Ausschuss billigt Änderungen

Öffentliche Auftragsvergabe: Vorschlag vom Team K angenommen

Montag, 22. Mai 2023 | 15:30 Uhr

Bozen – Der III. Gesetzgebungsausschuss des Landtags hat heute Vormittag unter dem Vorsitz von Helmuth Renzler die vergangenen Montag begonnene Behandlung des Landesgesetzentwurfs Nr. 140/23 Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe (eingebracht von LH Arno Kompatscher) fortgesetzt.

Ziel des Gesetzentwurfes ist eine Anpassung des Landesgesetzes vom 17. Dezember 2015, Nr. 16, mit welchem Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe erlassen wurden. Dies ist notwendig, weil der Staat jüngst den gesetzlichen Rahmen der öffentlichen Aufträge abgeändert hat, wodurch die Sonderautonomien und die Autonomen Provinzen Trient und Bozen ihre Gesetzgebung den Grundsätzen dieses neuen Gesetzes angleichen müssen.

„Mit den neuen Bestimmungen zum Vergabegesetz kommen Vereinfachungen bei der Vorgangsweise und eine Stärkung der lokalen Wirtschaft – dies im Sinne der Nachhaltigkeit und der Entbürokratisierung“, erklärte Ausschussvorsitzender Renzler.

Nachdem die Behandlung des LGE bei der vorherigen Ausschusssitzung nach dem Art. 13-bis unterbrochen worden ist, wurden die Arbeiten mit den verbleibenden zehn Artikeln fortgesetzt. „Dabei wurden einige Änderungsanträge angenommen, auch solche der Opposition“, berichtete Renzler. Zudem seien zwei Platzhalter in den Entwurf eingefügt worden, die die „sehr komplexe Materie der Eigenverwaltungen betreffen. Nun müssen bis Ende Mai die entsprechenden Rechtsgutachten eingeholt werden.“ Wenn das Gutachten positiv sei, bleibe der jeweilige Artikel im LGE, wenn es negativ sei, komme er heraus, führte Renzler weiter aus und bedankte sich zudem bei allen Beteiligten für die konstruktive Mitarbeit bei den heutigen Arbeiten.

Der Gesetzentwurf Nr. 140/23 wurde mit fünf Ja (Vorsitzender Renzler und die Abgeordneten Tauber, Locher, Vettori und Köllensperger) und zwei Enthaltungen (Abgeordnete Nicolini und Dello Sbarba) gutgeheißen. Nun wird er voraussichtlich im Juni vom Plenum des Landtags behandelt.

„Der dritte Gesetzgebungsausschuss des Landtages hat nach den beiden angenommenen Änderungsanträgen der Vorwoche einen weiteren Änderungsantrag des Team K angenommen. Einerseits werden neue Bestimmungen erlassen, um die Hersteller von heimischen Lebensmitteln zu bevorzugen, wobei kurze Lieferketten und geringe Transportwege im Sinne der Reduzierung der CO2-Emissionen bei der Punktevergabe nun berücksichtigt werden, andererseits werden mit dem Änderungsantrag Belohnungsmechanismen eingeführt, die den Einsatz heimischer Arbeitskräfte bevorteilen, mit positiven Beschäftigungseffekten für unser Gebiet“, erklärt ein zufriedener Paul Köllensperger.

Das politische Ziel ist klar: die Unterstützung der heimischen Landwirtschaft und der lokalen Betriebe mit ihren Arbeitsplätzen.

Die nun im Gesetzgebungsausschuss verankerte Förderung der Ankäufe von Null-Kilometer-Produkten vonseiten der öffentlichen Verwaltung geht genau in diese Richtung, auch im Sinne der Nachhaltigkeit.

„Der Gesetzentwurf kommt nun auch im Landtag zur Abstimmung, wir sind aber überzeugt, dass diese Änderungen vor allem für unsere Landwirtschaft und die heimische Lebensmittelproduktion so wichtig sind, dass es nicht möglich sein wird, sie wieder aus dem Gesetz zu entfernen, auch wenn sie vom Team K kommen. Ich freue mich sehr über die Zustimmung im Gesetzgebungsausschuss und danke meinen Kolleginnen und Kollegen, die die Änderungsanträge unterstützt haben“, so Köllensperger abschließend.

Von: mk

Bezirk: Bozen