Von: ka
Bozen – Gemeinsamer Antrag von Enzian, Freiheitlichen und Süd-Tiroler Freiheit sowie Antrag von Perspektiven für Südtirol:
Begehrensantrag Nr. 30/21: T-Zellen- und Antikörpernachweis (eingebracht von den Abg. Unterholzner, Leiter Reber, Mair, Atz Tammerle und Knoll am 14.10.2021). Der Landtag möge Regierung und Parlament auffordern, sich gemeinsam mit Experten/innen sachkundig zu machen in Bezug auf den Vorteil der folgenden Möglichkeiten: 1. SARS-CoV-2-qPCR für den direkten Erregernachweis und hoher Spezifität durch Erfassung von 3 Zielgenen anzuerkennen. 2. SARS-CoV-2 Antikörpernachweis (IgG und IgM) zur Sicherung einer vorausgegangenen bzw. aktuellen COVID-19 Infektion. 3. Der Nachweis neutralisierender (schützender) Antikörper gegen SARS-CoV-2 nach vorangegangener Infektion oder Impfung, sollten für 3G anerkannt werden. 4. Zelluläre Immunität bei Nachweis SARS-CoV-2 spezifischer T-Zellen. Nachweis Erreger spezifischer T-effektor und T-Gedächtniszellen gegen SARS-CoV2 und Coronaviridae, sollten für 3G anerkannt werden.
“Für eine korrekte und bessere Einordnung des Zustandes von Personen bezüglich SARS-CoV2 könnte sich ein T-Lymphozyten-Test hervorragend eignen, um die Pandemie besser in den Griff zu bekommen”, erklärte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) stellvertretend für Erstunterzeichner Josef Unterholzner (Enzian). “Die Abwehr von Viren erfolgt nicht nur über Antikörper. Auch das zelluläre Immunsystem hat einen wesentlichen Anteil daran.” In anderen Ländern gelte ein solcher Nachweis bereits. Für Südtirol bräuchte es ein Staatsgesetz. Unter den Suspendierten im Gesundheitswesen seien auch viele Genesene, und die fehlten derzeit schmerzlich. Knoll bat LR Widmann auch, zu erheben, wie viele unter den Covid-Patienten Genesene seien.
Einige Begriffe im Antrag seien nicht korrekt, erklärte Franz Ploner (Team K), etwa zur zellulären Immunität. Diese in die Testroutine aufzunehmen, sei aus technischen und finanziellen Gründen nicht möglich, höchstens im Forschungsbereich.
Er habe schon seit geraumer Zeit die Anerkennung der Antikörpertests gefordert, erklärte Andreas Leiter Reber (Freiheitliche). Da Südtirol dies nicht autonom verfügen könne, müsse der Staat dies regeln. Trotzdem könne das Land die Antikörpertests in seine Strategie einbinden. Wenn es Daten dazu gebe, müssten sie auch veröffentlicht werden.
Peter Faistnauer (Perspektiven Für Südtirol) wies auf zwei unterschiedliche Aussagen in Fachzeitschriften hin. Laut israelischem Ärzteblatt schütze die Genesung, laut amerikanischem Ärzteblatt die Impfung besser. Vor diesem Hintergrund sollte man auch die Antikörperschiene fahren.
Wie man aus dieser Pandemie komme, müsse die erste Sorge sein, meinte Jasmin Ladurner (SVP). Die Wissenschaft sei hier klar. Sie bekomme Zweifel, wenn der Erstunterzeichner des Antrags in Bozen eine Tagung mit Impfgegnern organisiere.
LR Thomas Widmann verwies auf die Ausführungen von Franz Ploner, der die Sache bereits gut erklärt habe. Es gebe viele Faktoren, die für den Nachweis der Immunität nötig seien, es gebe aber keine Studie, die klar den Antikörpernachweis als Beweis empfehlen. Er selbst sei vierzig Tage lang an Covid erkrankt gewesen, habe aber weit weniger Antikörper gehabt als sein Sohn, der gleichzeitig infiziert wurde.
In Österreich sei der Nachweis zugelassen, erwiderte Sven Knoll. Ein Labor in Osttirol biete auch den T-Zellen-Nachweis an. In Österreich seien 44 Prozent der Hospitalisierten zweifach geimpft, und das mache Sorgen. Wenn man auch die Zahlen der Genesenen hätte, die hospitalisiert wurden, könnte man einen Trend erkennen.
Der Antrag wurde in Abstimmungen zu den einzelnen Punkten mehrheitlich abgelehnt.
Begehrensantrag Nr. 31/21: Impfen wirkt! Die erreichte Impfquote in Italien ermöglicht eine Rückkehr zur Normalität, der Green Pass kann in Pension gehen (eingebracht von den Abg. Ploner F., Köllensperger, Ploner A. und Rieder am 22.10.2021).
Die Zahlen hätten sich in den letzten Wochen dramatisch verändert, erklärte Franz Ploner (Team K), aus Gründen des Verantwortungsbewusstseins ziehe er den Antrag zurück.
