Es geht um Rechte von Menschen mit Behinderungen

Neuwahl des Südtiroler Monitoringausschusses

Freitag, 08. März 2019 | 11:59 Uhr

Bozen – Mit Beginn der Legislaturperiode 2018-2023 ernennt der Südtiroler Landtag mittels Auswahlverfahren die neuen Mitglieder des Südtiroler Monitoringausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Es werden 7 Hauptmitglieder und deren Stellvertreterinnen und -vertreter ernannt. Davon werden 5 Personen mit Behinderungen, stellvertretend für unterschiedliche Formen der Behinderung, sowie eine Fachperson der wissenschaftlichen Forschung im Bereich Behinderung und Inklusion ausgewählt. Die Gleichstellungsrätin/der Gleichstellungsrat ist als Vorsitzende und Fachperson für Chancengleichheit und Antidiskriminierung im Monitoringausschuss vertreten.

Die Hauptaufgabe des Monitoringausschusses besteht darin, die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Südtirol zu fördern und darüber zu wachen.

Bewerben können sich alle interessierten Menschen mit Behinderungen sowie Fachpersonen aus der wissenschaftliche Forschung im Bereich Behinderung und Inklusion.

Die Bewerbung kann via E-mail, auf dem Postweg, via Fax oder mittels Online Formular auf der Seite des Landtages unter http://www.landtag-bz.org/de/ eingereicht werden.

Das Bewerbungsformular, die Kriterien für das Auswahlverfahren, sowie jegliche weitere Informationen zum Auswahlverfahren sind auf der Seite des Landtages unter http://www.landtag-bz.org/de/  abrufbar.

Anmeldefrist ist der 5. April 2019 um 12.00 Uhr.

Für weitere Auskünfte steht das Büro der Gleichstellungsrätin, Geschäftsstelle des Südtiroler Monitoringausschuss  telefonisch unter der Telefonnummer 0471 946 003 oder via E- mail an info@gleichstellungsraetin-bz. org  zur Verfügung.

 

Von: mk

Bezirk: Bozen