Von: mk
Bozen – Das Gesetz Raum und Landschaft tritt wie geplant in Kraft. Die Abläufe werden bürgernah an Covid19-bedingte Verzögerungen angepasst.
Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer ist überzeugt: „Für Südtirols Landschaft, für die Gemeinden und auch für die Bürger ist es von Vorteil den Zeitpunkt für das Inkrafttretens des neuen Gesetzes für Raum und Landschaft einzuhalten.“ Mit ihren Mitarbeitern und den an den Vorbereitungen für das Gesetz involvierten Vertretern, etwa dem Gemeindenverband, hat Maria Hochgruber Kuenzer die vergangenen Wochen und Monate genutzt, um den Zeitplan und das Procedere des Inkrafttreten des Gesetzes der aktuellen Lage anzupassen.
Spurlos geht die Corona-Krise keineswegs an der Umsetzung des Gesetzes vorbei: „Wir haben zeitlich und inhaltlich unseren ursprünglichen Ablauf verändert, sodass niemand Schaden erleidet, Fristen verlängert werden und selbst die verschobenen Gemeinderatswahlen in unserem neuen Zeitplan den BürgerInnen keine zusätzlichen Problem bereiten,“ versichert Landesrätin Hochgruber Kuenzer. Alle gesetzlichen Änderungen waren von der Landesregierung genehmigt und vom Südtiroler Landtag beschlossen worden.
Fristen großzügig verlängert
Vielen Bürgerinnen und Bürgern hat Corona ihre Planung zunichte gemacht. „Wer eine Ermächtigung oder einen Baurechtstitel erworben hat, braucht aber keine Sorge haben, dass diese Fristen verfallen würden“, so Hochgruber Kuenzer.
„Welche Ermächtigung auch immer, z.B. um zu sanieren, umzubauen oder landschaftlicher Art, die ab 31. Jänner 2020 verfallen wäre, bleibt bis Jahresende gültig“, betont die Landesrätin weiter. So können Arbeiten beispielsweise auch erst im Dezember 2020 begonnen werden, ohne dass erneut um dieselbe Genehmigung angesucht werden braucht. Diese Fristenverlängerung regelt das Landesgesetz Nr. 3 vom 16. April 2020.
Veränderter Zeitplan für Genehmigungen
Eine zentrale Weiche desselben Landesgesetzes (3/2020) wurde in Artikel 8, Absatz 3 gestellt, der das Gesetz Raum und Landschaft mit folgender Formulierung abändert: „Die Verfahren für die Genehmigung von Plänen und Projekten, die bis zum 30. Juni 2020 bereits eingeleitet wurden, können gemäß den, bis dahin geltenden Bestimmungen und Verfahrensvor-schriften abgeschlossen werden.“ (Neu in Ab. 2, Art. 103 vom Landesgesetz Raum & Landschaft 9/2018)
Diese Gesetzesänderung regelt den Ablauf für raumordnerische Vorhaben bis zum Dienstag, den 30. Juni 2020. Zur Erinnerung: Es ist dies der Vortag vom Mittwoch, den 1. Juli 2020, an dem das Gesetz Raum und Landschaft in Kraft tritt.
Diese Änderung ermöglicht es den Gemeindeausschüssen, bis Ende Juni Verfahren für eingereichte Projekte einzuleiten, die auf Grundlage des auslaufenden Raumordnungsgesetzes (13/1997) bearbeitet und genehmigt werden können. Dazu zählen alle Verfahren für
- Genehmigungen von Bauleitplänen und -änderungen,
- Durchführungspläne und -änderungen,
- Änderungen zu Landschaftsplänen, z.B. grün-grün-Änderungen,
- Bauprojekte und Projekte für landschaftliche Eingriffe.
Hervorzustreichen ist: Die Einleitung eines Verfahrens bedeutet keineswegs automatisch eine Genehmigung, aber jede Entscheidung wird noch auf Grundlage des alten LG 13/1997 getroffen. „Eine Folge des geänderten Ablaufs ist, dass der Wechsel vom alten zum neuen Gesetz zeitlich gut verzahnt ist“, so die Landesrätin Hochgruber Kuenzer.
Längere Gültigkeit der Baukommissionen
Damit angesichts der veränderten Abläufe jedoch der Wechsel vom alten zum neuen Gesetz geordnet gestaltet wird, bleiben die Baukommissionen der Gemeindeverwaltungen bei Bedarf bis 6. November 2020 im Amt. Damit wird vorgesorgt, dass alle bis Ende Juni eingeleiteten Verfahren auch abgeschlossen werden. Erst danach, aber spätestens nach dem 6. November, werden die neuen Gemeindekommissionen „Raum und Landschaft“ eingesetzt.
Neuer Zeitplan für Durchführungsverordnungen (DFVO)
Einen Großteil der DFVO, mit denen das Gesetz Raum und Landschaft zu Anwendung kommt, hat die Landesregierung bereits beschlossen. Die noch ausstehenden DFVO sind gereiht worden – dies allerdings unabhängig von und bereits vor der Corona-Krise: Drei der noch ausstehenden DFVO sind ausgearbeitet und durchlaufen innerhalb Anfang Juni den Genehmigungsweg. Es handelt sich dabei um die unerlässlichen DFVO
· zur Musterbauordnung (Art21. Abs. 5),
· zu allen technischen Bestimmungen (Art. 21, Abs. 3) und
· zur Eingriffsgebühr.
Die restlichen, weniger dringlichen DFVO werden im Laufe des verbleibenden Jahres 2020 erarbeitet.
Weiterbildungen
Mit Mai 2020 starten wie geplant die Schulungen für die Freiberufler. Zur Erinnerung: 123 Mitarbeiter der Gemeinden wurden 2019 bereits in einem umfassenden Ausbildungsprogramm auf das neue Gesetz vorbereitet und haben als Servicestellenleiter diese Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Ebenso erhalten nun Freiberufler, Architekten, Landschaftsplaner, Ingenieure u.a., auf deren Kompetenz das neue Gesetz zählt, ein breites Schulungsangebot, das mit 8. Mai 2020 startet.
Für Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer besteht kein Zweifel, dass das neue Gesetz eine Wertsteigerung in Südtirols Raumentwicklung bringt: „Umso mehr, wenn sich alle Akteure zugunsten von Landschaft und Ortsplanung konstruktiv im Netzwerk einbringen.“