Landesregierung passt Kriterien an

Neue Förderkriterien für Landwirtschaftsbetriebe

Donnerstag, 26. November 2020 | 12:01 Uhr

Bozen – Für kleine und mittlere Unternehmen, die in der Landwirtschaft tätig sind, hat die Landesregierung am Dienstag neue Kriterien für Zuschüsse genehmigt. Sie sind bereits gültig.

Um die Förderung ansuchen können Landwirtschaftsbetriebe mit weniger als 250 Beschäftigten, die einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Millionen Euro beläuft.

Das Land greift den Betrieben bei Investitionen ins Unternehmen der Behebung von Schäden durch Naturkatastrophen oder Unwetter mit bis zu 500.000 Euro pro Betrieb und Vorhaben unter die Arme.

Schuler: “Förderkriterien zeitgemäß und entwicklungsgerecht halten”

Eine bedeutende Neuerung ist laut Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler die folgende: “Die Frist für die Maschinen-Ansuchen wurde auf Dezember vorverlegt und bietet so die Möglichkeit der Kombination mit neuen staatlichen Fördermaßnahmen für den maschinellen Bereich. Sie ist somit effizienter und der bürokratische Aufwand wird vermindert.”

Zwischenzeitlich verlängert wurde zudem die Laufzeit der Förderprogrammperiode auf EU-Ebene. So kann nunmehr die Geltungsdauer der Landeskriterien angepasst werden. Diese wären sonst mit Jahresende 2020 verfallen. Eine formale Angleichung, und zwar jene an das neue Landesgesetz für Raum und Landschaft, wurde im Zuge Anpassungen ebenfalls vorgenommen.

Die Bedarfstabelle für die landwirtschaftlichen Maschinenräume wurde dahin angepasst, dass die entsprechenden Werte erhöht wurden: Diese Richtwerte waren in den vergangenen 20 Jahren konstant geblieben, der Mechanisierungsgrad in der Landwirtschaft war in diesem Zeitraum aber beträchtlich angestiegen. “Solcher Änderungen”, erklärt Landesrat Schuler, “bedarf es ab und zu, damit die Förderkriterien zeitgemäß sind und der wirtschaftlichen- und technischen Entwicklung entsprechen.”

Von: mk

Bezirk: Bozen