Tagesordnungen zum Gesetzentwurf

Raumordnungsreform: Replik von LR Theiner

Mittwoch, 23. Mai 2018 | 13:25 Uhr

Bozen – Der Landtag hat am Vormittag die Generaldebatte zum  Landesgesetzentwurf Nr. 151/18 Raum und Landschaft wieder aufgenommen und ist dann zur Artikeldebatte übergegangen.

LR Richard Theiner ging in seiner Replik auf die Reden in der gestrigen Generaldebatte ein. Er betonte, dass möglichst alle in die Erstellung des Gesetzentwurfs einbezogen wurden. Bei den Zielsetzungen sei man sich schnell einig geworden, vor allem bei der Vermeidung des Bodenverbrauchs und dem Schutz der Landschaft. Die Artikel zum Landschaftsschutz seien im Gesetzentwurf keine Marginalie, wie Heiss behaupte, einige würden sich ausschließlich damit befassen, aber die meisten würden den Landschaftsschutz mit betreffen. Mit der Zusammenlegung beider Materien in einem Gesetz erreiche man den besseren Schutz. Dass der Landschaftsschutz unter die Räder komme, sei eine bewusst verbreitete Unwahrheit. Das Ministerium, mit dem man seit Monaten die Bestimmungen abspreche, hätte nicht zugestimmt, wenn das der Fall wäre. 24,93 Prozent der Landesfläche seien absolute Schutzgebiete, dazu kämen Bannzonen und Landschaftsschutzgebiete – insgesamt über 41 Prozent stünden unter Schutz.
Natürlich werde es in den Gemeinden zu großen Diskussionen kommen, wie manche gewarnt hätten, aber die Gemeinden sollten ja darüber diskutieren, wie sich ihr Gebiet entwickeln solle. Zum Ausverkauf der Heimat, den Zimmerhofer angeprangert habe, kündigte Theiner eine Abänderung an, wodurch in Gemeinden mit über 10 Prozent Zweitwohnungsanteil alle neuen Wohnungen den Einheimischen vorbehalten würden. Pöder habe von einer Übermacht des Bauernbundes gesprochen, aber dieser habe stets offen seine Vorstellungen bekundet und man habe mit ihm wie mit anderen Vertretungen stets offen gesprochen. Es sei nicht der Bauernbund, der die Baumöglichkeit von 1.500 Kubikmetern verlangt habe. Das habe es schon gegeben. Neu sei, dass die neue Kubatur untrennbar mit der landwirtschaftlichen Tätigkeit verbunden bleiben müsse. Der beanstandete Stadelartikel werde abgeschafft. Man wolle erreichen, dass nicht mehr wie früher vor allem im landwirtschaftlichen Grün gebaut werde. Die Kommissionen in den Gemeinden erhalte eine erhebliche Aufwertung, sie seien besetzt mit Fachleuten, nicht mit Lobbyisten.

Es sei klar, dass es bei so einem weitläufigen Thema so unterschiedliche Meinungen gebe. Theiner ersuchte aber inständig, bei der Wahrheit zu bleiben und nicht wichtige Tatsachen zu unterschlagen, die im Entwurf enthalten seien. Niemand habe ein Monopol auf die Landschaft, er gehöre zu denen, die sich intensiv damit beschäftigen. Die Landschaft bleibe Priorität, aber man dürfe auch nicht die anderen Aspekte außer Acht lassen. Er habe in seinem Dorf noch erlebt, wie die jungen Leute abgewandert seien, weil es hier keine Arbeit gegeben habe. Diese Zeiten wolle man nicht mehr haben. Die Herausforderung sei, beides miteinander in Einklang zu bringen.

Tagesordnungen zum Gesetzentwurf

Als Maßnahme gegen den Ausverkauf der Heimat forderte die Süd-Tiroler Freiheit, dass in den Gemeinden, in denen mehr als 10 Prozent der Wohnungen nicht für Ansässige verwendet werden, 100 Prozent der neuen Wohnungen den Ansässigen vorbehalten werden.
Die Tagesordnung wurde von der Landesregierung angenommen.

