Von: mk
Bozen/Rom – Das italienische Kabinett hat Mittwochabend grünes Licht für Südtirols neue Durchführungsbestimmung zum sogenannten “flexiblen” Proporz für wesentliche Dienste des Staates gegeben. Auf diese Weise kann das Personal eingestellt werden, das notwendig ist, um den Südtiroler Bürgern die wesentlichen öffentlichen Dienste zu garantieren. Dabei handelt es sich um eine Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut, wie der Ministerrat mitteilte.
Die von der Südtiroler Landesregierung auf den Weg gebrachte Durchführungsbestimmung ermöglicht es dem Staat, Stellen bei Post, Zoll und Agentur der Einnahmen in Abweichung vom Proporz zu besetzen, um den Dienst aufrechtzuerhalten. Allerdings gilt das nur, wenn keine deutsche Bewerber nachgewiesen sind. Es darf sich nur um befristete Arbeitsverhältnisse handeln, und die Betroffenen müssen über den Zweisprachigkeitsnachweis verfügen.
“Auf diese Weise wird es möglich sein, das notwendige Personal einzustellen, um die grundlegenden öffentlichen Dienstleistungen für die Bürger Südtirols sicherzustellen. Das ist eine Forderung Südtirols, die endgültige Zustimmung findet”, erklärte Regionenminister Roberto Calderoli nach der Ministerratssitzung. So setze sich das Engagement der Regierung fort, den Anliegen der Regionen Gehör zu schenken und sie aufzugreifen – “zum Wohle der Bürger und der Dienstleistungen, die ihnen garantiert werden müssen.”
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