Beschlussantrag Nr. 497/21: Generalüberholung der landwirtschaftlichen Subventionspolitik (eingebracht vom Abg. Faistnauer am 22.10.2021). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, 1. Die verschiedenen Abteilungen der Öffentlichen Hand, der Universität Bozen, der Forschungseinrichtungen wie EURAC und Versuchszentrum Laimburg sowie die Experten der fachlich kompetenten Organisationen wie Verbraucherzentrale und Dachverbandes für Natur und Umweltschutz an einen Tisch zu bringen und gemeinsam im Sinne des Green Deal gezielte Förderprogramme für eine nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung und ländliche Entwicklung zu erarbeiten: a) Subventionen noch stärker an bestimmte, dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftung Methoden zu koppeln; b) vermehrt Maßnahmen zur Förderung biologischer Landwirtschaft vorzusehen; c) verstärkt Maßnahmen zur Förderung und zum Schutz der Biodiversität vorzusehen; d) Förderung regionaler Kreisläufe weiter auszubauen; 2. Veränderungen bestehender Strukturen zu veranlassen: a) Ämter und Institutionen auf neue Schwerpunkte auszurichten; 3. Die Konsumenten mit geeigneten Aktionen vermehrt sensibilisieren, welchen Mehrwert Südtirols Landwirtschaft erbringt, und welche Kraftanstrengungen im Hinblick der europäischen Ziele, innerhalb 2030 mind. 25 % der Anbaufläche ökologisch zu produzieren, auch hierzulande notwendig sind; 4. Förderungen nur mehr für jene landwirtschaftlichen Genossenschaften vorzusehen, welche die Produkte der biologisch wirtschaftenden Mitgliedsbetriebe auch als Bioprodukte verarbeiten und vermarkten (neue Fassung des Einbringers, A.d.R.).
“Derzeit sind landwirtschaftliche Fördermaßnahmen (nicht nur) in Südtirol hauptsächlich auf Großbetriebe zugeschnitten”, erklärte Peter Faistnauer (Perspektiven Für Südtirol). “Jahrzehntelang hat die EU eine Politik vorangetrieben, in der Landwirte überwiegend pauschal Gelder erhielten: Je größer ein Betrieb, desto mehr Förderung bekam er. Mit gravierenden Folgen: Höfe sterben, rasanter Verlust der Artenvielfalt, Klimaproblematik. Diese alles ist bedenklich, die Kritik an intensiver Landwirtschaft berechtigt, beispielsweise der Einsatz von Pestiziden und mineralischem Dünger. Die Umweltproblematik ist erkannt. Als zukunftsweisende Modelle gelten extensive und biologische Landwirtschaft. Auf EU-Ebene ist ein Umdenken bereits erkennbar.”
Es gebe keinen Sektor, der so stark von der Förderung abhänge wie die Landwirtschaft, meinte Hanspeter Staffler (Grüne). Nach dem Krieg sei die Landwirtschaft schwach gewesen und sei dann von den Staaten und der EU unterstützt worden, auch um auf dem internationalen Markt zu bestehen. Die Südtiroler Landwirtschaft werde stark aus dem Landeshaushalt finanziert, aber das Land müsse sich nun den neuen EU-Vorgaben für eine ökologischere Landwirtschaft anpassen. Daher würden die Grünen den Antrag unterstützen.
Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) vermisste in dieser Diskussion den Bezug auf die landwirtschaftlichen Produkte und ihre Preise. Von den derzeitigen Lebensmittelpreisen könne die Landwirtschaft nicht leben. Alle wollten gern billige Lebensmittel, das passe nicht mit der Forderung nach Qualität zusammen.
Seit den Neunzigern diskutiere man, wie man den Fortbestand unserer Höfe sichern könne, erklärte Franz Locher (SVP). Südtirols kleinstrukturierte Landwirtschaft könne nicht mit den großen Flächenbetrieben mithalten. Südtirols Landwirtschaftsbetriebe leisteten auch Landschaftsschutz, und sie stellten hochwertige Produkte her, die auch im oberitalienischen Raum wegen ihrer Qualität einen guten Ruf hätten. Ohne Unterstützung würden in Südtirol viele Betriebe schließen. Er habe kein Problem damit, 25 Prozent der Fläche auf Bio umzustellen, aber die Nachfrage stoße an die Grenze, das sehe man bei der Milchwirtschaft.
LR Arnold Schuler forderte dazu auf, sich einmal mit dem Wert der Lebensmittel auseinanderzusetzen. Deutschland sei nicht mehr imstande, seinen Lebensmittelbedarf selbst abzudecken, Italien noch weniger. Es sei ein großer Unterschied zwischen dem, was das Produkt im Laden koste und was der Bauer dafür bekomme. Um einen Menschen einen Tag zu ernähren, bekomme der Milchbauer 1 Euro, der Hühnerbauer 4 Cent, der Getreidebauer 15 Cent – ein Hungerlohn für Lebensmittel. Er halte wenig von Prozentsätzen, wenn es um die Umwidmung von Flächen gehe, wenn es um ökologischen Umbau gehe, müsste man von 100 Prozent sprechen. Wenn das Kriterium für Bio der Verzicht auf chemisch-synthetische Mittel und auf mineralische Mittel, hätten wir schon 85 Prozent Biolandwirtschaft. Viele der im Antrag geforderten Punkte seien bereits in Umsetzung, vor allem jene zu Ökologisierung und Nachhaltigkeit. Der Antrag sei obsolet.
Peter Faistnauer wies auf Punkt 4 hin, der sicher noch nicht umgesetzt sei: Es sei nicht richtig, wenn eine Genossenschaft gefördert werde, die nicht die Bioprodukte der Mitglieder als solche verarbeite und vermarkte. Daher beantragte er eine getrennte Abstimmung zu allen Punkten.
Der Antrag wurde mit Abstimmungen zu den einzelnen Punkten mehrheitlich abgelehnt.
Anschließend wurde der Beschlussantrag Nr. 498/21: Strombonus – was nun? von Einbringer Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung) vorgestellt.
Die Arbeiten werden morgen wieder aufgenommen.