Von: luk
Bozen – Fragen und Antworten zu Schießstand Vahrn, Integrationsprokjekten, Weiße Wochen für Schüler, Tourismusentwicklung, leistbares Wohnen oder Finanzautonomie wurden heute im Landtag behandelt.
Der Schießstand Neustift in Vahrn, in privatem Besitz eines Vereines, soll mit öffentlichen Mitteln über die Gemeindeverwaltung erneuert und saniert werden, berichtete Peter Faistnauer. Gleichzeitig plant die Gemeindeverwaltung von Freienfeld seit mehreren Jahren, in der Sportzone von Freienfeld einen unterirdischen Schießstand zu errichten. Faistnauer stellte dazu folgende Fragen: Ist die Landesregierung in Kenntnis von dem Schreiben des Bezirkspräsidenten Polig, worin die Errichtung eines Bezirksschießstandes Wipptal grundsätzlich unterstützt wird und welcher auf den Schießstand Freienfeld als Bezirksstruktur für das gesamte Wipptal verweist und diese mit Nachdruck fordert? Wenn ja, wie steht sie dazu? Wie weit sind der Gemeinde Vahrn bereits Zusagen für eine Förderung der Sanierung und Erweiterung des Schießstandes in Neustift zugesprochen? Wer scheint mit 31.12.2019 als Eigentümer des Schießstandes Neustift auf? Wie hoch sind die geschätzten Kosten für die Errichtung des Schießstandes Freienfeld (optimal erreichbar), wie hoch sind die geschätzten Kosten für die Adaptierung des Schießstandes in Neustift (in schwierigem Gelände befindlich)?
Es bestünden die Voraussetzungen für eine Förderungen, aber es gebe noch keine Zusagen, antwortete LH Arno Kompatscher. In Freienfeld sei ein Jägerschießstand geplant, dieser könne nicht vom Amt für Sport gefördert werden. In Vahrn gehe es hingegen um die Sanierung eines Sportschießstandes. Es liege noch kein Ansuchen vor, da es sich noch um eine private Anlage handle.
Laut Antwort auf ihre Anfrage musste 2016 beim Integrationsprojekt „Marieta“ der Gemeinde Mühlbach der Beitrag zurückbezahlt werden, da teilweise Belege fälschlicherweise anerkannt worden waren, erklärte Ulli Mair und stellte dazu weitere Fragen: Welche Inhalte hatte das Projekt „Marieta“ der Gemeinde Mühlbach im Jahr 2016 aufzuweisen und welches waren die Ziele des besagten Projektes? Von wem wurde das Projekt in Auftrag gegeben und wer wurde mit der Durchführung beauftragt? Welche Belege wurden seitens der Landesverwaltung fälschlicherweise anerkannt, die zur Folge hatten, dass der Beitrag zurückbezahlt werden musste? Auf was bezogen sich stattdessen die fälschlicherweise anerkannten Belege des Projekts „Marieta“ der Gemeinde Mühlbach? Wer war verantwortlich für die übermittelten Belege und wer zeichnet verantwortlich für die fälschlicherweise Anerkennung derselben?
Inhalt des Projekts sei ein Treffpunkt und eine Näh- und Bastelwerkstatt gewesen, erklärte LR Philipp Achammer. Das Projekt sei im Auftrag der Gemeinde von einem Verein durchgeführt worden, aber die Rechnungen hätten auf die Gemeinde ausgestellt sein müssen. Daher habe die Gemeinde den Beitrag zurückbezahlt.
Im Rahmen der Initiative „Go Snow Südtirol“ hätten rund 300 Schüler der deutschen und ladinischen Schulen eine Weiße Woche in verschiedenen Südtiroler Skigebieten verbracht, bemerkte Alessandro Urzì und fragte, warum die Initiative nicht auf die italienischen Schulen ausgedehnt wird, wie hoch der Beitrag des Landes ist und welche Sponsoren die Initiative unterstützen.
