Von: mk
Bozen – Am Montag tagte der SVP-Parteiausschuss. Hauptgegenstände der Sitzung waren das Ehrenamtsgesetz und das Gemeinderatswahlgesetz.
Die zuständige Landesrätin Rosmarie Pamer stellte den bisherigen Stand der Arbeiten im Hinblick auf das geplante Landesgesetz im Bereich Ehrenamt vor. „Der Gesetzesentwurf zum Ehrenamt steht kurz vor Vollendung“, unterstreicht Rosmarie Pamer. Ein, zwei Fragen seien noch mit den Verbänden zu klären. „Ich bin aber zuversichtlich, dass wir bis Ende Oktober einen soliden, konkreten Gesetzesentwurf vorliegen haben“, sagt Pamer.
Nach der Reform des dritten Sektors sei die Ausgangsvoraussetzung klar: Ein Zurück zum „alten“ Landesregister ist ausgeschlossen. „Wichtig ist, dass wir jetzt aber nach vorne Blicken und einen Rahmen schaffen, in dem sich die Vereine wiederfinden können“, unterstreicht Parteiobmann Dieter Steger. Schließlich müsse nicht jeder Verein zwangsläufig im staatlichen Register ‚Runts‘ eingetragen sein. Umgekehrt liege auch vieles im Ermessen der Gemeinden bei der Vergabe von Beiträgen oder bei der kostenlosen Nutzung von öffentlichen Gebäuden. „Südtirols Ehrenamt ist einzigartig und leistet einen unermesslichen Beitrag zur Kultur und zum Zivilschutz. Das was in unserer Macht steht wollen wir leisten, um es zu unterstützen“, betont der SVP-Obmann.
Gesetzentwurf zum Wahlgesetz der Gemeinden: „Rechtssicherheit hat Vorrang“
Unmittelbar in der Pipeline steht auch der Gesetzesentwurf zum Thema Gemeinderatswahlgesetz. Im Wesentlichen werde vorläufig die staatliche Regelung übernommen – um Rechtsicherheit zu schaffen. Die Regelung sieht vor, dass sämtliche Mandatsbeschränkungen für Gemeindereferenten fallen. Auch fällt die Mandatsbeschränkung für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Gemeinden unter 5.000 Einwohnern.
Für Gemeinden mit 5.000 bis 15.000 Einwohnern ist eine Mandatsbeschränkung von drei Amtsperioden bei Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern vorgesehen und ab 15.000 Einwohner gelten zwei Amtsperioden. Dies gelte vorbehaltlich der von Trentiner Seite angestrebten Sonderbestimmung (Drei Amtszeiten für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bei Gemeinden über 15.000 Einwohnern) für die Region Südtirol Trient, deren Genehmigung von Seiten der Regierung noch offen sei.
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