Von: luk
Bozen – Heute, am Vormittag des 11. Februar hat die Grüne Landtagsfraktion den Gesetzentwurf für die „Wiedereinführung des Rekursrechtes für Sozialhilfeleistungen“ zur Behandlung in den vierten Gesetzgebungsausschuss gebracht. “Dieses Rekursrecht galt bis 2014, als das Landesgesetz 1991/Nr. 13 abgeändert wurde. Seitdem dürfen Bürger und Bürgerinnen nicht mehr gegen die Kürzung oder Ablehnung von finanziellen Sozialhilfeleistungen Rekurs einreichen. Doch die Möglichkeit, gegen Entscheidungen der Behörde auf dem Verwaltungswege zu rekurrieren ist ein Grundprinzip unseres Rechtsstaates. Diese Möglichkeit ist umso wichtiger in Bereichen, in welchen betroffene Personen über geringe oder gar keine finanziellen Mittel verfügen, um einen teuren Rechtsweg zu bestreiten”, so die Grünen.
“Gar einige Mitglieder des Gesetzgebungsausschusses unterstützten den Gesetzentwurf mit der Begründung, dass es sich beim Rekurs immer um ein Grundrecht handelt, das vor allem für jene wichtig ist, die sich den Rekurs über das Verwaltungsgericht nicht leisten können. Wichtig in diesem Zusammenhang war vor allem die Stimme des Arbeitnehmervertreters Renzler, der erklärte, für den Entwurf stimmen zu wollen. Und auch die Minderheit stand geschlossen hinter dem LGE“, berichtet Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa von der Grünen Fraktion.
Angesichts der brisanten Abstimmungslage habe die Mehrheit dann die Abstimmung mit einem rechtlichen Vorwand auf die nächste Sitzung verschoben. “Man brauche die finanzielle Deckung. Allerdings wird das längst nicht immer verlangt, wie wir bei anderen Gesetzentwürfen öfters gesehen haben. Oder aber man hat das Gutachten der Finanzabteilung ad hoc eingeholt. Ich bin der Meinung, dass durch das Rekursrecht keine Mehrausgaben zustande kommen werden. Auf jeden Fall muss die Geschäftsordnung künftig klare Vorgaben liefern, um politische Winkelzüge zu vermeiden. Ich hoffe jedenfalls, dass die Arbeitnehmer in dieser Sache bei ihrer Meinung und auf der Seite der Schwachen bleiben,“ so Foppa.