Von: mk
Bozen – Der LGE Nr. 63/2020, “Änderungen zum Landesgesetz Raum und Landschaft” möchte dem neuen Raumordnungsgesetz 51 Änderungen an 34 Artikeln aufdrücken. Darauf machten die Grünen im Rahmen einer Pressekonferenz aufmerksam.
Diese Woche wird der Gesetzentwurf im Plenum des Landtags behandelt. Somit hat der ursprüngliche Text des „Raum und Landschaft“-Gesetzes insgesamt 407 Änderungen von 107 Artikeln in nur zwei Jahren erfahren. „Ein trauriger Rekord für ein Gesetz, das ursprünglich Ordnung und Transparenz bringen sollte!“, erklären die Grünen.
Eine Analyse des Gesetzentwurfes verfasste Riccardo Dello Sbarba der Grünen Fraktion in Form eines Minderheitenberichtes. Dies sind die wichtigsten Punkte im Wortlaut:
• Gemeindekommissionen für Raum und Landschaft: Eine Frau allein reicht nicht. Das geltende Gesetz sieht einen Frauenanteil von mindestens einem Drittel vor, aber ein im Gesetzgebungsausschuss angenommener Änderungsantrag besagt, dass die Anwesenheit einer Frau genügt. Ein Skandal für jedes auch nur halbwegs zivilisierte Land! In der Aula werden wir auf die Wiederherstellung einer “ausgewogenen Geschlechtervertretung” pochen.• Nicht-nachhaltiger Tourismus. Die Verpflichtung der Gemeinden, in ihren Tourismusentwicklungskonzepten eine Festlegung der Höchstbettenzahl anzugeben, wird gestrichen. Im Jahr 2018 wurden auf Landesebene alle Höchstgrenzen abgeschafft – jedoch blieb zumindest dieses Gegengewicht auf kommunaler Ebene, das die Beseitigung aller Schranken auf Landesebene ausgleichen sollte. Daran muss festgehalten werden!
• Die Gemeindeplanung wird umgangen. Die Möglichkeit, die Landschaft zu gestalten, ohne die Erstellung eines „Gemeindeentwicklungsplanes“ und ohne die Bürgerinnen und Bürger daran zu beteiligen – was die beiden großen Neuerungen des Gesetzes waren – wird erweitert. Zu den derzeitigen Abkürzungen kommen noch weitere hinzu: Ohne Gemeindeentwicklungsplan oder Bürgerbeteiligung wird eine Gemeinde nicht nur in der Lage sein, die Genehmigung neuer Baugebiete zu beantragen, sondern auch neue Infrastrukturen zu errichten sowie Bauvorschriften und Flächenwidmung innerhalb und außerhalb des Siedlungsgebiets zu verändern. Zurück also zur alten Methode “Bauleitplanänderung”! Im Plenum werden wir versuchen, diese Möglichkeiten einzuschränken. Darüber hinaus werden wir Landesrätin Kuenzer einen Vorschlag unterbreiten, um die Planung im letzten Moment doch noch zu retten: Nach 24 Monaten soll keine Planänderung möglich sein, wenn die Gemeinde nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, ihr Gemeindeentwicklungsprogramm vorlegt hat.
• Die von der Regierung in Rom auferlegten Verbesserungen. Gut für Landschaftsschutz und Trennung zwischen Politik und Verwaltung. Weniger gut hingegen, dass der Staat uns an bestimmte Verfassungsgrundsätze erinnern muss!
Eine Frage stellen die Grünen zur Vorgehensweise: „Kann ein solch komplexes Gesetz in einer digitalen Landtagssitzung per Videokonferenz behandelt werden? Antwort: Nein, das geht auf keinen Fall. Unter diesen Bedingungen wäre eine geordnete Diskussion von Artikeln und Änderungsanträgen unmöglich.“
Da die Genehmigung dieses Gesetzes nicht dringend ist, schlagen die Grünen vor, es nur zu behandeln, wenn der Landtag physisch zusammentreten kann.