LR Giuliano Vettorato erinnerte daran, dass die Initiative von HGV, IDM und Skigebieten im August vorgeschlagen worden sei, die italienischen Schulen aber bereits im Mai solche Initiativen planten. Voraussichtlich werde man nächstes Jahr daran teilnehmen. LR Achammer teilte mit, dass sein Ressort dafür 39.000 Euro ausgegeben habe.
Mit Bezug auf eine Pressemeldung zum Ausländeranteil an Südtirols Schulen, bemerkte Sandro Repetto, dass gerade die Schüler darin kein Problem sähen, wie sich bei den jüngsten Sitzungen des Landesschülerbeirats gezeigt habe. Repetto fragte den zuständigen Landesrat, ob es den Tatsachen entspreche, dass er in Südtirol geborene Kinder von Ausländern als Problem für die Schule bezeichnet habe, worin das Problem bestehe und ob er damit nicht den deutschen Rechtsparteien Vorschub leiste, die auch italienische Kinder an deutschen Schulen als Problem sähen.
LR Giuliano Vettorato beantwortete die erste Frage mit Nein, wodurch sich auch die anderen erübrigten.
Mit Verweis auf die über 50 eingereichten Projekte für den Neubau oder die Erweiterung von Hotels, wofür ungefähr die Fläche von 50 Fußballplätzen verbraucht würde, fragte Riccardo Dello Sbarba, in welchen Gemeinden und für wie viele Betten die Projekte eingereicht wurden, wie viele Betten dadurch insgesamt geschaffen würden, ob es in diesen Gemeinden Entwicklungskonzepte für den Tourismus gebe, ob der Einreichestopp August 2019 für alle Gemeinden gelte oder nur für einige bzw. ob in anderen Gemeinden auch nach August Projekte eingereicht wurden.
Ab dem 1. September hätten 21 Gemeinden Anträge gestellt, antwortete LR Maria Hochgruber Kuenzer. Insgesamt gehe es um 1.211 Betten, zusätzlich 116 Betten durch die Erweiterung bestehender Tourismuszonen. In strukturschwachen Gemeinden brauche es ein Gesamtkonzept für touristische Einrichtungen, in entwickelten Gemeinden ein Tourismusentwicklungskonzept. Alle Gemeinden hätten dies vorgelegt. Für Projekte, die nach Ende August 2019 eingereicht wurden, komme nur das Siedlungsgebiet in Frage.
Laut Augenzeugen soll es in der Silvesternacht in einer Pusterer Gemeinde zu einem brutalen Übergriff gekommen sein, berichtete Sven Knoll. So soll eine Gruppe von einheimischen Jugendlichen von Albanern verletzt worden sein, nur, weil einer der Jugendlichen im Vorbeigehen bei einem der Albaner unabsichtlich angestoßen sein soll. Einem Jugendlichen soll sogar das Nasenbein gebrochen worden sein. Die Jugendlichen sollen sich nicht gewehrt haben, da sie dem Bericht zufolge Angst hatten, sich selbst schuldig zu machen. Außerdem soll es weitere Ereignisse gröberen Ausmaßes in der besagten Nacht gegeben haben. Dazu stellte Knoll folgende Fragen: Was ist der Landesregierung in diesem Fall bekannt? Sind der Landesregierung weitere derartige Fälle aus der Silvesternacht bekannt? Wurden Gewalttaten aus der Silvesternacht angezeigt? Wie viele Personen mussten in der Silvesternacht aufgrund von körperlicher Gewalt ins Krankenhaus gebracht und dort behandelt werden?
LH Arno Kompatscher erklärte, man habe die Frage an die zuständigen Stellen weitergereicht, aber bisher keine Antwort erhalten.
