Von: ka
Bozen – Der Südtiroler Landtag beschäftigte sich am Dienstag mit dem Gesetzentwurf zur Direkten Demokratie.
Art. 9 regelt Sammlung und Hinterlegung der Unterschriften.
Walter Blaas bezeichnete den Änderungsantrag von Otto von Dellemann, mit dem die Unterschriftenhürde von 13.000 eingeführt wird, als geschickten Schachzug. Er merkte an, dass bei der Abgabe der Unterschrift keine Ausweisnummer vermerkt wird. Paul Köllensperger forderte, dass die Unterschriftensammlung innerhalb von sechs Monaten erfolgen muss (was auch im Dellemann-Antrag steht). Er kritisierte die Erhöhung der Unterschriftenhürde. Eine weitere Einschränkung sei die Beschränkung der Beglaubigung auf die Wohnsitzgemeinde. Er forderte schließlich, dass die Unterschriftensammlung digital durchgeführt werden könne, das sei auf EU-Ebene bereits Standard. Andreas Pöder hielt den Änderungsantrag von Dellemanns für unzulässig, weil es eigentlich ein Zusatzartikel sei. Mit dieser Änderung werde die direkte Demokratie geköpft, die Bürger würden hintergangen. Der Antrag sei zulässig, weil es im Artikel um die Unterschriftensammlung gehe, erklärte Präsident Roberto Bizzo. Myriam Atz Tammerle forderte die Streichung der Bestimmung, wonach die Beglaubigung durch die Gemeinde nur in der Gemeinde erfolgen dürfe, in der man in den Wählerlisten eingetragen sei. Sie kritisierte der Erhöhung der Unterschriftenhürde auf 13.000, das sei weit entfernt von dem, was die Bevölkerung wolle und was mit ihr bei der Erstellung des Entwurfs ausgemacht worden sei. Tamara Oberhofer forderte die Angabe einer Ausweisnummer, damit werde der Spielraum für Schummeleien kleiner. Sie bedauerte die Erhöhung der Unterschriftenhürde auf 13.000. Brigitte Foppa fand es unkollegial, wenn man Änderungsanträge von Kollegen missbrauche (Dellemanns Antrag ist ein Ersetzungsantrag zu einem Änderungsantrag Köllenspergers, A.d.R.) Man sei sich in der Arbeitsgruppe einig gewesen, dass man die direkte Demokratie erweitern möchte. Nun aber wolle die SVP die Hürde wieder erhöhen. Es werde nichts nützen – wer sein Anliegen ernst nehme, werde auch die 13.000 Unterschriften einholen. Riccardo Dello Sbarba kritisierte von Dellemann, der keinen seiner Anträge erläutere. Der Änderungsantrag von Dellemanns sei jedenfalls unzulässig, weil man mit einem Änderungsantrag zu einem Änderungsantrag nicht ein neues Argument einführen könne – mit dieser Begründung habe Bizzo beim Urbanistikgesetz zwei Anträge der Grünen abgelehnt. Eine Hürde von 13.000 Unterschriften sei nur vertretbar, wenn man die digitale Unterschriftensammlung zulasse. Magdalena Amhof hätte eigentlich auch lieber die 8.000-er Hürde gesehen, aber ein Landtag lebe von Mehrheitsbildungen und sei von Kompromissen abhängig. Es sei die einzige Möglichkeit gewesen, um dieses Gesetz durchzubekommen. In der Arbeitsgruppe habe man sich lange über die digitale Unterschriftensammlung unterhalten, aber es fehlten die digitalen Werkzeuge dazu und es fehle die Zeit, sie jetzt noch zu schaffen. Die SVP habe kein Verfahren gewollt und das sollte sie auch zugeben, erklärte Sven Knoll. Daher sei er auch dagegen, die Ausweisnummer abzuverlangen. Er halte den Antrag von Dellemanns ebenfalls für unzulässig. Der Artikel mit den 8.000 Unterschriften sei abgelehnt worden, und nun wolle man mit einer Änderung zu einem anderen Artikel wieder eine Hürde, eine andere, einführen. Das sei unzulässig, auch wenn es vom Präsidenten gedeckt werde. Sigmar Stocker verteidigte die Abgabe der Ausweisnummer, ansonsten könne man leicht für andere unterschreiben. Präs. Roberto Bizzo bezeichnete den Antrag von Dellemanns erneut als zulässig. Damit sei auch eine sinnvolle Korrektur vorgenommen worden, denn die Zahl der Unterschriften gehöre vom Inhalt her zu Art. 9 und nicht zu Art. 3.
