Von: luk
Bozen – Rund die Hälfte aller impfberechtigten Südtirolerinnen und Südtiroler hat bisher das Impfangebot wahrgenommen und ist mit zumindest einer Dosis gegen das Coronavirus geimpft. Dennoch sei in den vergangenen Tagen eine schwindende Impfbereitschaft feststellbar gewesen, hielt Landeshauptmann Arno Kompatscher mit Bedauern bei der Pressekonferenz im Anschluss an die heutige Landesregierungssitzung fest.
Es gebe eine Gruppe, die die Impfung aus Prinzip ablehnt. Das nehme man zur Kenntnis. Eine weitaus größere Gruppe wartet derzeit aber ab, weil das Risiko für eine Ansteckung derzeit minimiert und die Krankenhaussituation nicht mehr angespannt ist. Weil es im Herbst möglicherweise zu spät sei, möchte die Landesregierung hier gegensteuern.
Um vor allem jene zu überzeugen, die sich derzeit der Impfung gegenüber abwartend verhalten, wolle man das Angebot weiter stärken: “Das Angebot wird so einfach wie möglich und natürlich kostenlos gestaltet. Schließlich ist die Impfung die Möglichkeit sich selbst zu schützen, aber auch einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten. Es wäre schade, wenn wir die Instrumente, die uns die Wissenschaft zur Verfügung stellt, nicht nützen würden, und im Herbst wieder dort landen, wo wir im vorigen Herbst waren”, gab der Landeshauptmann zu bedenken.
Green Pass für Personen ab zwölf Jahren
Neben der Verstärkung der Überzeugungsarbeit für die Impfung habe sich die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung auch auf die Regelungen zur Verwendung des digitalen COVID-Zertifikats der EU, dem sogenannten Green Pass, verständigt. Demnach sei ein Vorweisen des Green Pass bei Festveranstaltungen im Freien (Wiesen- und Dorffeste u.ä.), beim Besuch von Theater-, Konzert- oder Kinoaufführungen mit einer Publikumsbesetzung von über 50 Prozent oder beim Besuch von öffentlichen Hallenbädern, Thermalbädern, Turnhallen oder Wellnessanlagen nötig. Dies werde beim Einlass kontrolliert.
Auch bei Übernachtungen in gemeinschaftlichen Schlafräumen auf den Südtiroler Schutzhütten, Herbergen und Berggasthäusern sowie bei Proben (und Auftritten) von Chören und Musikkapellen sei ein gültiger Green Pass vorzuweisen. Für die Vereinstätigkeiten gebe es für die nächsten Wochen noch eine Übergangsregelung, die den betroffenen Vereinen über ein Rundschreiben im Detail mitgeteilt werden. “Mit diesen Regelungen sollen sowohl die Veranstalter bzw. Betreiber mehr Sicherheit bekommen, aber auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden damit geschützt”, betont Landeshauptmann Kompatscher.
Nasenflügeltests für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren
Das Vorweisen des Green Pass gelte für alle Bürgerinnen und Bürger ab zwölf Jahren; für Jugendliche zwischen zwölf und 18 Jahren bestehe jedoch jeweils das alternative Angebot eines Tests vor Ort. Dieser werde vom Veranstalter oder von den Betreibern kostenlos zur Verfügung gestellt. Für Angebote der Sommerbetreuung gebe es die Empfehlung, bei allen teilnehmenden Kindern und Jugendlichen Nasenflügeltests durchzuführen. Auch hier erhalten die Veranstalter die Tests kostenlos. “Wir hoffen sehr stark, dass dies der letzte Sommer ist, in dem wir Maßnahmen dieser Art ergreifen müssen”, zeigte sich der Landeshauptmann zuversichtlich.