Mehrmals habe man sich mit verschiedenen Maßnahmen rund um das „Leistbare Wohnen“ auseinandergesetzt, bemerkte Andreas Leiter Reber. Eine dieser Maßnahmen liegt in der Überprüfung der derzeitigen hohen, aber auch kostenintensiven Baustandards in Südtirol. Die Entwicklung am Bausektor hat in den letzten Jahren zahlreiche neue Materialien und Techniken hervorgebracht, welche die derzeitigen Regelungen und Baustandards oft effizienter erfüllen können. Besonders bei den verpflichtenden Baustandards und Bestimmungen für den privaten Wohnbau ist die Landesregierung gefordert, die Anforderungen und Regelungen auch an deren Kosteneffizienz zu messen und bei neuen und kostengünstigeren Erkenntnissen zu überdenken und neu festzulegen. Die Landesregierung ließ verlauten, dass eine solche Überprüfung bereits gemacht werde. Zusätzlich kündigte LR Deeg in der Tageszeitung Dolomiten („Ja, muss es immer ein Klimahaus A sein?“) für April 2019 eine gemeinsame Erörterung zusammen mit Institutionen und Organisationen an. Leiter Reber stellte dazu folgende Fragen: Im Frühjahr 2019 war die Landesregierung bereits dabei, eine Überprüfung der Baustandards durchzuführen. Welche Ergebnisse hat diese Überprüfung erbracht? Wer wurde mit der Überprüfung beauftragt und zu welchem Zeitpunkt? Welche Institutionen, Verbände und Steakholder haben an der im April 2019 anberaumten Sitzung teilgenommen? Welche Maßnahmen in Bezug auf Baustandards, Baustoffanforderungen und anderer verpflichtender Bestimmungen wurden bei diesem Treffen von Seiten der in Frage 3 angeführten Steakholder unter Berücksichtigung einer ausgewogenen Kosten-Nutzenrechnung vorgeschlagen?
Die Klimahausagentur habe ihre Richtlinien kürzlich umgeschrieben, erklärte LR Giuliano Vettorato. Dabei gehe es vor allem um Bürokratieabbau, sodass ein Klimahaus heute 15 Prozent weniger koste als 2014. Dabei habe man eine Reihe von Vorschlägen aus der Bauwirtschaft und anderer Stakeholder berücksichtigt. 2021 werde es in vielen europäischen Ländern zu einer Verschärfung der Standards kommen, aber Südtirol habe bereits vorgesorgt.
Bei der erst vor wenigen Monaten in Betrieb genommenen Methangas-Tankstelle auf dem Gelände der Sadobre der A22 in der Gemeinde Freienfeld wurde am 16. Dezember aufgrund eines Gasaustritts Großalarm ausgelöst, da die Gefahr einer Explosion drohte und erst nach einer Stunde unterbrochen werden konnte, berichtete Peter Faistnauer. Feuerwehren, Sachverständige und Bevölkerung im Wipptal sind nach diesem Zwischenfall beunruhigt. Faistnauers Fragen an die Landesregierung: Ist der Zwischenfall inzwischen geklärt, wenn ja, welche Ursachen wurden gefunden? Ist dem zuständigen Landesrat bekannt, welches Gefahrenpotential von dieser Tankstelle ausgeht? Steht an der Tankstelle 24 Stunden pro Tag, 365 Tage im Jahr geschultes Personal zur Verfügung, welches ausgebildet ist, um bei etwaigen Zwischenfällen einzugreifen? Hat der Zivilschutzlandesrat sich um die Angelegenheit gekümmert und wie wird er die Bevölkerung im Wipptal aufklären? Wurden die lokalen freiwilligen Feuerwehren und Berufsfeuerwehren auf diese neue Einrichtung hin in besonderer Weise informiert?
Der Hersteller habe das Ereignis analysiert, antwortete LR Arnold Schuler. Ein Ventil sei nicht richtig geschlossen gewesen. Es gälten die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen, Abstände usw. Südtirol habe ein gut ausgebautes Methangasnetz, es sei nicht nötig, dass die Bevölkerung hier nochmals eigens informiert wird.
