Von: bba
Bozen – Die Durchführungsverordnung zum Gesetz Raum und Landschaft ist da: Die Landesregierung hat die urbanistischen Standards der Zukunft festgelegt.
Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer brachte in der jüngsten Sitzung der Landesregierung die Durchführungsverordnung “Mindeststandards für die Ausstattung öffentlicher Räume von Allgemeininteresse und privater Räume von öffentlichem Interesse, sowie Kriterien zur Bestimmung landwirtschaftlicher Betriebe” ein, die zur Umsetzung des neuen Gesetzes Raum und Landschaft (9/2018) vorgesehen war. “Das Gesetz gibt den Gemeinden einerseits viele Zuständigkeiten, andererseits gibt das Land mit diesen Standards Richtwerte, mit denen Gemeinden eine nachhaltige Entwicklung planen können”, sagt Landesrätin Hochgruber Kuenzer.
Wichtig ist diese Durchführungsverordnung deshalb, weil darin die Grundsätze für die Raumentwicklung landesweit festgehalten sind. Einige davon konnten vom Lerop (Landesentwicklungs- und Raumordnungsplan) übernommen werden, andere Grundsätze sind hingegen aus aktuellen Erfordernissen zum neuen urbanistischen Standard für die Zukunft erklärt worden.
Die Ansätze dafür sind bereits in Artikel 2 des Landesgesetzes festgehalten und sollen gewährleisten, dass die Bevölkerung eine hohe Lebens- und eine hohe Arbeitsqualität erfährt, dass die Raumentwicklung in der Stadt und im ländlichen Raum sozial und zugleich wirtschaftlich attraktiv erfolgen kann, dass freie Räume als Ressourcen be- und auch aufgewertet werden und auch die Mobilität wird lokal neu gestaltet.
Richtwerte für Gemeinden
Die Gemeinden erhalten auch Richtwerte, um die Kriterien für Planungen auf ein nachvollziehbares Fundament zu stellen. Wie bisher werden pro Einwohner 100 Kubikmeter Baumasse als Mindeststandard fürs Wohnen festgelegt. Mit dieser Raumeinheit werden die Gemeinden ihren Bestand und den zukünftigen Bedarf an Kubatur für das Wohnen bemessen. Es gibt weitere Kriterien für Dienstleistungen, für Einrichtungen wie Kindergärten, Spielplätze, Sportanlagen u.a.
Jede einzelne Gemeinde ist darüber hinaus mit anderen Gemeinden und mit landesweiten Strukturen verflochten: Sozialdienste, Oberschulen, Krankenhäuser u.a. sind übergemeindlich organisiert, auf Bezirksebene oder auf Landesebene. “Die Entwicklung der Gemeinden lässt sich dann gut planen, wenn alle Lebensbereiche einfließen”, so Landesrätin Hochgruber Kuenzer.
Umgang mit dem öffentlichen Freiraum
Ein Paradigmenwechsel wird im Umgang mit dem öffentlichen Freiraum eingeleitet. Bei der Planung der Siedlungsräume gilt es für die Gemeinden zu allererst, Freiräume und Grünflächen zu erfassen. Die freien Flächen erhalten gezielt als Raum der Begegnung eine wichtige soziale Rolle.
Sie stehen einerseits für die Lebensqualität der Bewohner im Ort, sie sind andererseits auch Lebensräume für unzählige Arten aus Fauna und Flora: Blumen und Pflanzen – und nicht mehr Rasen – sollen artenreich an Straßenrändern, auf Spielplätzen, in Freizeitparks und Gärten des öffentlichen Grüns ausgesät werden. Zusätzlich gilt es, im Gemeindegebiet Nistplätze zu schaffen und Feuchtflächen als naturnahe Rückzugsgebiete für heimische Tier- und Pflanzenarten.
Auf Artenvielfalt wurde in Siedlungsgebieten bislang wenig geachtet, mit diesen Maßnahmen wird nun das Bewusstsein dafür bei der Bevölkerung erhöht. “Nachdem Südtirol ein Land der Artenvielfalt ist, werden so auch seine Gemeinden Orte der Artenvielfalt”, fasst Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer zusammen.
Standards für die Mobilität
Ebenso einen neuen Ansatz verfolgt die Landesrätin für Raumentwicklung bei den Standards für die Mobilität. Die Bedürfnisse “mobil zu sein” erhalten den Vorrang – nicht die Infrastrukturen. Die Gemeinden haben dafür das Mobilsein ihrer Bürger und Gäste sowie den Mobilitätsbedarf für Warenlieferungen zu bemessen: Wer muss wann wofür wie oft wohin?
Abstände zwischen Wohngebieten und beispielsweise Kinderspielplätzen werden künftig in Gehminuten berechnet. Genauso sollen für Radfahrer an strategisch wichtigen Orten Fahrradparkplätze eingerichtet werden. Erreichbarkeit als Kriterium der kommunalen Mobilität ist mit diesem Beschluss der Landesregierung Voraussetzung des neuen Gemeindeentwicklungsprogramms.
Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider begrüßt diese Maßnahmen und sagt: “Dass die Mobilität bei der Ausweisung neuer Zonen bereits mitgeplant werden muss, ist ein großer Schritt für die Mobilität in unserem Land, durch die Planungsinstrumente die Lebensqualität unserer Ortschaften zu verbessern.” Die Prinzipien dabei seien: Verkehr vermeiden, kurze Wege und sanfte Mobilitätsformen fördern. Verkehrsplaner vor Ort können am besten komfortable, sichere und bequeme Wege zur Schule, zu den Dorfläden und nach Hause mitdenken und vorausplanen, ist Landesrat Alfreider überzeugt.
Das Fazit der zuständigen Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer zur Durchführungsverordnung: “Freie Räume erhalten ein größeres Gewicht, Mobilität gilt es neu zu denken, so wird die Lebensqualität erhöht.”