Offener Brief

Private Helikopterflüge: Benedikter fordert Maßnahmen

Montag, 08. Juni 2026 | 12:16 Uhr

Von: mk

Bozen – Am 6. Mai hat Landeshauptmann Arno Kompatscher angekündigt, dank neuer Kompetenzen im Bereich Umwelt- und Lärmschutz nach der Autonomiereform, auch gegen die private Hubschrauberflüge direkt eingreifen zu wollen. Der Bozner Gemeinderat der Grünen, Rudi Benedikter, nimmt den Landeshauptmann nun beim Wort. In einem offenen Brief fordert er nun konkrete Maßnahmen. Wörtlich heißt es in dem Brief:

Nun haben Sie – d.h Landesregierung und Landtag – tatsächlich alle notwendigen rechtlichen Instrumente dazu in der Hand und könnten dank der Autonomiereform diese Hubschrauberplage aus Umwelt-, Lärm-, und Landschaftsschutz-Gründen beenden.

Ich schreibe Ihnen dies nicht nur, weil diese Helikopterflüge eine allgemeine und landesweit empfundene Belastung sind und ein Ärgernis darstellen, sondern auch deshalb, weil diese Flüge speziell auch Bozens Nachbargemeinden betreffen (Ritten-Jenesien-Eppan) – mit der Landeshauptstadt mitten drin!

Daher diese kurze Expertise:

Nun hat das Land die Kompetenz, unter dem Titel des Lärmschutzes die EU-Richtlinie  2002/49 vom 25.Juni 2002 (Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) direkt umzusetzen und das bestehende Landes-Lärmschutzgesetz  im Sinne dieser Richtlinie zu verschärfen und zwar  ohne weitere Vorgaben des Staates beachten zu müssen.

Die Regeln:

1. EU -Artikel 3: Luftverkehr ist „Umgebungslärm“;

EU-Art. 7 und 8: „Die Mitgliedstaaten“ – jetzt: die Autonome Provinz Bozen – „sorgen für die Ausarbeitung strategischer Lärmkarten und entsprechender Aktionspläne zur Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms“;

EU-Art. 11:  Und zwar insbesondere „zum Schutz von ruhigen Gebieten auf dem Land“.

Hier kommt nun die neue, ausschließliche Landeskompetenz im Bereich Umweltschutz ins Spiel:

Das geltende Südtiroler Lärmschutzgesetz (LG vom 5.12.2012, Nr.20 „Bestimmungen zur Lärmbelastung“ ) überträgt heute schon der Landesregierung die Aufgabe der „Akustischen Klassifizierung von Straßen, Eisenbahn und Flugplätzen“.

Art.7, Abs. 4 lautet: „Die Landesregierung legt (….) die Flug- und Hubschrauberlandeplätze fest, welche den Bestimmungen laut Abs.3 unterliegen“

Art. 7, Abs. 3:: „Auf die Ausarbeitung von strategischen Lärmkarten und Aktionsplänen werden die einschlägigen (staatlichen) und europäischen Rechtsvorschriften angewandt.

Entscheidend ist also: Nach der Autonomiereform (Art. 8, 1°/29bis) ist die Standortbestimmung von Hubschrauberlandeplätzen auf Landesgebiet nicht mehr staatlichen Normen oder den Regeln der Luftfahrtbehörde ENAC untergeordnet. Die ENAC-Regeln gelten weiter eben nur für jene „eliporti“ oder „aviosuperfici“, die vom Land ausdrücklich festgelegt werden.

Auf Basis dieser speziellen Rechtslage  (EU-Richtline & Lärmschutzgesetz), und zusätzlich gestützt auf die Gesamtheit der geltenden  Landschaftsschutz- ,Raumordnungs und Umweltschutzgesetzte, inklusive der UVP-Normen, des Landes Südtirol kann die Landesregierung autonom die Standorte möglicher Hubschrauberlandeplätze festlegen, bzw. heute genutzte Landeplätze verbieten – dies insbesondere „zum Schutz von ruhigen Gebieten auf dem Land“. Und die Gemeinden wiederum können aus Gründen des Lärmschutzes dem Land ihre Vorschläge unterbreiten.

Ich bin überzeugt, Herr Landeshauptmann, dass Sie und die Landesregierung mit dieser Rechtslage bestens vertraut sind und dass Ihre Experten bereits an einer Lösung arbeiten. Mit meinem Schreiben dränge ich auf eine baldige und möglichst strenge Umsetzung Ihrer eingangs zitierten Ankündigung.

Bezirk: Bozen

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