Auch ein Vorschlag von Julia Unterberger dabei

Regelung für Nachnamen: Gesetzentwürfe im Senat

Freitag, 12. Januar 2024 | 15:52 Uhr

Bozen – Der Justizausschuss des Senats hat mit der Behandlung der Gesetzentwürfe über die Zuerkennung des Nachnamens der Eltern an die Kinder begonnen. Unter den vier Gesetzesentwürfen befindet sich auch ein von mir vorgelegter. Das schreibt Senatorin Julia Unterberger in einer Aussendung.

“Jene Bestimmungen, die bei unverheirateten Eltern automatisch den väterlichen Nachnamen vorsehen, wurden bekanntlich für verfassungswidrig erklärt. Dieselbe Überlegung muss bei verheirateten Paaren gelten”, fordert die SVP-Senatorin.

“Mein Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Eltern die Wahlfreiheit zu geben: Sie können entscheiden, welchen Nachnamen sie ihrem Kind geben bzw. in welcher Reihenfolge sie diesen geben wollen, wenn sie sich für beide Nachnamen entscheiden. Bei Unstimmigkeiten sollten die beiden Nachnamen in alphabetischer Reihenfolge gegeben werden“, heißt es weiter.

„Es ist an der Zeit, so hat es das Verfassungsgericht angemahnt, dass Italien dem Weg der wichtigsten europäischen Staaten folgt: Mit einer Gesetzgebung zum Namensrecht, die Eltern eine Entscheidungsfreiheit und die Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen gewährt”, so Unterberger.

Von: luk

Bezirk: Bozen

Kommentare
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magg
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Superredner
4 Monate 5 Tage

Das man nun auch den Nachname mütterlicher Seite auswählen kann, finde ich gut, aber einem Kind einen doppelten Nachnamen geben, wenn sich die Eltern nicht einigen können, ist Schwachsinn. Lustig könnte es in Zukunft werden, wenn ein Paar, beide mit Doppelnamen, beim Kindsnamen nicht einverstanden wären, dann bekomme das Kind 4 Nachnamen.

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