Laut Medienberichten sei der Plan der Landesregierung zur Mittelstandsförderung im Wohnbau gescheitert, bemerkte Riccardo Dello Sbarba und fragte, wie viele Wohnungen man im Rahmen dieses Programms errichten wollte, wie viele Ansuchen aus dem Mittelstand in dieser Zeit eingereicht wurden, warum das Programm gescheitert sei, ob man es beenden oder ändern wolle und wie darin der Mittelstand definiert sei.
Im Rahmen des Programms seien rund 1.000 Wohnungen geplant gewesen, antwortete LR Waltraud Deeg, gebaut wurden 400. Bei einer Veranstaltung 2010 in Bruneck zum Thema seien 250 Interessierte gekommen, aber danach sei kein einziges Gesuch eingereicht worden. Die in Aussicht gestellten 80 Quadratmeter seien für Familien mit Kindern wenig attraktiv. Das Programm sei für den Mittelstand auch steuerlich nicht sehr interessant gewesen. Daher werde man es auch nicht fortführen.
Sehr viele Familien/junge Paare haben kein Anrecht auf eine Wohnbauförderung, bemerkte Sven Knoll und berichtete von einem Bürger, der sich an ihn gewandt hat: Das junge Paar will sich eine Wohnung mit Wohnbauförderung kaufen. Es kann zurzeit jedoch nur ein Einkommen vorweisen, da sich die Frau noch im Studium befindet. Dass die Frau aber bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat und direkt nach Fertigstellung der Wohnung mit dem Arbeiten beginnen kann, wird vom Land nicht berücksichtigt. Demnach kann sich das junge Paar keine größere Wohnung leisten, da es nach Abzug des Lebensminimums nur noch einen niederen Kredit erhält. Dazu stellte Knoll folgende Fragen: Würde es die Landesregierung nicht für sinnvoller erachten, auf den Nachweis des Lebensminimums zu verzichten, und stattdessen derartige individuelle Fälle zu berücksichtigen? Wenn ja, wird sich die Landesregierung dafür verwenden, das Wohnbaugesetz dementsprechend zu überarbeiten, und bis wann kann mit einer Überarbeitung gerechnet werden? Wenn nein, warum nicht?
LR Waltraud Deeg erklärte, dass man das Lebensminimum aus den Kriterien streichen werde. Dagegen sei das Mindesteinkommen ein wichtiges Kriterium, denn in den vergangenen Jahren seien viele nicht imstande gewesen, das Darlehensprogramm zu Ende zu führen. Der Entwurf für das neue Wohnbaugesetz sei an die Anwaltschaft übermittelt worden, dort werde es einige Zeit zur Überprüfung brauchen. Dann werde es dem Landtag unterbreitet.
Der Besuch von Regionenminister Boccia und seine Äußerungen zum Finanzabkommen von 2014 werfen laut Andreas Leiter Reber einige Fragen auf. Das Abkommen sieht für Südtirol vom Jahr 2017 bis 2022 einen jährlich zu leistenden Betrag von 477,2 Mio. Euro vor. Am 22. Oktober 2019 hat die Südtiroler Landesregierung die Beträge für das Jahr 2019 festgelegt: 353.379.014 Euro aus dem eigenen Haushalt und 97.317.915 Euro als Beitrag des Landes Südtirol über den Haushalt der Region Trentino-Südtirol. Das sind insgesamt 450.696.929 Euro. Leiter Rebers Fragen: Welche Beträge wurden seit 2014 jährlich in den Staatshaushalt eingebracht? Hat es seit 2014 Abweichungen von den im Finanzabkommen vereinbarten Beträgen gegeben? Wenn ja, auf was sind die Unterschiede zurückzuführen? Artikel 12 des Finanzabkommens besagt, dass ab dem Jahr 2023 der zu leistende Betrag – unbeschadet des bisher vereinbarten Gesamtbetrags von 905 Milliarden – jährlich neu festgelegt wird und die Differenz zwischen den beiden Provinzen, gemäß ihrem Anteil des BIP am BIP der Region, aufzuteilen ist. Auf welcher Grundlage kann der Landeshauptmann behaupten, dass das Finanzabkommen kein Verfallsdatum habe und nach 2023 nicht neu berechnet werden wird? Ab dem Jahr 2023 soll sich – wie in Artikel 12 angeführt – eine neu aufzuteilende Differenz unbeschadet zu den bisher vereinbarten 905 Milliarden ergeben. Lässt dieser Artikel noch einen Zweifel offen, dass sich der nach Rom abzuführende Betrag ab dem Jahr 2023 erhöhen wird?
