Aktion der Süd-Tiroler Freiheit mit Folgen

Schockplakat: Klage wegen Verleumdung bleibt

Sonntag, 14. Juni 2020 | 10:53 Uhr

Bozen – Die Süd-Tiroler Freiheit darf aufatmen. In Zusammenhang mit ihren Schockplakaten, die einen Leichnam zeigen und auf den vermeintlichen Tod des Rechts auf Gebrauch der Muttersprache in Südtirols Krankenhäusern verweisen, zeichnet sich eine Archivierung ab. Bekanntlich ist es zu Ermittlungen gekommen, nachdem zwei politische Vertreter eine Eingabe bei der Staatsanwaltschaft hinterlegt hatten. Aufrecht bleibt allerdings die Klage wegen Verleumdung der Südtiroler Ärztekammer, berichtet die Tageszeitung Alto Adige.

Staatsanwalt Axel Bisignano hat die Archivierung deshalb beantragt, weil seiner Ansicht nach die Plakatkampagne das Recht auf politische Kritik nicht überschreitet und Ausdruck freier Meinungsäußerung ist. Sollte es in den kommenden Tagen zu keiner aufsehenerregenden Wendung kommen, steht einer definitiven Einstellung des Verfahrens durch den Ermittlungsrichter nichts mehr im Weg.

Nicht archiviert wurde hingegen die Klage wegen Verleumdung, die von Anwalt Beniamino Migliucci für die Südtiroler Ärztekammer eingereicht worden war. Damit befasst sich die stellvertretende Staatsanwältin Sara Rielli, die die Verantwortlichen der Kampagne ins Ermittlungsregister eingetragen hat.

Nachdem die Süd-Tiroler Freiheit im vergangenen Jahr die Plakatkampagne der Öffentlichkeit vorgestellt hatte, hatten mehrere Ärzte Stellung bezogen, die sich in ihrer Ehre verletzt sahen. Kinderärzte hatten die sofortige Entfernung der Plakate verlangt, während die Ärztekammer den bekannten Anwalt Beniamino Migliucci beauftragt hatte, den Fall rechtlich zu prüfen.

Dieser stufte das Plakat als Verleumdung von Südtiroler Ärzten ein. Demnach sei das Plakat deshalb diffamierend, weil noch kein Patient in einem Südtiroler Krankenhaus aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse eines Arztes ums Leben gekommen ist.

Von: mk

Bezirk: Bozen