Von: ka
Bozen – Das neue Landesgesetz zur Auftragsvergabe, welches derzeit vom Landtag behandelt wird, verschlechtert den Schutz der Arbeit. Dies obwohl sich die Fälle von Ausbeutung mehren und diese weiter zunehmen werden, da durch den nationalen Vergabekodex die höchste Preissenkung wieder eingeführt wurde.
Mit dem geltenden Gesetz hatten wir die Angemessenheitskontrollen für die Vergabeverträge, bezogen auf den Auftrag und den Arbeitskosten für die Ausführung der Vergabearbeiten, erreicht. Fast drei Jahre nach Erlass dieses Landes-gesetzes, wurden bis heute die Durchführungs-bestimmungen noch nicht erarbeitet. Es wurde uns mitgeteilt dass es technische Probleme bei der Anwendung des Gesetzes gäbe; aber wenn es so wäre, dann hatte man bei der Übernahme des nationalen Vergabekodex entsprechend einschreiten können.
Es ist mittlerweile bekannt dass hunderte von Kollektivverträgen unterzeichnet werden, wo die organisatorische Repräsentativität nicht hinterfragt wird, welche die Arbeitnehmer wirtschaftlich und normativ schlechter stellen. Wenn dieses Problem weiterhin ignoriert wird, werden Wirtschaftstreibende legitimiert welche skrupellos ausbeuten.
Im derzeit zur Diskussion stehenden Gesetzesvorschlag hat die Landesregierung die gegenwärtigen Garantien für die Einzahlungen an die Bauarbeiterkasse und an die Rentenversicherungsanstalt abgeschafft. Das vor einigen Wochen an Landeshauptmann Kompatscher und an den zuständigen Landesrat gerichtete Schreiben, blieb bis heute unbeantwortet und zeigt das Desinteresse der Landesregierung gegenüber den Arbeitnehmern.
Abschließend zum Thema Arbeitskosten und Sicherheit: es wird nur eine Unterschrift für den Vertrag der Auftragsvergabe vorgesehen ohne dass etwaige Falscherklärungen überprüft werden. Wenn die Landesregierung mehr soziale Verantwortung hätte, würde sie sich mit diesen Anliegen befassen, denn niedere Einkommen entstehen auch durch Gleichgültigkeit, welche die Steuereinnahmen vermindern und die Anzahl der Empfänger von Sozialleistungen erhöhen.