, die GIS würde sich als Kriterium nicht eignen.

Weitere Mitglieder der Landesregierung antwortete anschließend auf Detailfragen zu ihren Ressorts. Für die Berglandwirtschaft seien 126 für Infrastrukturen vorgesehen, wobei die Forststraßen Vorrang hätten. Für die Leiter der Servicestellen für Urbanistik in den Gemeinden würden Zulagen von 20-30 Prozent vorgesehen, weitere Zulagen bei Zusammenlegung zwischen Gemeinden. Vorübergehend könnten auch andere die Servicestelle übernehmen, aber sie müssten die Ausbildung absolvieren, sobald sie angeboten werde.

Tagesordnungen zu den Gesetzentwürfen

Eine Tagesordnung der SVP, mit der gefordert wurde, die Möglichkeiten für ein lokales Fürsorgeinstitut zu prüfen, wurde von der Landesregierung angenommen.

Die Freiheitlichen forderten verpflichtende COVID-Tests für Rückkehrer aus dem Nicht-EU-Ausland. Man wolle damit nicht bestimmte Gruppen diskriminieren, sondern auf eine Gefahr hinweisen. L’Alto Adige nel cuore – Fratelli d’Italia unterstützte die Grundausrichtung, der Landtag müsse Stellung beziehen.

 

Von: luk

Bezirk: Bozen