Mit einer weiteren Tagesordnung forderte die Süd-Tiroler Freiheit, dass die Schutzhütten in Besitz des Landes den interessierten Gemeinden übertragen werden, mit der Pflicht, sie instand zu halten und zu bewirtschaften. Bernhard Zimmerhofer verwies auf das Subsidiaritätsprinzip, mit dem man erreichen könne, dass sich die Bevölkerung mit den Schutzhütten identifiziert. Viele Gemeinden würden diese Hütten liebend gerne übernehmen. Dies sei nicht möglich, antwortete, LR Christian Tommasini. Eine Übertragung sei nur für institutionelle Zwecke möglich, nicht für kommerzielle. Außerdem wäre die Erhaltung für die Gemeinden ein ziemlicher finanzieller Aufwand. Bei Hüten, die mehr eine touristische als eine Sicherheitsfunktion hätten, könne man die Gemeinden allerdings stärker einbinden.
Die Tagesordnung wurde mit 9 Ja und 19 Nein abgelehnt.

Die Freiheitlichen forderten, dass sämtliche Richtlinien und Durchführungsverordnungen zum Gesetzentwurf bis 30. Juni genehmigt werden. Zum heute geltenden Gesetz von 1997 lägen immer noch nicht alle vor, bemerkte Walter Blaas.
Die Tagesordnung wurde von der Landesregierung angenommen.

Die Freiheitlichen forderten auch, dass in der Übergangszeit bzw. bis zum Inkrafttreten des Gesetzes Vertragsurbanistik zur Errichtung von Wohnkubatur ausgeschlossen wird und künftig nur bei eindeutigem öffentlichem Interesse und unter strengen urbanistischen Parametern zugelassen wird. Bisher sei dieses Instrument oft für Spekulation missbraucht worden, meinte Ulli Mair, ein öffentliches Interesse sei erst nachträglich konstruiert worden. Die Vertragsurbanistik sei auch nicht dazu da, die Gemeindekassen aufzufüllen. Riccardo Dello Sbarba teilte das Anliegen des Antrags und verwies auf entsprechende Änderungsanträge seiner Fraktion. Leider beschränke sich die Tagesordnung auf Wohnkubatur, der Fall Benko zeige, dass es auch anderes gebe. Dies sollte bei der Abstimmung korrigiert werden. LR Richard Theiner erklärte sich mit dem Geist des Antrags einverstanden, den zweiten Teil zu den urbanistischen Parametern wolle man annehmen. Den ersten Teil des Anliegens werde man mit eigenen Regulierungen umsetzen.
Der erste Teil der Tagesordnung wurde zurückgezogen, der zweite Teil wurde von der Landesregierung angenommen.

Im Sinne einer einheitlichen Interpretation und Anwendung soll eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die mit Vertretern der Landesabteilungen, des Rates der Gemeinden und mit Fachexperten besetzt wird und den Einführungsprozess des Gesetzes fachlich betreut, forderten die Freiheitlichen mit einer weiteren Tagesordnung, die von der Landesregierung angenommen wurde.

Für jede neue Wohneinheit soll ein Grundstück von der Größe mindestens eines Parkplatzes als Garten ausgewiesen werden, forderten die Grünen. In den letzten Jahren habe der Garten eine große Bedeutung erlangt, als Beschäftigung mit Lebensmitteln, als Ausgleichsbetätigung, als Beitrag zum Klimaschutz, bemerkte Brigitte Foppa. Die Bauordnungen der Gemeinden sähen Parkplätze vor, aber keine Gärten. Oswald Schiefer wandte ein, dass viele Gartenflächen dann wieder als Parkplätze genutzt würden, wie man schon oft beobachtet habe. Er würde daher Gärten nicht allgemein vorschreiben, jeder solle sich selber arrangieren. LR Richard Theiner fand den Antrag sympathisch, wies aber darauf hin, dass im neuen Gesetz auch nichts zu den Parkplätzen vorgesehen sei. Die einzelnen Gemeinden hätten unterschiedliche Bedürfnisse und Gegebenheiten, daher wolle man das nicht allgemein vorschreiben.
Die Tagesordnung wurde mit 3 Ja, 15 Nein und 10 Enthaltungen abgelehnt.

Die Durchführungsverordnungen zum Gesetz sollten alle im Einklang mit den Prinzipien der Aufwertung der Landschaft, der Einschränkung des Bodenverbrauchs und der Vermeidung der Zersiedelung formuliert werden, forderte die 5 Sterne Bewegung.
Die Tagesordnung wurde von der Landesregierung angenommen.

Die Landesregierung solle in Absprache mit den Gemeinden Voraussetzungen und Konzepte schaffen, um die Neuversiegelung von Boden gering zu halten und versiegelten Boden zurückzugewinnen, forderte die BürgerUnion.
Die Tagesordnung wurde von der Landesregierung angenommen.

