Von: mk
Bozen – Das neue Landesgesetz, mit dem Höfe- und Raumordnungsgesetz abgeändert werden, wurde heute im Amtsblatt veröffentlicht.
Als Landesgesetz Nr. 5 waren die Änderungen zum Landeshöfegesetz und zum Landesraumordnungsgesetz am 12. April vom Südtiroler Landtag genehmigt worden. Nach der Ausfertigung des neuen Gesetzes durch den Landeshauptmann wurde der Gesetzestext heute im Amtsblatt der Region Nr. 17 veröffentlicht. Das neue Gesetz, das auf Initiative von Landesrat Arnold Schuler durch die Landesregierung im Landtag eingebracht worden war, zielt vor allem darauf ab, die Aufteilung der landwirtschaftlichen Betriebe mit der Schaffung neuer Geschlossener Höfe ohne Hofstelle sowie den Grundverbrauch einzuschränken. Das Gesetz tritt 15 Tage nach Veröffentlichung in Kraft.