Von: Ivd
Bozen – Ein in der römischen Abgeordnetenkammer eingebrachter Gesetzesentwurf zu neuen Friedhofsbeschränkungen sorgt für politische Kritik. Die Südtiroler Grünen zeigen sich besonders alarmiert: Senatorin Aurora Floridia sieht in dem Vorschlag eine potenziell problematische Nähe zu einem lokalen Streitfall in Costermano sul Garda.
Der Entwurf der Forza-Italia-Fraktion sieht vor, die gesetzlich festgelegte Pufferzone um militärische Kriegsfriedhöfe – derzeit 200 Meter – deutlich zu verkleinern. Floridia spricht von einem „Gesetzentwurf, der so spezifisch und überschneidend mit dem Fall von Costermano ist, dass sehr ernste Fragen aufgeworfen werden“.
In der Gemeinde am Gardasee war Bürgermeister Stefano Passarini – ebenfalls Forza Italia – über Monate hinweg in einen öffentlich ausgetragenen Konflikt geraten. Grund war die Anwendung eben jener 200-Meter-Grenze um den deutschen Soldatenfriedhof, in dessen unmittelbarer Nähe Passarini eine private Villa errichtet hat. Die Senatorin warnt: „Es wäre sehr ernst, wenn ein nationales Gesetz auch nur die persönlichen Bedürfnisse eines lokalen Verwaltungsbeamten berühren würde.“
Gericht bestätigte bestehende Regeln eindeutig
Das Regionalverwaltungsgericht hatte die geltenden Abstandsregeln für den Friedhof von Costermano in einem rechtskräftigen Urteil bestätigt. Dennoch argumentiert Passarini – etwa auf Social Media –, eine Änderung des Gesetzes sei notwendig, um den Wert der betroffenen Immobilien „wiederherzustellen“. Floridia stellt die Frage, warum überhaupt gebaut wurde, obwohl die Vorgaben seit jeher klar seien.
Kritik über den Einzelfall hinaus
Floridia sieht zudem grundlegende Mängel im Gesetzestext. Die Unterscheidung zwischen bestehenden und neuen Friedhöfen sei nicht eindeutig formuliert und könne zu widersprüchlichen Auswirkungen auf Hygiene, Sicherheit und Denkmalschutz führen.
Auch die geplante Erhöhung der zulässigen baulichen Ausnutzung – von derzeit zehn auf zwanzig Prozent – könnte sich aus ihrer Sicht zu einer „realen Gebäudespekulation in sensiblen Bereichen“ entwickeln. Gesetzgebung müsse ausgewogen sein, so die Senatorin: Sie müsse öffentliche Interessen, Gesundheits- und Umweltschutz sowie die Würde von Friedhöfen sicherstellen – und „nicht bestimmte Interessen bevorzugen“.
Der Entwurf hat damit bereits vor seiner eventuellen Behandlung im Parlament eine breite Diskussion eröffnet – und die Sorge, ein Gesetz könne zu stark auf einen einzelnen lokalen Fall zugeschnitten sein.




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