Um ein leistbares Wohnen zu bieten, solle die Landesregierung die Voraussetzungen schaffen, um den Leerstand zu erheben, um Preisbindung zum zentralen Ziel der Wohnbaupolitik zu machen und um leere Wohnungen zur Verfügung zu stellen, forderte die BürgerUnion.
Die Tagesordnung wurde von der Landesregierung angenommen.

Bis zur Erhebung der Leerstandsquote und der erschlossenen, aber unbenutzten Flächen soll kein weiterer Bodenverbrauch genehmigt werden, forderte die 5 Sterne Bewegung. Außerdem sollte Umwidmung in Baugrund für Wohnungen nur erfolgen, wenn die Leerstandsquote unterhalb eines festzulegenden Prozentsatzes bleibt, erklärte Paul Köllensperger. Riccardo Dello Sbarba stimmte dem Antrag zu, vermisste aber eine Bestimmung zur Vermittlung der leeren Wohnungen. Ansonsten würden leere Wohnungen zwar erhoben, aber weiter leer bleiben. LR Theiner wies darauf hin, dass eine Erhebung vorgesehen sei, sprach sich aber dagegen aus, vor dieser den totalen Stillstand auszurufen.
Die Tagesordnung wurde mit 7 Ja, 14 Nein und 6 Enthaltungen abgelehnt.

Die Einstufung des Entwicklungsstandes der Gemeinde  soll bis 30. Juni 2019 mit Durchführungsverordnung vorgenommen werden und dem überwiegend stark entwickelten touristischen Entwicklungsstand berücksichtigen, forderten die Grünen. Derzeit seien zu viele Gemeinden als strukturschwach eingestuft, meinte Hans Heiss, eine Anpassung der Qualifikation sei nötig. Die Einstufung sei von grundsätzlicher Bedeutung, erklärte LR Theiner, für die Förderung ebenso wie die Zulassung. Die Einstufung sei vor Monaten überarbeitet und bei der Wirtschaftsförderung bereits berücksichtigt worden.
Die Tagesordnung wurde mit 4 Ja, 16 Nein und 10 Enthaltungen abgelehnt.

Da viele Bestimmungen der Raumordnung künftig nicht mehr direkt vom Landtag beschlossen würden, sollten alle Durchführungsbestimmungen sowie deren Änderungen vorab dem Landtag übermittelt werden, forderten die Freiheitlichen. Bei so wichtigen Dingen sollte der Landtag informiert werden, meinte Walter Blaas. LR Richard Theiner erinnerte daran, dass das Thema im Gesetzgebungsausschuss besprochen wurde. Er sei dafür den Landtag zu informieren, aber das brauche man nicht zu institutionalisieren.
Die Tagesordnung wurde mit 15 Ja und 17 Nein abgelehnt.

Anschließend wurde mit 23 Ja, 8 Nein und 1 Enthaltung der Übergang zur Artikeldebatte beschlossen.

 

Artikeldebatte zur Raumordnungsreform

Erster von 106 Artikeln des Gesetzentwurfs genehmigt. Beratungen über Vorgangsweise. Keine Sitzung am Nachmittag.
Nach einer Beratung unter den Fraktionssprechern über die Redezeiten und die Behandlung der Änderungsanträge wurde mit der Artikeldebatte begonnen.

Art. 1 im  Landesgesetzentwurf Nr. 151/18 Raum und Landschaft benennt den Gegenstand des Gesetzes.
Nachdem Andreas Pöder, Paul Köllensperger und Riccardo Dello Sbarba die Aufnahme verschiedenster weiterer Gegenstände in den Artikel beantragten, verwies LR Richard Theiner auf Art. 2: Dort könne man alle Zielsetzungen unterbringen. Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 17 Ja und 13 Enthaltungen genehmigt.

Art. 2 enthält die Zielsetzungen.
Riccardo Dello Sbarba stellte die Frage, wie die Änderungsanträge behandelt werden, die auf den Ersetzungsantrag von LR Theiner (mit dem das besondere Augenmerk für Bozen wieder eingeführt wird) folgen. Laut Praxis würden diese gegenstandslos. Er schlug vor, die nachfolgenden Anträge in Änderungsanträge zum Ersetzungsantrag (“subemendamenti”) zu verwandeln, damit sie trotzdem diskutiert werden könnten. Präsident Roberto Bizzo schloss an diesem Punkt die Sitzung, damit die Fraktionen Zeit für eine Klärung haben.

Für heute Nachmittag ist keine Sitzung einberufen. Der Landtag tritt morgen um 10 Uhr wieder zusammen.

Von: luk

Bezirk: Bozen