Von: luk
Bozen – Landeshauptmann Arno Kompatscher irrt sich in Sachen Flughafen und Pistenverlängerung. Das erklärt der Bozner Stadtviertelrat Rudi Benedikter in einer Aussendung und reagiert damit auf ein Zitat Kompatschers in der SWZ, wonach ein privater Investor, der die ABD übernimmt, nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht habe, den Flughafen entsprechend zu entwickeln.
“Der LH irrt, das Gegenteil trifft zu: Weder die Landesregierung noch private Betreiber des Flughafens können – rechtlich gesehen – die Startbahn des Bozner Flugplatzes verlängern. Denn das „Nein“ der Volksabstimmung vom 12. Juni 2016 hat nicht nur die öffentliche Finanzierung des Flugplatzes durch das Land abgelehnt, sondern das gesamte Landesgesetz Nr. 60/2015 mit dessen Artikel 2 („Entwicklungsziele“), der darin enthaltenen Kategorie 2/C (“kommerzieller Flugbetrieb”) und dem darin enthaltenen „Flughafenentwicklungskonzept 2015“. Eine Verlängerung der Piste auf 1.432 Meter ist deshalb nicht möglich, weil damit auch die Einstufung in die Kategorie 2/C abgelehnt wurde. Ich rate dem Landeshauptmann, sich an das Volksabstimmungsergebnis zu halten”, so Benedikter.