Mit dem Finanzabkommen von 2014 seien Bestimmungen in das Autonomiestatut eingeflossen, erklärte LH Arno Kompatscher. Diese Bestimmungen könnten nur mit Zustimmung Südtirols abgeändert werden. 2018 bis 2022 belaufe sich der Betrag für beide Provinzen und die Region auf 905 Mio. Euro. Südtirol zahle aufgrund des höheren BIP mehr als das Trentino, rund 477 Mio. Ab 2023 werde der genannte Betrag jährlich neu festgelegt, abhängig von der Zinsenlast des Staates. Ab 2023 werde es auf der Basis von 905 Mio. weitergehen, aber mit der Anpassung an die Zinslast. Derzeit sei der Zinssatz im Sinken. Das Verfassungsgericht habe anerkannt, dass dieses System nicht einseitig geändert werden könne.
Der Bahnhof von Waidbruck wird sehr stark von Pendlern und Pendlerinnen, aber auch von gelegentlich Reisenden benützt, bemerkte Hanspeter Staffler. Seit Jahren wird auf die Lösung des akuten Parkplatzproblems gedrängt. Nur wer sehr frühe Züge nimmt, kann noch parken. Die zuständigen Landesbehörden argumentieren auch damit, dass die Interessenten die öffentlichen Zubringerdienste zum Bahnhof nutzen sollen, also Busse. Es gibt aber Streusiedlungen und abgelegene Höfe, die über unzureichende bzw. gar keine Busverbindung verfügen. Von amtlicher Seite wurde auch immer wieder unterstrichen, dass der bestehende Parkplatz am Bahnhof nur deswegen nicht reicht, weil Bewohner von Waidbruck dort dauerparken. Staffler stellte dazu folgende Fragen an die Landesregierung: Ist der Landesregierung bekannt, dass es in Waidbruck an Parkplätzen für Pendlerinnen und Pendlern fehlt, da Dauerparker die Plätze besetzen? Ist es richtig, dass es ein Projekt für die Erweiterung des Parkplatzes auf dem Areal der Eisenbahn gab, dieses aber wegen des Baus der Zulaufstrecke zum BBT nicht mehr verfolgt wird? Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, um die Parkplätze in Waidbruck in erster Linie für Zugpendler und Pendlerinnen zu reservieren?
LR Daniel Alfreider bestätigte die prekäre Parkplatzsituation. Man habe mit RFI verhandelt und 20 neue Parkplätze errichten können. Das Problem bleibe das Dauerparken. Weitere Flächen von RFI stünden nicht mehr zur Verfügung, daher müsse man den derzeitigen Parkplatz ausweiten, in die Höhe oder in die Tiefe. Man habe südtirolweit begonnen, die Bahnhöfe mit dem Südtirolpass-System besser zu vernetzen. Die Parkplätze müssten so ausgerüstet werden, dass sie effektiv für Pendler zur Verfügung stehen, indem z.B. Pendler billiger parken können als Dauerparker. In Marling starte dazu ein Pilotprojekt.