Der Antrag von Dellemanns (13.000 Unterschriften) wurde mit 17 Ja und 14 Nein angenommen. Die anderen Anträge wurden abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 15 Ja, 10 Nein und 4 Enthaltungen genehmigt.
Art. 10 betrifft die Überprüfung der Durchführbarkeit und wurde ohne Änderungen mit 19 Ja und 10 Enthaltungen genehmigt.
Art. 11 zu den Fristen wurde ohne Debatte genehmigt, ebenso Art. 12 zur Gültigkeit der Abstimmung.
Art. 13 betrifft das bestätigende Referendum.
Paul Köllensperger forderte, dass der Antrag von mindestens 30 Promotoren eingereicht und vom Präsidium binnen 30 Tagen geprüft werden muss. Auch Myriam Atz Tammerle forderte die 30-Tage-Frist. Außerdem sollten auch Landesgesetze einer Abstimmung unterzogen werden können, die mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet wurden. Tamara Oberhofer forderte die Streichung des Artikels. Die Anträge wurden abgelehnt.
Oswald Schiefer forderte die Streichung der Bestimmung zur Volksabstimmungsinitiative durch Abgeordnete, was angenommen wurde.
Der Artikel wurde mit 19 Ja, 3 Nein und 6 Enthaltungen genehmigt.
Art. 14 betrifft die Volksbefragung über Beschlüsse der Landesregierung.
Otto von Dellemann forderte die Streichung des Artikels. Paul Köllensperger wollte auch die Verwaltungsmaßnahmen mit einbeziehen. Myriam Atz Tammerle forderte die Senkung der Unterschriftenhürde von 5.000 auf 8.000. Brigitte Foppa bedauerte, dass die Mehrheit den Artikel versenken wolle, daran habe die Arbeitsgruppe sehr lange gearbeitet. Man habe jede Menge Einschränkungen eingebaut, um die Arbeit der Landesregierung nicht zu behindern.
Der Streichungsantrag von Dellemanns wurde mit 15 Ja, 7 Nein und 3 Enthaltungen angenommen.
Art. 15 betrifft die Voraussetzungen für die Volksbegehren.
Paul Köllensperger schlug eine Senkung der Unterschriftenhürde auf 5.000 vor, was abgelehnt wurde.
Der Artikel wurde mit 19 Ja, 6 Nein und 4 Enthaltungen genehmigt.
Art. 16 betrifft den Einleitungsantrag.
Auf diesem brauche nicht der ganze Gesetzestext abgedruckt sein, forderte Köllensperger, fand aber keine Mehrheit dafür.
Der Artikel wurde mit 19 Ja, 2 Nein und 8 Enthaltungen genehmigt.
Art. 17 betrifft Sammlung und Hinterlegung von Unterschriften.
Paul Köllensperger und Myriam Atz Tammerle forderten Erleichterungen, Tamara Oberhofer die Angabe der Ausweisnummer. Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 19 Ja und 6 Enthaltungen genehmigt.
Art. 18 betrifft die Überprüfung der Zulässigkeit.
Paul Köllensperger forderte die Zählung der Unterschriften binnen 30 Tagen und die Einhaltung der Frist von sechs Monaten für die Unterschriftensammlung. Auch Myriam Atz Tammerle forderte dieselbe Frist. Die Anträge wurden abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 18 Ja und 9 Enthaltungen genehmigt.
Art. 19 betrifft den Bürgerrat.
Paul Köllensperger schlug eine genauere Benennung der Aufgaben vor. Der Antrag wurde abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 22 Ja, 2 Nein und 4 Enthaltungen genehmigt.
Art. 20 regelt den Bürgerratsprozess.
Paul Köllensperger forderte eine Amtsdauer von sechs Monaten, was abgelehnt wurde.
Alessandro Urzì kritisierte die Bezugnahme auf die Objektivität, was wenig glaubwürdig sei. Auch die Planung durch das Büro für politische Bildung habe einen schlechten Beigeschmack, es klinge nach DDR. Der Bürgerrat habe keinen Sinn und nur Kosten.
Die Debatte wird morgen fortgesetzt.