Von: luk
Trient – Am Mittwoch, den 21. November, tagt der Regionalrat zum ersten Mal in der sechzehnten Legislaturperiode an seinem Sitz in Trient.
Die siebzig in Bozen und Trient gewählten Regionalratsabgeordneten müssen den Präsidenten des gesetzgebenden Organs und die anderen Mitglieder des Präsidiums ernennen sowie die Zusammensetzung der Gesetzgebungskommissionen festlegen. Die vom amtierenden Präsidenten der Region Arno Kompatscher unterzeichnete Tagesordnung, ist jene, die von der Geschäftsordnung des Regionalrates für die erste Sitzung des Regionalrates vorgesehen ist.
Die Wahl des Präsidenten und des Präsidiums
Die Wahl des Präsidenten und der Organe des Regionalrats wird vom II. Abschnitt, I. Kapitel des Autonomiestatutes geregelt. Für die ersten dreißig Monate der Tätigkeit des Regionalrats wird der Präsident unter den Abgeordneten der italienischen Sprachgruppe gewählt. Für den darauf folgenden Zeitraum wird der Präsident unter den Abgeordneten der deutschen Sprachgruppe gewählt. Mit Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten der italienischen bzw. der deutschen Sprachgruppe kann für den jeweiligen Zeitraum ein Abgeordneter der ladinischen Sprachgruppe zum Präsidenten gewählt werden. Die Vizepräsidenten werden unter den Abgeordneten gewählt, die nicht der Sprachgruppe des Präsidenten angehören.
Die Gesetzgebungskommissionen
Die Zusammensetzung der Gesetzgebungskommissionen muss dem Bestand der Sprachgruppen und der Stärke der Fraktionen, wie sie im Regionalrat vertreten sind, entsprechen. Die Gesetzgebungskommissionen, deren Anzahl vom Regionalrat festgelegt wird (derzeit sind es zwei), haben verschiedene Zuständigkeitsbereiche, die sich an die laut Autonomiestatut festgelegten Gesetzgebungsbefugnisse der Region anlehnen. Hauptaufgabe der Gesetzgebungskommissionen ist es, die regionalen Gesetzentwürfe einer Vorprüfung zu unterziehen und darüber im Regionalrat zu berichten.
Die Sitzung beginnt um 10.00 Uhr.