Von: luk
Trient – Die Erste Gesetzgebungskommission des Regionalrats hat sich in Trient unter dem Vorsitz von Mirko Bisesti versammelt. Die Arbeiten begannen mit der Prüfung der von Paolo Minotto eingebrachten Petition Nr. 1. Die Initiative zielte darauf ab, die Einführung der digitalen Unterschrift voranzutreiben, um eine inklusive Demokratie zu fördern und Barrieren für die Beteiligung abzubauen. Minotto nahm gemeinsam mit Alex Marini, Präsident des Vereins Più Democrazia, an der Sitzung teil.
Während der Anhörung wurde die Notwendigkeit betont, die digitale Unterschrift für die Unterstützung von Referenden und weiteren Volksinitiativen einzuführen. Konkret wurde die Schaffung einer eigenen Plattform auch in Trentino-Südtirol gefordert. Marini unterstrich, dass die Möglichkeit der digitalen Unterzeichnung ein Recht sei, das mit der Qualität der Demokratie und der vollständigen Anwendung der Verfassung verbunden sei. Das Instrument müsse jedem Bürger garantiert werden und nicht nur Personen mit Behinderungen vorbehalten sein.
Die Vertreter der Regionalregierung erklärten, dass die jüngste Haushaltsanpassung die Bestimmungen des nationalen Gesetzgebers bereits aufgenommen habe. Allerdings wurde klargestellt, dass der Staat die Nutzung der nationalen Plattform ausschließlich für verfassungsändernde und abrogative Referenden vorgesehen habe und ausdrücklich nicht für die Sammlung von Unterschriften zur Einreichung von Wahllisten. Aus diesem Grund sei eine zusätzliche lokale Implementierung des Systems derzeit sehr schwierig.
Im Anschluss behandelte die Kommission zwei von Paul Köllensperger und weiteren Abgeordnetem eingebrachte Gesetzesentwürfe zu behandeln.
Der erste Entwurf, Nr. 14, sah die Einrichtung einer Beobachtungsstelle zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und zur Förderung einer Kultur der Legalität vor. Köllensperger erläuterte, dass dieses Organ als Analyse- und Orientierungssystem für den Regionalgesetzgeber dienen sollte. Er hob hervor, dass es sich um ein gemeinsames Projekt von Grünen, Campobase und PD handle.
Ass. Franz Locher äußerte die ablehnende Stellungnahme der Landesregierung, und die Kommission lehnte den Übergang zur Artikeldebatte mit 6 Gegenstimmen und 5 Stimmen dafür ab.
Abschließend befassten sich die Kommissionsmitglieder mit dem Gesetzesentwurf Nr. 28, der Änderungen am Kodex der lokalen Körperschaften vorsieht, um die digitale Übertragung der Gemeinderatssitzungen zu regeln. Der Vorschlag zielt darauf ab, die Grundsätze der Zugänglichkeit zu gewährleisten und gleichzeitig den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen.
Nach einer ersten Prüfung des vom Abgeordneten Köllensperger vorgelegten Textes beschloss die Kommission, die Behandlung auf eine der nächsten Sitzungen zu vertagen, um – wie vom Antragsteller gefordert – weitere Anhörungen durchzuführen.




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