Von: mk
Bozen – Der Sonderausschuss zur Überprüfung der Anträge auf Abänderung des Autonomiestatutes (Sonderausschuss gemäß Art. 108-bis und Art. 108-ter der Geschäftsordnung) hat heute die Professoren Francesco Palermo und Gianfranco Postal sowie Senator Meinhard Durnwalder zum Antrag auf Abänderung des Sonderstatuts für Trentino-Südtirol Nr. 1/XVI gehört.
Dies betrifft die Einführung eines neuen Artikels, durch welchen Mittelzuweisungen des Staates aufgrund von außerordentlichen Ereignissen, wie es beispielsweise die Corona-Pandemie eines war, bei Naturkatastrophen sowie zur Erreichung von strategischen Zielen des Staates (inkludiert sind hier auch die Pnrr-Gelder) an die autonomen Provinzen und die Gebietskörperschaften auf Landesgebiet vereinfacht werden. Im Trentiner Landtag wurde der Artikel einstimmig genehmigt. Abgestimmt war dort laut Art. 103 geworden.
„Alle drei angehörten Experten haben unterstrichen“, berichtete Ausschussvorsitzende Magdalena Amhof, „dass bei Änderungen des Autonomiestatuts stets große Vorsicht walten zu lassen ist, insbesondere wenn diese laut Art. 103 erfolgen“. Denn Art. 103 sehe nicht das Einvernehmen zwischen den beiden Regierungen – also Land und Staat – vor. „Doch das Einvernehmen ist eine stärkere Sicherheit“, erklärt Amhof weiter. „Da es bei dem neuen Artikel um eine finanztechnische Änderung geht, sieht das Autonomiestatut eigentlich ein anderes Verfahren vor – und zwar jenes laut Art. 104, welcher das Einvernehmen vorsieht.“
Zudem hätten die Experten auch inhaltliche Verbesserungsvorschläge gemacht, etwa in einigen Bereichen offenere Formulierungen, in anderen genauere. „Diese Vorschläge werden die Experten noch verschriftlichen und uns zukommen lassen“, so Amhof.